(Minghui.de) Beamte der Polizeistation Dongxiao im Bezirk Luohu der Stadt Shenzhen verhafteten am 20. Mai 2011 Frau Dai Meilan aus dem Dorf Changpai. Ohne sich auszuweisen, durchsuchten die Polizisten ihre Wohnung und nahmen ihren persönlichen Besitz mit. Sie brachten sie in das Gefängnis Luohu. Frau Dai wurde unrechtmäßig zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.
Als Frau Dais Familie zur Polizeiabteilung Luohu ging, um deswegen dort eine Beschwerde einzureichen, behauptete der diensthabende Polizist: „Der Polizeichef arbeitet hier nicht. Das geht uns nichts an. Geht zum Petitions-Büro.“
Der Beamte im Petitions-Büro meinte: „Wir behandeln nie Falun Gong-Angelegenheiten.“
Nachdem Frau Dai zu Gefängnis verurteilt worden war, meinten die Beamten der Luohu Polizeiabteilung: „Wir haben jetzt nicht mehr die Autorität, diesen Fall zu behandeln. Nur das Gericht hat die Macht. Geht zum Gericht.“
Der Beamte beim Gericht meinte: „Innerhalb von zehn Tagen, nachdem das Urteil verkündet worden ist, kann Berufung eingelegt werden. Danach ist sie ungültig.“
Einige Polizisten meinten leise zu der Familie: „Falun Gong ist kein Fall eines Verbrechens, die Berufung wird jederzeit gültig sein.“
Als die Angehörigen die Beamten der Polizeistation Dongxiao fragten, warum sie Frau Dai verhaftet hätten, antworteten sie: „Geht ihr nicht ins Internet? Baidu Net hat schon vor langer Zeit verkündet, dass Falun Gong gegen das Gesetz sei.“ Eine Angehörige erwiderte darauf: „Ich kenne mich mit dem Gesetz aus und ich weiß, dass nur der nationale Kongress des Volkes und sein stehendes Komitee rechtsgültig sind. Das Fernsehen und Baidu Net haben nicht die Macht, Gesetze zu erlassen. Was sie sagen, ist nicht Gesetz.“ Peinlich berührt meinten die Polizisten: „Wir sind uns nicht vollständig klar darüber – wir wissen nicht, was wir sagen sollen.“