(Minghui.org) Am Vormittag des 4. Juli veranstaltete das Kreisgericht Pingding in der Stadt Yangquan, Provinz Shanxi, eine rechtswidrige Anhörung in Bezug auf die Falun Gong-Praktizierende Zhang Jinhua. Ihre Familie beauftragte zu ihrer Verteidigung einen Anwalt namens Zhang aus Peking. Vor der Anhörung war die Situation angespannt: das Gericht erlaubte nicht, dass Öffentlichkeit anwesend war. Es erlaubte nur zehn Verwandte der Beteiligten in den Gerichtssaal und mehr als 20 Polizisten hielten die Menschen davon ab, den Gerichtssaal zu betreten.
Seit dem 20. Juli 1999 gab es mehr als 20 rechtswidrige Verhandlungen gegen Falun Gong-Praktizierende in der Region Yangquan. Dies war das erste Mal, dass ein Anwalt eine gesetzmäßige Verteidigung der Unschuld eines Falun Gong-Praktizierenden durchführte.
Frau Zhang Jinhua ist über 60 Jahre alt und lebte zu der Zeit in diesem Landkreis. Am 5. März 2012 betraten mehr als zehn Personen aus dem Büro 610 der Abteilung des Amtes für öffentliche Sicherheit im Kreis Pingdong rechtswidrig ihre Wohnung. Sie verhafteten sie unter dem Vorwand, dass sie Papiergeldscheine im Wert von 2.000 Yuan bei ihr fanden, auf denen Schriftzeichen mit positiver Information über Falun Gong aufgedruckt waren, und außerdem über 20 Informationsmaterialien zur Aufklärung über die wahren Zusammenhänge der Verfolgung. Dann sperrten sie sie vier Monate lang ein.
Während der Verhandlung argumentierte der Staatsanwalt, dass es als Beweis die beschlagnahmten Geldscheine und Broschüren über Falun Gong, die vor ihrem Haus aufgesammelt worden seien, gäbe. Dann klagte er Frau Zhang an, dass sie angeblich „einen Kult benutzt, um die Durchführung des Gesetzes zu unterminieren“. Der Staatsanwalt forderte schließlich eine Strafe von drei bis vier Jahren Haft.
Anwalt Zhang argumentierte, dass die Geldscheine mit den Aufschriften über Falun Gong trotzdem noch chinesische Geldscheine seien und zwar ohne Beeinträchtigung des Geldumlaufs. Es gäbe kein Gesetz, dass den Umlauf von Banknoten mit positiven Aufschriften über Falun Gong in China verbieten würde. Zhang Jinhua gab zweimal das Geld für ihren Enkel aus und das war absolut legal. Jeder Bürger hat auch das Recht draußen Informationsbroschüren einzusammeln und sie zu Hause aufzuheben. Außerdem gibt es auch kein Gesetz, das den Druck, die Verteilung und die Aufbewahrung von Informationsmaterial über die wahren Zusammenhänge verbietet. Die Angeklagte übertrat das Gesetz nicht. Der Staatsanwalt fand darauf keine Antwort.
In Bezug auf die gegenstandslose Anklage „einen Kult benutzt zu haben, um die Durchführung des Gesetzes zu unterminieren“, stellte Anwalt Zhang klar: Das Ministerium für öffentliche Sicherheit listete im Jahr 2000 14 Kulte auf, die unter diese Maßnahme fallen. Auf dieser Liste ist Falun Gong nicht aufgeführt. Die Legislative und die Justiz haben nie angeordnet, dass Falun Gong ein Kult ist und es gibt keine rechtliche Grundlage, Falun Gong mit einem Kult in Verbindung zu bringen. Zhang Jinhua hat keinen offiziellen Titel, nahm mit niemandem Kontakt auf und verhielt sich auch nicht „organisatorisch“. Sie soll bedingungslos freigelassen werden.
Anwalt Zhang forderte außerdem den Richter auf, maßgebliche rechtliche Verfügungen zu präsentierten, die bestätigen, welche Verordnung diese Falun Gong-Praktizierende anwendete, um die Durchführung des Gesetzes zu unterminieren. Der Staatsanwalt konnte keine schlüssige Antwort formulieren und las stattdessen aus einer Akte eine Rechtsauslegung vor, die Falun Gong als Kult verleumdete. Dann versuchte er das Gericht zu verwirren und durcheinander zu bringen.
Doch Anwalt Zhang erklärte sofort: „Diese Akte ist kein Rechtsdokument. Die maßgeblichen Gesetze haben keinen derartigen Inhalt und der Staatsanwalt übertritt einfach das Gesetz und verübt Betrug.“ Anwalt Zhang verwies auch auf die rechtswidrige Durchführung des Gesetzes bei dem ganzen Vorfall, wo die Polizei unter anderem keinen Durchsuchungsbefehl vorzeigte, rechtswidrig die Wohnung der Angeklagten durchsuchte, sie dann festnahm und rechtswidrig 13.000 Yuan von Frau Zhang beschlagnahmte. Anwalt Zhang wies darauf hin, dass das Geld mit dem Fall überhaupt nichts zu tun hatte und ohne jegliche Erklärung nicht an die Familie von Zhang Jinhua zurückgegeben wurde. Dann vertrat er die Auffassung, dass ein solches Verhalten nichts anderes sei als Diebstahl und er forderte die Justiz auf, diese Angelegenheit sofort zu untersuchen und das Geld an die Besitzerin zurückzugeben.
Bei dieser rechtschaffenen Verteidigung des Anwalts war es im Gerichtssaal ganz still. Der Staatsanwalt und die Richter konnten keine überzeugenden Argumente liefern und verfielen in Schweigen.
Zhang Jinhua erklärte rechtschaffen erneut die Vorteile von Falun Dafa und machte geltend, dass sie das Recht hat, in Freiheit Falun Gong zu praktizieren und den Anforderungen des Lehrers nach Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht zu folgen.
Vor Ende der Verhandlung versicherte Anwalt Zhang dem Vorsitzenden Richter, dem Gerichtsschreiber, dem Staatsanwalt und der Polizei: Falun Gong-Praktizierende sind nicht schuldig, aber die Verfolger begehen Verbrechen. Am Ende hielten viele Mitglieder der Justizpolizei und der Mitarbeiter für Anwalt Zhang ihre Daumen nach oben, um ihre Unterstützung zu bekunden.