(Minghui.org) Im August 2013 wurde eine über 60-jährige Falun Gong-Praktizierende vor Gericht rechtswidrig zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Was war ihr Verbrechen?
Frau Hu Rongying hatte im Jahre 2012 in einem Dorf der Großgemeinde Lilin (Stadt Jiyuan, Provinz Henan) Informationsmaterial über Falun Gong verteilt. Aufgrund einer persönlichen Erfahrung sah sich Frau Hu verpflichtet, den Menschen zu erzählen, dass Falun Gong gut ist. Früher hatte sie nämlich einmal Krebs gehabt, aber seit sie Falun Gong praktizierte, war sie kerngesund.
Festnahme und Gerichtverhandlung
Die Behörden wurden auf sie aufmerksam und schlossen sich zusammen: Büro 610, Gericht und Staatsanwaltschaft der Stadt Jiyuan wollten Frau Hu möglichst schnell vor Gericht stellen, nachdem die Ortspolizei sie im Oktober 2012 festgenommen hatte. Sie benachrichtigten nicht einmal Frau Hus Anwalt. Dieser Pekinger Anwalt bekam aber den Verhandlungstermin durch eigene Recherchen heraus und kam so termingerecht am 13. August zur Verhandlung. Mit Frau Hu standen an diesem Tag noch fünf weitere Falun Gong-Praktizierende vor Gericht. Während der Anwalt Frau Hu verteidigte, wurde er immer wieder vom Richter und dem Staatsanwalt gestört. Gleich nach ihrer Verurteilung legte Frau Hu beim Zwischengericht in Jiyuan Berufung ein.
Die Berufungsverhandlung
Das Zwischengericht hielt dann am 11. September 2013 um 15:30 Uhr eine Anhörung ab. Hus Anwalt verteidigte sie und plädierte in ihrem Namen auf nicht schuldig. Er erklärte mit starken Worten, dass das Praktizieren von Falun Gong kein Verbrechen ist. Auch wies er darauf hin, dass das Verbrechen, dessen Frau Hu angeklagt ist, nirgendwo im Gesetz erwähnt werde und somit ungültig sei. Wörtlich sagte er: „Es ist erschreckend, dass die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) die andauernde Verfolgung von Falun Gong seit so vielen Jahren aufrecht hält. Das Gesetz wird dazu benutzt, diejenigen zu unterdrücken und zu verfolgen, die einen anderen Glauben haben. Das verletzt in der Tat das Gesetz, verletzt die Gerechtigkeit und ist gegen die Herzen der Menschen.
Welchen Namen die Beamten auch benutzen, um die Prozesspartei einzusperren und wer auch immer an der Verfolgung beteiligt ist, sie missbrauchen ihre Macht, missachten ihre Pflichten, führen rechtswidrige Inhaftierungen durch und fabrizieren falsche Beweise. Das Gesetz aus Eigennutz zu verbiegen und die Glaubensfreiheit zu verfolgen, stellt ebenfalls ein Verbrechen dar. Deshalb müssen sie streng bestraft und zur Rechenschaft gezogen werden.“
Der vorsitzende Richter und der Staatsanwalt unterbrachen auch jetzt die Verteidigung während der Verhandlung immer wieder. Jemand hatte mitgezählt: es war 16 Mal. Der Verteidiger blieb standhaft und wendete sich zum Schluss mit den Worten an das Gericht: „Diese Verfolgung ist jener ähnlich, die sich während der Kulturrevolution ereignet hat.“ (Anmerkung der Redaktion: Die Kulturrevolution ist eine sozialpolitische Bewegung, die vom kommunistischen Regime Chinas zwischen 1966 und 1976 in die Wege geleitet wurde, und bei der Millionen Menschen starben.)
Der Richter vertagte daraufhin die Verhandlung. Zum Schluss überreichten der Anwalt und Frau Hus Familie dem Präsident des Zwischengerichts und dem Generalstaatsanwalt einen Brief. In dem Brief protestierten sie gegen das rechtswidrige Urteil von Frau Hu.
An der Verfolgung maßgeblich beteiligt:
Vorsitzender des Zwischengerichts der Stadt Jiyuan, Provinz Henan: Wang Tao
Generalstaatsanwalt der Stadt Jiyuan: Ma Xiudao