(Minghui.org) Herr Huo Jinping aus der Stadt Jiamusi wurde am 14. März 2012 von Beamten der Polizeibehörde Jiamusi rechtswidrig verhaftet. Es sind schon mehr als drei Monate seit seiner Festnahme vergangen und von seinem Verbleib hat man immer noch nichts erfahren. Laut Quellen wurde er nach seinem Hungerstreik aus Protest gegen die Verfolgung heimlich an einen unbekannten Ort verlegt.
Herr Huo besuchte am Abend des 13. März 2012 Frau Guo Jingfen, eine andere Praktizierende, in ihrem Haus. Aus Quellen war zu erfahren, dass er von Beamten der Polizeibehörde der Provinz Heilongjiang, der Polizeibehörde in Jiamusi und der Abteilung für Staatssicherheit bereits seit fast einen Monat vor seiner Verhaftung überwacht wurde. Die Polizei von Jiamusi benutzte vier Fahrzeuge, um ihm bis zu Frau Guos Wohnsitz im Xiangyang Bezirk zu folgen. Sie umstellten Frau Guos Haus, betraten jedoch bis um 03:00 Uhr am Morgen des 14. März nicht die Räumlichkeiten. Nach dem Eindringen verhafteten sie Herrn Huo, Frau Guo und ihren Sohn und nahmen sie mit zur Xiangyang Polizeiwache. Sie konfiszierten den Computer von Frau Guos Sohn, einem Schüler im vorletzten Schuljahr.
Als Herrn Huos Familienmitglieder und fünf lokale Falun Gong-Praktizierende am 05. April 2012 zur Polizeidienststelle gingen, um sich über Herrn Huos Verbleib zu erkundigen, wurden sie ebenfalls verhaftet.
Zu den Verantwortlichen für die Verhaftungen gehören Yang Bo von der Polizeidienststelle in der Provinz Heilongjiang; Zhang Hongyu und Chen Wanyou von der Polizeidienststelle in Jiamusi und Wang Lianmin, der Leiter der Abteilung für Staatssicherheit. Die Polizeidienststelle Jiamusi hat endlich nach 50 Tagen Gewahrsam einige der Praktizierenden entlassen, nicht ohne sie vorher zu erpressen.
Unter den Verhafteten war Frau Wang Yanxin, die in der Zeitung Sanjiang News als „Stolz dieses Landes“ für ihre Beiträge zur Gemeinschaft geehrt wurde. Sie war 71 Tage in Haft und musste ihren Bruder, Herrn Wang Yansui, der sich aufgrund einer Krankheit nicht alleine versorgen konnte, sich selbst überlassen. Während Frau Wangs Inhaftierung versuchte ihr Bruder mehrmals, sie mit der Hilfe von anderen zu besuchen. Auch appellierte er des Öfteren bei der Staatsanwaltschaft für ihre Freilassung, doch sein Antrag wurde jedes Mal abgelehnt. Erst in den letzten Augenblicken seines Lebens und aufgrund der intensiven Nachfrage der Familie wurde Frau Wang endlich entlassen und war in der Lage, ihren Bruder im Krankenhaus zu besuchen. Er lag bereits im Koma, als sie ankam, und starb bald darauf.