(Minghui.org) Mit der jüngsten internationalen Aufdeckung des Organraubs an lebenden Falun Gong-Praktizierenden wurde klar, dass sich viele Zwangsarbeitslager und Gefängnisse in China an diesem unvorstellbaren Verbrechen beteiligt haben.
Während ich im Frauenzwangsarbeitslager von Heizuizi in der Provinz Jilin inhaftiert war, wurde mir einmal aus keinem ersichtlichen Grund Blut abgenommen. Jetzt teile ich meine Erlebnisse mit, sodass medizinische Fachleute diese als Referenz nutzen können in ihren Bemühungen, die Verbrechen des Organraubs weiter aufzudecken.
Im Mai oder Juni 2009 versammelte das Arbeitslager alle Falun Gong-Praktizierenden, die in den Monaten zuvor eingewiesen worden waren. Man wies uns an, uns in sieben Reihen aufzustellen. Dann gaben die Wärter jeder Praktizierenden zwei Röhrchen, die etwa sieben bis acht cm lang und zwei cm breit waren. Zufällig hörten wir den Arzt des Arbeitslagers sagen, dass diese Röhrchen aus den USA importiert worden seien. Den Grund für die Blutabnahme teilte man uns nicht mit.
Irgendwie schafften sie es nicht, der ersten Praktizierenden in der Reihe Blut abzunehmen. Eine Ärztin, die sehr grob und ungeduldig war, stieß Schimpfworte aus. Sie dachten, dass etwas mit der Nadel nicht stimme, wussten jedoch nicht, wie sie sie reparieren sollten. Nachdem sie alle Möglichkeiten ausgeschöpft hatten, ließen sie uns gehen. Kurze Zeit später riefen sie uns wieder zurück. Sie brachten ein Röhrchen an der Nadel an und nahmen es fort, als es mit Blut gefüllt war. Ohne die Nadel aus der Vene zu ziehen, brachten sie dann das zweite Röhrchen an der Nadel an, um noch mehr Blut abnehmen zu können. Auf diese Weise wurde jeder von uns zwei Röhrchen Blut abgenommen. Die Untersuchungsergebnisse erfuhren wir nicht.
Komischerweise nahm das Arbeitslager keine Blutproben von Häftlingen, die keine Praktizierenden waren. In Wirklichkeit sorgten sie sich nicht um das Wohlergehen und die Gesundheit der Häftlinge. Die Wärter schauten für gewöhnlich weg, wenn jemand um ärztliche Versorgung bat. Wenn sie schließlich auf die Bitte einer Kranken reagieren, verabreichen sie oftmals veraltete Medikamente, die von Ärzten nicht mehr verschrieben werden. Wenn eine Insassin ernste Beschwerden hat, benötigt sie die Genehmigung der Wärter und muss vorweisen, dass sie genug Geld auf ihrem Konto hat, um die Kosten zu decken. Zudem müssen sie darauf warten, dass noch weitere Personen krank werden, damit die Wärter eine Wagenladung Menschen auf einmal in das Krankenhaus fahren können.
Im April oder Mai 2010 ereignete sich eines Tages zwischen 9:00 und 10:00 Uhr noch etwas Verdächtiges. Während eine Praktizierende in den Dreißigern mit uns im Arbeitsraum arbeitete, wurde sie plötzlich von den Wärtern weggeholt und kam erst um 15:00 Uhr wieder zurück. Wir machten uns alle Sorgen um sie. Als sie zurückkam, erzählte sie uns, dass Arbeitslagerbeamte versucht hätten, sie und ein paar andere Häftlinge aus anderen Gruppen dazu zu bringen, ins Krankenhaus zu gehen. Sie lehnte ab, denn sie war nicht krank und benötigte keine ärztliche Versorgung. Die Wärter beharrten darauf, doch sie lehnte weiter ab.
Während der Pattsituation täuschten die Arbeitslagerärzte sie und ließen sie glauben, dass es sich um eine reguläre Untersuchung handele. Anhand ihrer Beschreibung fanden einige von uns, die aus der lokalen Region stammten, heraus, dass man sie in das an die medizinische Fakultät angeschlossene Krankenhaus auf dem Jiefang Boulevard gebracht hatte. Sie erzählte uns, dass die Krankenhausärzte eine Reihe von Tests an ihr durchgeführt und schließlich behauptet hätten, dass sie sofort im Krankenhaus bleiben müsse, um ein Herzleiden zu behandeln. Bevor sie Falun Gong praktizierte, etwa zehn Jahre vor diesem Ereignis, litt sie an Herzerkrankungen. Als sie jedoch eine Praktizierende wurde, hatte sie nie irgendwelche Herzbeschwerden gehabt.
Sie weigerte sich nachdrücklich, im Krankenhaus zu bleiben, deshalb mussten die Wärter sie wieder zurückbringen. Später verlangten die Wärter 300 Yuan von ihr für medizinische Kosten. Sie sagte, dass sie zunächst nie um eine Behandlung gebeten hätte und dass das Arbeitslager sie gezwungen habe, ins Krankenhaus zu gehen. Schließlich ließen die Beamten des Arbeitslagers das Thema fallen.
Wie beschämend es für die Beamten des Arbeitslagers ist, eine inhaftierte Praktizierende ins Krankenhaus zu bringen und sich dann die medizinischen Kosten von ihr bezahlen zu lassen. Mit der Entlarvung der erzwungenen Organentnahmen denke ich unweigerlich, dass der oben genannte Einlieferungsversuch ins Krankenhaus mit dem Organraub in Verbindung steht. Kann es sein, dass der Nachdruck der Praktizierenden, nicht ins Krankenhaus zu gehen, ihr Leben gerettet hat?