(Minghui.org) Der Falun Gong-Praktizierende Zhang Jinsheng wurde vor den Pekinger Olympischen Spielen 2008 festgenommen und zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Infolge der Misshandlungen während der Verfolgung im Gefängnis befand er sich in einem kritischen Zustand und wurde am 3. November 2012 nach Hause geschickt. Zwei Wochen später, am 18. November, verstarb Herr Zhang.
Herr Zhang wurde im Oktober 1950 geboren, er war Angestellter der Entwicklungs- und Reformkommission des Bezirks Wanbailin. 1994 fing er mit dem Praktizieren von Falun Gong an und profitierte sowohl körperlich als auch seelisch davon. Er wurde gesund und war vor seiner Inhaftierung frei von Krankheiten.
Am 16. April 2006 wurde Herr Zhang von Polizisten der Polizeibehörde Jiancaoping festgenommen und zu einer einjährigen Haft in ein Zwangsarbeitslager gebracht.
Am 5. Mai 2008 wurde Herrn Zhangs Schwester, Frau Zhang Yueqin von Polizisten der Polizeibehörde Yingze, der Polizeiwache Qiaodong und der Polizeiwache Chengguan festgenommen. Ihre Wohnung wurde durchsucht und am nächsten Tag wurde sie in das Gefängnis der Stadt Taiyuan gebracht.
Am 16. Mai ging Herr Zhang zur Polizeiwache Chengguan, um dort den Direktor Zhang Lianrong und den Ausbilder Zhao Shuangping über die Zusammenhänge von Falun Gong und der Verfolgung aufzuklären und die Freilassung seiner Schwester zu fordern. Als er die Polizeiwache verließ, ging man ihm nach und verhaftete ihn. Später verurteilte das Bezirksgericht Yingze ihn zu sieben Jahren Gefängnis und ließ ihn im Gefängnis Jinzhong einsperren. Seine Schwester wurde ebenso verurteilt.
Im Jahr 2010 zeigte sich bei Herrn Zhang im Gefängnis Magenkrebs. Seine Familie forderte die Haftentlassung aus medizinischen Gründen. Die Angehörigen kamen jedoch rechtlich nicht weiter, weil die örtliche Polizeiwache Qianfeng die Aufnahme von Herrn Zhang verweigerte. So wurde er in das Krankenhaus Nr. 109 gebracht. Am 3. November 2012 war sein Zustand dann so kritisch, dass er freigelassen wurde. Zwei Wochen später, am 18. November, starb Herr Zhang.
Viele Falun Gong-Praktizierende sind im Gefängnis Jinzhong rechtswidrig inhaftiert. Sie werden mit verschiedenen Foltermethoden misshandelt. Die Wärter hetzen Häftlinge dazu auf, sie zu quälen. Außerdem sperren sie die Praktizierenden in Einzelzellen über Zeiträume von zwei Wochen bis zu mehreren Monaten. Die Praktizierenden dürfen mit anderen nicht sprechen und auch nicht herumgehen. Oft werden sie von Häftlingen überwacht. Die Wärter sagten bei einer Zusammenkunft des gesamten „Überwachungspersonals“ (Häftlinge): „Lasst sie [die Falun Gong-Praktizierenden] nicht mit anderen sprechen. Wenn sie Dinge weitergeben, auch wenn es beispielsweise nur Fertiggericht-Nudeln sind, müsst ihr alles gründlich überprüfen. Wenn sie sich nicht an die Anweisungen halten, könnt ihr sie schlagen, so lange ihr sie nicht zu Tode prügelt.“ Vier Wärter des Gefängnisses Jinzhong brachten beispielsweise am 21. März 2007 Herrn Luan Fusheng, der dem Tode nahe war, in die Polizeiwache in der Weiming Straße. Die dortigen Polizisten waren geschockt, als sie Herrn Luan in diesem Zustand sahen. Sie schickten ihn direkt nach Hause, wo er 19 Tage später, am 8. April 2007, starb.