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Geheimprozess für zwei weibliche Praktizierende am Gericht von Baishan

12. November 2012 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der Provinz Jilin, China

(Minghui.org) Das Jiangyuan Bezirksgericht in der Stadt Baishan plante, Frau Gong Qiumin und Frau Xie Yuhong am Morgen des 30. Oktober 2012 ohne Benachrichtigung ihrer Angehörigen vor Gericht zu stellen. Frau Gong wurde einst mit dem „Totenbett“ gefoltert. Sie musste Fesseln tragen und wurde brutal zwangsernährt; sie war in einem kritischen Zustand, aber ihre Familie durfte sie nicht besuchen. Das Gericht behauptete, dass es keinem Anwalt erlaubt sei, die Praktizierenden nach den von höheren Beamten eingesetzten Regeln zu verteidigen.

Am 16. Februar 2012 wurden Frau Gong Qiumin und Frau Xie Yuhong aus dem Bezirk Jiangyuan von Beamten der Jiangyuan Bezirkspolizei verhaftet, als sie in einem Fahrzeug nach Hause fahren wollten. Nachdem sie in die Polizeistation des Bezirks Jiangyuan gebracht wurden, beschlagnahmten die Polizisten ihre persönlichen Gegenstände, die sie bei sich trugen. Wei Yuxia aus dem Büro 610 des Bezirks Jiangyuan ging später zusammen mit Wei Fanbao und anderen Polizeibeamten aus der Chengqiang Polizeistation zu Frau Xie nach Hause, um zu plündern und ihr persönliches Eigentum zu beschlagnahmen, einschließlich ihren Computer, Bücher und vieles mehr. Später wurden die beiden Frauen in die Haftanstalt des Bezirks Jiangyuan gebracht und dort festgehalten.

Während dieser Zeit ging Frau Gong in einen Hungerstreik und wurde von den Wachen auf das „Totenbett" gebunden. Ihre Hände und Füße waren mit Metallketten eingeschränkt. Weil sie ein paar Tage nichts gegessen hatte und auch wegen ihrer Behinderung, war sie sehr schwach und schrie ununterbrochen. Selbst die Insassen konnten es nicht ertragen, was sie erlitt, so versuchten sie, die Wachen anzuhalten, sie vom „Totenbett" zu befreien. Die Wärter lösten jedoch nur ihr behindertes Bein von den Fesseln. Später wurde sie brutal zwangsernährt. Am zweiten Tag floss Blut aus der Magensonde, sodass der Wachmann, der die Zwangsernährung durchführte, es nicht mehr wagte sie fortzuführen. Frau Gong war bis zu einem kritischen Zustand gefoltert worden und stimmte dann zu, zu essen. Erst danach wurde sie vom „Totenbett" befreit.

Frau Gongs Familienmitglieder beantragten mehrmals ihre Freilassung und wurde gezwungen, dafür 10.000 Yuan zu bezahlen. Am 23. Februar 2012, acht Tage nach ihrer Festnahme, wurde sie auf Kaution zur medizinischen Behandlung entlassen. Auch als sie wieder zu Hause war, wurden ihre Familienmitglieder durch Polizisten gezwungen, sie zu beobachten. Sie war immer noch nicht in Freiheit; denn Polizisten suchten sie häufig auf, um sie zu schikanieren.

Nach zwei Monaten zu Hause, wurde Frau Gong am 20. April 2012 erneut verhaftet.

Ende Juni 2012 wurde Frau Xies Familie vom Gericht mitgeteilt, dass ihr Fall an das Gericht übertragen worden war und sie sich einen Anwalt nehmen könnte. Nachdem die Familie einen Anwalt beauftragt hatte, brach das Gericht seine Zusage und teilte mit, dass es nicht erlaubt sei, sich einen Anwalt zu nehmen, um Falun Gong-Praktizierende nach den Regeln von höheren Beamten zu verteidigen. Damals war der zuständige Richter dieses Falls Shao (Vorname unbekannt).

Frau Gong betrieb allein ein Lebensmittelgeschäft. Nach 1999, als sie mit dem Praktizieren von Falun Gong angefangen hatte, wurde sie gesund und freundlich und führte ein harmonisches Familienleben. Als allerdings das Jiang Regime die Verfolgung begann, wollte das Paar die Praktik nicht aufgeben. Das Ergebnis war, dass sie und ihr Mann Zhang Gongchang mehrmals verhaftet und festgesetzt wurden. In den Jahren von 2001 bis 2012 wurde Frau Gong viermal verhaftet und zu Zwangsarbeit verurteilt. Sie war in der Haftanstalt im Bezirk Jiangyuan, in der Haftanstalt der Stadt Baishan, im Zwangsarbeitslager Jiutai in der Provinz Jilin und im Heizuizi Zwangsarbeitslager in der Stadt Changchun inhaftiert. Am 26. Dezember 2007 brachte man sie nach der Verhaftung direkt zur Zwangsarbeit in das Zwangsarbeitslager für Frauen nach Heizuizi.

Aufgrund der Verfolgung entwickelte sie verschiedene Krankheiten und war sehr schwach. Nach der Entlassung erholte sich Frau Gong wieder durch das Praktizieren von Falun Gong.

Seit ihrer Festnahme vor achteinhalb Monaten durften ihre Familien sie nicht besuchen. Das Gericht wird beide Praktizierende am Morgen des 30. Oktober 2012 ohne Benachrichtigung ihrer Angehörigen dem Richter vorführen.

An der Verfolgung Beteiligte:

Wei Yuxia, Büro 610: +86-13704495616 (Mobil)
Wang Ying, Parteisekretär und Direktor der Polizeiwache:13704493001 (Mobil)
Wang Zhun, stellvertretender Parteisekretär und Ausbilder in der Polizeiwache: +86-13943998828 (Mobil)
Shao, Richter (Strafgerichtshof), mit dem Fall befasst: +86-18643931012 (Mobil), +86-15844958399 (Mobil)
Das Gericht: +86-439-3728407 (Büro), +86-439-3728408 (Büro)
Chen Dalong, Gerichtspräsident: +86-439-3728401(Büro)
Lan Bo: +86-439-3722362 (Büro)
Han Jinghua: +86-439-3727155 (Büro), +86-13604490077 (Mobil)