(Minghui.org) Die Falun Gong-Praktizierende Sun Xiuxia starb am 30. April 2012, nachdem sie ihm Heizuizi Frauengefängnis (auch Frauengefängnis der Provinz Jilin genannt) misshandelt worden war. Man brachte sie noch am selben Tag auf einer Bahre in das chinesisch-japanische Freundschaftskrankenhaus zur „ärztlichen Behandlung“. Weil sich Frau Sun weigerte, ihren Glauben aufzugeben und der „Umerziehung“ widerstand, wurde sie viele Male im Gefängnis in Einzelhaft gesteckt.
Frau Sun Xiuxia und ihre Familie |
Frau Sun und ihr Mann, Herr Wang Zhilong, waren beide gutherzige Menschen und beide waren sehr respektiert an ihrem Arbeitsplatz und zu Hause. Wann immer es Naturkatastrophen gab, spendeten sie Material und Geld an das Rote Kreuz der Provinz Jilin. Sie arbeiteten hart und folgten stets den Regeln. Sie strebten danach, sich an die Prinzipien Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht zu halten. Sie missachteten keine Gesetze und bemühten sich, zuerst an andere denken. Dennoch wurden sie wegen des Praktizierens von Falun Gong verfolgt. Frau Sun war früher mehrere Male in einem Zwangsarbeitslager festgehalten worden.
Am Abend des 29. September 2009 brachen Dutzende Agenten des Büro 610 vom Bezirk Erdao und Beamte der Polizeibehörde des Bezirks Erdao und der Jinqian Polizeiwache in ihr Haus ein, ohne sich auszuweisenn. Sie nahmen Frau Sun und ihren Mann rechtswidrig fest und konfiszierten ihren persönlichen Computer, eine Fernsehausrüstung und andere Gegenstände. Herrn Wang brachte man ins dritte Internierungslager Shuangyang in Changchun und Frau Sun in das Tiebei Polizeikrankenhaus.
Frau Suns Sohn und Tochter gingen mehrere Male zur Polizeibehörde des Bezirks Erdao und forderten die Freilassung ihrer Eltern, wurden jedoch jedes Mal ohne Begründung weggeschickt. Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Erdao überreichte die Verfahrensakte von Herrn Wang und Frau Sun zwei Mal an das Gericht des Bezirks Erdao, doch die Fälle wurden aufgrund unzureichender Beweise zurückgewiesen. Obwohl das Gericht keinen belastenden Beweis fand, weigerte sich das Büro 610 der Provinz Jilin dennoch, Herrn Wang und Frau Sun freizulassen. Das Büro 610 hinderte auch Anwälte daran, sich mit Herrn Wang und Frau Sun zu treffen.
Am 14. September 2010 gingen Frau Suns Sohn und zwei Anwälte zum Gericht des Bezirks Erdao und baten um Einsicht in die Akten ihrer Eltern. Der Richter Yan Hongyi verweigerte dies und gab als Grund an, dass es Anwälten verboten sei, an Fällen außerhalb ihrer eigenen Provinz zu arbeiten. Am nächsten Tag gingen der Sohn und die Anwälte zum dritten Internierungslager Shuangyang in Changchun und wollten Herrn Wang sehen, doch der leitende Abteilungsleiter erklärte ihnen: „Richter Yan Hongyi vom Gericht des Bezirks Erdao rief an und erklärte uns, ihnen keinen Besuch zu gestatten.“
Das Gericht des Bezirks Erdao stellte Herrn Wang und Frau Sun am 21. Oktober 2010 ohne die Familie oder die Anwälte zu informieren vor Gericht. Ohne legalen Beweis wurde Frau Sun zu zehn Jahren und Herr Wang zu drei Jahren Haft verurteilt. Frau Sun brachte man später in das Heizuizo Gefängnis.
Frau Suns Sohn ging am 5. Januar 2011 zum Gefängnis, um seine Mutter zu besuchen, die dort bereits seit fast anderthalb Jahren ohne Besuch eingesperrt war. Frau Sun erklärte ihm, dass mehrere Insassen, die von den Wachen angestiftet worden waren, sie 24 Stunden lang nicht schlafen ließen und sie musste die ganze Zeit über mit dem Gesicht zur Wand stehen. Ihre Füße begannen dabei anzuschwellen sowie auch der Rest ihres Körpers. Frau Suns Sohn appellierte an die politische Abteilung des Gefängnisses und an die Staatsanwaltschaft, erhielt jedoch keinerlei Antwort.
Damit in Zusammenhang stehender Bericht:
Ein offener Brief zeigt die Verfolgung meiner Eltern durch die Strafverfolgungsbehörden auf (http://en.minghui.org/html/articles/2010/11/15/121434.html)