(Minghui.org) Die Falun Gong-Praktizierende Hu Nanling, 61, aus dem Landkreis Jinyun soll vor Gericht gestellt werden, nachdem sie im Sommer 2012 verhaftet worden war. Am 4. Juli 2013 bekam sie eine Benachrichtigung, dass sie die Anklageschrift abholen solle. Dahinter steckten das Büro 610, die Staatssicherheitsabteilung, die Staatsanwaltschaft und das Gericht des Landkreises. Frau Hus Familie hat einen Rechtsanwalt engagiert um sie zu verteidigen.
Frau Hu war schon des Öfteren im Visier dieser Verfolgungsbehörden gewesen: Verhaftung, Gehirnwäsche und Zwangsarbeitslager gehörten und gehören zu ihrem leidvollen Alltag.
Zum ersten Mal verfolgt: Ein Monat in Haft
Im Oktober 1999 ging Frau Hu nach Peking, um für Falun Gong zu sprechen. Sie wurde von Polizist Wu Guisheng zurück in ihren Heimatort in der Großgemeinde Xinjian, Landkreis Jinyun gebracht und für einen Monat in die Haftanstalt Jinyun gesperrt. Während der Haft musste sie die sogenannten „Gefängnisregeln“ aufsagen und sieben Stunden auf dem Boden knien. Ihre Familie zahlte für ihre Freilassung 7.000 Yuan Kaution, ohne dass sie von den Gefängnisbehörden dafür eine Quittung erhielt.
Zum zweiten Mal verfolgt: Ein Monat Gehirnwäsche
Im Januar 2000 wurde Frau Hu in die Gehirnwäsche-Einrichtung der Großgemeinde Xinjian gebracht, wo sie einen Monat lang verfolgt wurde. Am ersten Tag wurden drei weibliche Praktizierende (Frau Hu Nanling, Frau Hu Nanye und Frau Li Huiyun) zusammen mit einem männlichen Praktizierenden im selben Zimmer eingesperrt. Sie erhielten zusammen einen Eimer als Toilette. Es war Winter und minus 14 Grad. Vier Praktizierende waren auf zwei kleine Bänke gequetscht und ihre Füße waren von einer leichten Decke bedeckt, die Frau Li Huiyuns Mutter ihnen gebracht hatte.
Familie beraubt
Frau Hus Familie musste 8.000 Yuan Strafe zahlen, von denen 5.000 Yuan Reisekosten für Wu Guisheng und weitere Polizisten waren. Weil Frau Hus Familie das Geld für die Strafe nicht hatte, brachen Wärter von der Gehirnwäsche-Einrichtung bei ihr in die Wohnung ein und stahlen ihr Motorrad, ihren Schrank und ihre Nähmaschine. Frau Hus 16-jähriger Sohn war zu diesem Zeitpunkt daheim und versuchte die Wärter an dem Diebstahl zu hindern. Dieser Vorfall brachte Frau Hus Familie viel Leid und fachte das Feuer noch mehr an. Später gelang es Frau Hus Mann unter großen Schwierigkeiten von Freunden und Verwandten 8.000 Yuan zu leihen.
Zum dritten Mal verfolgt: Eineinhalb Monate Gehirnwäsche
Frau Hu wurde im September 2001 in die Gehirnwäsche-Einrichtung Dayuan im Landkreis Jinyun gebracht, wo sie eineinhalb Monat verfolgt wurde. Um sie „umzuerziehen“ zwangen die Wärter sie, Filme anzuschauen, die Falun Gong und seinen Gründer verleumdeten, sowie Sklavenarbeit zu verrichten.
Zum vierten Mal verfolgt: Verhaftung und zweieinhalb Jahre Zwangsarbeit
Während Frau Hu sich im Dezember 2001 um ihre Schwiegertochter kümmerte, die gerade ein Kind zur Welt brachte, wurde ihr von der Staatssicherheitsabteilung Jinyun und der Polizeistation Xinjian etwas angehängt. Sie wurde verhaftet und in die Haftanstalt Jinyun gebracht. Später wurde sie zu zweieinhalb Jahren Zwangsarbeit verurteilt und im April 2004 freigelassen.
Zum fünften Mal verfolgt: Ein Monat Haft, dann auf Kaution freigekommen
Am 5. Juni 2012 wurde ihr erneut etwas angehängt, als sie sich um ihre Schwiegertochter kümmerte, die gerade ihr zweites Kind zur Welt gebracht hatte. Am 5. Juli 2012 wurde sie wieder verhaftet. Sie wurde von Beamten der Staatssicherheitsabteilung Jinyun und der Polizeistation Xinjian in die Haftanstalt Jinyun gebracht. Diesmal trat sie aus Protest gegen ihre Verfolgung in den Hungerstreik. Ausgemergelt wie sie war, wurde sie am 10. August 2012 von ihrer Familie auf Kaution aus dem Gefängnis herausgeholt.
Für den Fall verantwortliche Personen:
Pan Weiqing, stellvertretender Direktor der Staatssicherheitsabteilung des Landkreises Jinyun (es wurde berichtet, dass Pan nun Chef der Polizeistation der Großgemeinde Renhu ist)
Zhou Lan, stellvertretender Staatsanwalt