(Minghui.org)
Im Landkreis Yilan werden fünf Personen verhaftet, weil sie Falun Gong praktizieren. Sie werden schließlich angeklagt und vor Gericht gestellt. Vier von den fünf Personen beauftragen Anwälte, die sie vor Gericht verteidigen sollen. Diese Anwälte werden wiederholt an der Verteidigung behindert: Man verwehrt ihnen die Akteneinsicht, man teilt ihn den Termin der Verhandlung nicht mit, sodass sie bei der Verhandlung nicht anwesend sein können, und schließlich wird ein Anwalt während seines Plädoyers immer wieder unterbrochen und ist aufgrund eine defekten Mikrofons kaum zu hören. Dass in China Gerichtsverhandlungen nur Schauprozesse sind, denen jede Rechtsstaatlichkeit fehlt, zeigt ihnen dieser Bericht.
Verhaftung und Anklage
Am 29.März 2013 verhafteten Polizisten des Landkreises Yilan fünf Menschen, weil sie Falun Gong praktizieren. Es handelte sich um Frau Zhang Huijuan, Frau Meng Fanying, Frau Duan Shuyan, Herrn Liu Fengcheng und Herrn Zuo Zhenqi.
Unter der Anweisung des Büros 610 Yilan stellten die Beamten der Staatsanwaltschaft Yilan und des Gerichts, diese fünf Personen vor Gericht. Frau Zhang Huijuan, Frau Meng Fanying, Herr Liu Fengcheng und Herr Zuo Zhenqi beschlossen auf nicht schuldig zu plädieren und engagierten daher Rechtsanwälte, die sie verteidigen sollten.
Aushändigung der Fall-Akten verweigert
Am 24. Juli 2013 baten die Anwälte der Angeklagten die Gerichtsbeamten darum, ihnen die für das Gerichtsverfahren notwendigen Gerichtsdokumente auszuhändigen. Doch der vorsitzende Richter des Gerichts Yilan, Zhang Anke, lehnte dies ab und erklärte, dass man die Akten erst aushändigen würde, wenn man eine Identitätskontrolle bei den Anwälten durchgeführt hätte und sicher gestellt hätte, dass sie keine Falun Gong-Praktizierenden seien.
Auf das Drängen der Anwälte, erfanden die Gerichtsbeamten immer wieder neue Ausreden und verzögerten die Herausgabe der Akten immer wieder hinaus. Schließlich entschlossen sich die Anwälte und die Angehörigen der Angeklagten dazu, Klage gegen die Staatsanwaltschaft des Landkreises Yilan einzureichen. Als die Anwälte am Nachmittag des 24. Juli 2013 erneut zum Gericht gingen, um die Dokumente einzufordern, wurde ihnen die Akteneinsicht erneut verwehrt. Die Anwälte baten anschließend darum, Frau Mengs Tochter, als Zeugin zu zulassen, aber auch dies wurde von den Gerichtsbeamten abgelehnt.
Anwälte werden gehindert, ihre Mandanten zu verteidigen
Letztendlich beschlossen die dafür Zuständigen die fünf Angeklagten in zwei getrennten Verfahren abzuurteilen. Die Verhandlungen fanden am 31. Juli 2013 statt. In der ersten Verhandlung wurden Frau Zhang Huijuan, Frau Meng Fanying und Frau Duan Shuyan angeklagt. Frau Zhang und Frau Meng hatten Anwälte beauftragt, die sie vor Gericht verteidigen sollten, aber da das Gericht die Anwälte nicht über den Gerichtstermin informiert hatte, waren sie zum Zeitpunkt der Verhandlung nicht anwesend. Als dann der Rechtsanwalt von Herrn Liu Fengcheng darum bat, bei der Verteidigung helfen zu dürfen, wurde ihm seine Bitte verwehrt. Das Gerichtsverfahren dauerte gerade mal eine halbe Stunde, keiner der Angeklagten wurde von einem Anwalt vertreten.
In der darauf folgenden Gerichtsverhandlung wurden Herrn Liu Fengcheng und Herrn Zuo Zhengzhi angeklagt. Herrn Zuos Anwalt war nicht in der Lage seinen Mandanten zu verteidigen, da er die Fall-Akten, wie oben beschrieben, nicht erhalten hatte. Herrn Lius Anwalt war der einzige, der in der Lage war, die Verteidigung für seinen Mandanten zu übernehmen. Aber auch ihm wurde das Leben schwer gemacht. Während seiner Verteidigungsrede wurde er immer wieder vom Richter unterbrochen. Des Weiteren hatte der Anwalt ein Mikrophon erhalten, welches nicht richtig funktionierte. Seine Aussagen konnten daher in dem großen Gerichtssaal kaum verstanden werden. Der Anwalt ermahnte die Gerichtsbeamten daraufhin, die Gesetze des Landes einzuhalten. Er erläuterte weiter, dass Herr Liu unschuldig sei und man ihn daher freilassen müsse.
Nach der Gerichtsverhandlung erzählte der Richter Zhang Anke Lius Anwalt, dass die Beamten des Büros 610 ihn ausdrücklich angewiesen hätten, ihn bei seiner Verteidigungsrede zu unterbrechen.
Das Gerichtsverfahren wurde vom Direktor des Büros 610 Yilan, Xu Haibo, persönlich geleitet und überwacht. Er erlaubte nur 20 Personen, an der Verhandlung teilzunehmen.