(Minghui.org) Die Falun Gong-Praktizierenden Herr Zhang Qingsheng, Frau Yang Xiuying und Frau Wen Shufan waren über ein Jahr lang rechtswidrig eingesperrt. Das Gericht des Bezirks Hulan in der Stadt Harbin plante, sie am 28. Dezember 2012 vor Gericht zu stellen.
Die drei Praktizierenden standen zuvor am 31. Juli 2012 vor dem Gericht des Bezirks Hulan. Während der Verhandlung wies Herr Zhangs Anwalt darauf hin, dass das Gericht keine Kompetenz über den Fall habe, da Herr Zhang im Bezirk Songbei wohne und von Beamten der Songbei Polizeibehörde verhaftet worden war. Deshalb wurde der Fall vertagt.
Anfang Dezember 2012 jedoch verständigte das Bezirksgericht Herrn Zhangs Anwalt, dass das Zwischengericht der Stadt Harbin die Zustimmung gegeben habe, alle drei Praktizierende vor Gericht zu stellen. Das Gericht informierte den Anwalt auch, dass die Staatsanwaltschaft des Bezirks Hulan zusätzliche Anklagen gegen Herrn Zhang erhoben habe, in denen er andere Verbrechen zugegeben habe. Der Zusatz dieser Anklagen ist eine klare Verletzung des bestehenden chinesischen Gesetzes.
Herr Zhang und seine Tochter, Frau Zhang Hui, wurden am 18. Oktober 2011 in der Nähe ihres Hauses von Beamten der Leye Polizeiwache und der Abteilung des Amtes für Staatssicherheit der Polizeibehörde des Bezirks Songbei verhaftet. Am 17. November 2011 wurde Frau Zhang freigelassen, doch Herr Zhang ist immer noch im Harbin Internierungslager Nr. 1 eingesperrt.
Erfundene Beweise
Der sogenannte „kriminelle Beweis“, der in Frau Zhangs Fall präsentiert worden war, schloss die konfizierten Falun Gong Informationsmaterial, Bücher, einen Computer und andere persönliche Dinge mit ein, als die Polizei das Haus von Herrn Zhang am 14. Januar 2004 durchsucht und seine Frau Sun Yuhua verhaftet hatte.
Herr Zhang war zur Zeit der Verhaftung seiner Frau jedoch nicht zu Hause, er war am 18. November 2003 verhaftet worden, weil er Informationsmaterial über Falun Gong verteilt hatte und war zu der Zeit immer noch im Internierungslager des Bezirks Hulan eingesperrt.
Frau Sun wurde zu Tode gefoltert und starb am 8. März 2004.
Herrn Zhangs Frau, Sun Yuhua, wurde wegen des Praktizierens zu Tode gefoltert |
Herr Zhang wurde Anfang 2004 vom Gericht im Bezirk Hulan zu drei Jahren Gefängnis verurteilt und anschließend in das Gefängnis Hulan gebracht. Um ihn davon abzuhalten, den Tod seiner Frau zu untersuchen, schloss sich die Hulan Abteilung des Amtes für Staatssicherheit mit den Beamten des Gerichts zusammen, um rund um Mai 2004 eine andere Anhörung im Gefängnis Hulan abzuhalten und verurteilte Herrn Zhang zu acht weiteren Jahren Gefängnis. Herr Zhang appellierte an das Harbin Zwischengericht, welches das Urteil aufhob.
Herr Zhang wurde am 18. November 2006 freigelassen, doch 2011 erneut eingesperrt.
An der Verfolgung von Herrn Zhang beteiligte Parteien:
Abteilung des Amtes für Staatssicherheit des Bezirks Songbei: +86-451-88192093, +86-451-88192092
Wei Debin, Oberster Richter des Gerichts des Bezirks Hulan: +86-451-57358013
Harbin Internierungslager Nr. 1: +86-451-84304176
Staatsanwaltsschaft des Bezirks Hulan: +86-451-57355293