(Minghui.org) Eine einheitliche Gesetzgebung für Europa zur Bekämpfung des illegalen Handels mit menschlichen Organen, dies fordert der internationale Menschenrechtsanwalt David Matas in seinem Artikel zum Diskurs Menschenrechte für die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) (Titel: "Der Kampf gegen missbräuchliche 0rgantransplantationen", 3/2013) Durch den Erlass entsprechender Gesetze soll der 0rganraub unterbunden werden.
Matas fordert diese internationalen Übereinkommen vor dem Hintergrund eines weltweiten Organtransplantationstourismus mit Organen, die den Opfern aus Profitgründen gewaltsam und gegen ihren Willen entnommen werden. Von diesem Organraub sind, so Matas, vor allem die in Gefängnissen und Arbeitslagern inhaftierten Falun Gong-Praktizierenden betroffen.
Wie Matas in seinem Beitrag weiter ausführt, sei das Problem des illegalen Organhandels den europäischen Ländern bekannt. Doch bisher hätten nur Spanien und Israel Gesetze verabschiedet, um den Organtransplantationstourismus zu verhindern. In den Ländern Belgien, Frankreich, Kanada und Australien gebe es bislang nur Gesetzesentwürfe, in denen der illegale Handel mit menschlichen Organen sowohl im eigenen Land als auch außerhalb verboten und strafbar sei.
Notwendig sind internationale Gesetze
Die bisherigen Gesetze und Gesetzesentwürfe reichen nicht. Eine Studie aus Italien (Illegal Traffic of Organs, Mai 2013) zeige, so Matas, dass es bisher weder auf nationaler noch auf internationaler Ebene wirklich effiziente Werkzeuge gebe, um den illegalen Handel mit menschlichen Organen zu verhindern und zu bekämpfen. Notwendig seien daher internationale Übereinkommen.
„Macht sich eine Person in einem bestimmten Land daran mitschuldig, dass Menschen
in anderen Ländern wegen ihrer Organe getötet werden, sollte diese jedenfalls in ihrem Herkunftsland für ihre Handlung bestraft werden können“, fordert Matas daher.
Matas: „Seitens der Europäischen Union wurde 2010 bezüglich Organtransplantationen eine Richtlinie erlassen. Diese zielt auf einheitliche Qualitätsstandards innerhalb der EU sowie die Sicherheit von Organspenderlnnen bzw. –empfängerlnnen ab.“ Jedoch könne der Organtransplantationstourismus durch diese Richtlinie - selbst wenn sie in allen europäischen Ländern umgesetzt würde - nicht wirksam bekämpft werden.
Gesetze gegen illegalen Organhandel in Israel und Spanien schon längst verabschiedet
Bislang haben nur Spanien und Israel Gesetze verabschiedet, um den Organtransplantationstourismus wirksam zu verhindern.
Matas: „So wurde in Israel 2008 ein Gesetz (Organ Transplant Act, 2008) verabschiedet, das den Handel mit Organen sowie die vergütete Transplantation von Organen, sowohl in Israel als auch im Ausland, verbietet. Mit dieser Maßnahme wurde die Finanzierung von Organtransplantationen durch das israelische Gesundheitssystem gestoppt – zuvor wurden für israelische Staatsbürger die Kosten für in China durchgeführte Transplantationen übernommen.“
Im Jahre 2009 hat auch Spanien diesbezüglich ein neues Gesetz erlassen.
Nun könne in Spanien „die vollständige Kette krimineller Aktivitäten (das Vorantreiben, Ermöglichen oder Bewerben von Handel mit menschlichen Organen sowie deren Transplantation durch Transplantationstourismus) geahndet werden“ - mit 3 bis 12 Jahren Freiheitsentzug, erklärt Matas weiter.
In anderen Ländern gibt es bisher nur Gesetzesentwürfe
Laut den Gesetzesentwürfen von Australien und Kanada ist das Entfernen und Verwenden von Gewebe ohne die Einwilligung des Gewebespenders strafbar. In Kanada ist außerdem der Organempfänger strafbar, wenn er von der gesetzeswidrigen Herkunft des Organs gewusst hat. In beiden Ländern sehen die Gesetzesentwürfe auch eine Meldepflicht vor: Ärzte und Pflegepersonal müssen Personen, die eine Organtransplantation erhalten haben, der jeweiligen Behörde melden.
In Belgien sind Organtransplantationen nach einem Gesetzesentwurf von 2006 außerhalb der Europäischen Union verboten, wenn es Hinweise darauf gibt, dass das Organ einer lebenden Person gewaltsam und ohne ihr Einverständnis entnommen wurde. Um einer Geldstrafe zu entgehen, muss der Organempfänger beweisen, dass keine erzwungene Organentnahme stattgefunden hat und auch keine Bezahlung für das Organ erfolgt ist. Ähnlich verhält es sich in dem Gesetzesentwurf von Frankreich (2010). Hiernach ist vorgesehen, dass jede Person, die sich im In- oder Ausland einer Organtransplantation unterzieht, bis spätestens 30 Tage nach der Transplantation belegen muss, dass es sich um eine freiwillige Organspende ohne jeglichen Geldtransfer handelt.
Hintergrund:
Beweise für gewaltsame Organentnahmen an Falun Gong-Praktizierenden legten David Matas und David Kilgour bereits im Jahre 2009 in ihrem Buch ,,Bloody Harvest" vor. Darin stellten sie die Ergebnisse ihrer Forschungen vor. In dem Buch „Staats-0rgane“ (2013) von David Matas und dem Arzt Torsten Trey lassen weiterführende Beweise das Ausmaß des Missbrauchs und die Rolle der darin verwickelten Institutionen, bis hin zum chinesischen Regime erkennen.