(Minghui.org) Frau Li Fanli, eine 35-jährige Falun Gong-Praktizierende aus Jinan, Provinz Shandong, verklagte am 7. November 2012 die Polizeidienststelle im Bezirk Lixia beim Gericht des gleichen Bezirks und verlangte, dass die Polizeidienststelle ihren administrativen Haftbefehl widerrufe.
Frau Li, ihr Mann und ihre achtjährige Tochter wurden am 7. August 2012 von Beamten der Staatssicherheitsabteilung im Bezirk Lixia und der Quanchenglu Polizeistation verhaftet. Am nächsten Tag bekam Frau Li einen Haftbefehl für 15 Tage zugestellt. Frau Lis Klageschrift beinhaltete die Aufforderung an die Polizeidienststelle im Bezirk Lixia, vor Gericht zu erscheinen. Das Gericht akzeptierte das Papier, reichte den Fall aber noch nicht offiziell ein.
Als Frau Li Fanli 15 Jahre alt war, musste sie aufgrund eines ärztlichen Versehens einer größeren Bauchoperation unterziehen. Davon hat sie sich nie vollständig erholt und blieb sehr schwach. Als sie 26 Jahre alt war, gebar sie ihre Tochter durch einen Kaiserschnitt, dem eine lang anhaltende Infektion folgte. Als Frau Li im August 2009 Falun Gong zu praktizieren begann, wurde sie wieder gesund. Weil sie sich selbst dazu anhielt, nach den Prinzipien von Falun Gong zu leben, wurde sie viel freundlicher und gelassener.
Frau Li nahm ihre Tochter am 7. August 2012 mit in eine andere Stadt, um ihre Mutter zu besuchen. Sie wurden um 12:30 Uhr am Bahnhof bereits von einer Beamtengruppe erwartet, die sie wegen des Besitzes von Falun Gong-Materialien verhaftete. In der Quanchenglu Polizeistation verhörte man sie.
Beamte der Lixia Polizeidienststelle gingen um 03:00 Uhr zu Frau Li nach Hause, aber ihr Mann weigerte sich, die Tür zu öffnen. Die Beamten brachen durch das Fenster ein, konfiszierten ihre persönlichen Sachen, darunter 30.000 Yuan in bar, einen Laptop-Computer, Handys und einen Drucker. Frau Lis Ehemann wurde auf die Polizeiwache gebracht und in eine andere Zelle, abseits von seiner Frau, eingesperrt. Ihre Tochter blieb im Flur. Sie musste die ganze Nacht auf dem Boden sitzen. Frau Li und ihr Mann baten um die Rückgabe ihrer Handys, damit sie ihre Verwandten anrufen konnten, um ihre Tochter abzuholen. Die Beamten lehnten ab und behaupteten, dass sie die Erlaubnis von ihren Vorgesetzten bekommen müssten.
Die Tochter erzählte später ihren Eltern, dass die Polizei sie befragte und wissen wollte, ob sie auch Falun Gong praktiziere und inwieweit ihre Mutter in Falun Gong involviert sei, aber sie habe nicht geantwortet. Die Polizisten drohten ihr und traten gegen die Tische, bis sie zu weinen anfing. Frau Li wurde zu einer 15-Tage-Haft verurteilt, ihr Mann und ihre Tochter wurden freigelassen. Ihre in Panik versetzte achtjährige Tochter verbrachte über 24 Stunden in der Polizeistation.
Am 8. August bekam das Kind Kopfschmerzen. Frau Li lag ohnmächtig in der Haftanstalt und ihre Familie brachte sie nach Hause. Mit der Zeit zeigte ihre Tochter immer mehr Angstsymptome. Zeitweise hatte sie Fieber, Kopfschmerzen und Schmerzen in den Augen.
Das Paar forderte die Quanchenglu Polizeistation und die Staatssicherheitsabteilung im Bezirk Lixia auf, sich bei ihrer Tochter zu entschuldigen, aber die Behörden lehnten ab. Später reichten sie beim Gericht des Bezirks Lixia eine Klage ein. Das Gericht weigerte sich, den Fall anzuhören, weil „der Kläger ein Kind ist". Frau Li verlangte dann von der Polizeistation Lixia, dass das Gericht die administrative Haft widerrufe. Das Gericht versuchte, die Einreichung der Papiere zu verzögern.