(Minghui.org) Das für den Tod eines Falun Gong-Praktizierenden verantwortliche Büro 610 der Provinz Jilin schickte einen Unterhändler zum Sohn des Praktizierenden und bot diesem eine Schadensersatzzahlung an, sofern er die Papiere für die Einäscherung seines Vaters unterschreiben und auf sein Recht auf Klage wegen des Todes seines Vaters verzichten würde.
Geld kann kein Leben ersetzen
Im April 2013 erhielt Herr Zhang Haibo, 31, einen Anruf vom Justizbüro der koreanischen autonomen Präfektur Yanbian. Man lud ihn wegen seines Vaters zu einem Besuch in der Stadt Yanji ein.
Sein Vater, Herr Zhang Qingjun, starb im Oktober 2010 an den Folgen der Folter im Zwangsarbeitslager Yinmahe in der Stadt Jiutai, Provinz Jilin.
Das Büro 610 der Provinz schickte drei Unterhändler, die Herrn Zhang Haibo 100.000 Yuan (ungefähr 12.000 Euro) anboten, damit er die Dokumente für die Einäscherung seines Vaters unterschriebe und auf sein Recht auf weitere Klage verzichtete.
Anfangs boten sie ihm 100.000 Yuan an und behaupteten, sein Onkel hätte diese Summe verlangt. Herr Zhang nahm an, dass das Justizbüro den Tod seines Vaters untersuchte, um die Täter vor Gericht zu stellen. Als er den wahren Grund für den Besuch erfuhr, wurde er aufgebracht und weigerte sich, das Geld anzunehmen. Daraufhin bot man ihm 200.000 Yuan an. Herr Zhang sagte: „Wie kann Geld ein Leben ersetzen?“ Er wollte nur Gerechtigkeit für den Tod seines Vaters. Dann sagte man ihm: „Schlafen Sie darüber. Wenn Sie sich entschieden haben, rufen Sie uns an.“
Im August rief jemand vom Arbeitslager wegen der Sache erneut Herrn Zhang an. Dieser sagte ihm, er würde nicht reden, außer man böte ihm 500.000 Yuan an (ungefähr 60.000 Euro). (Er hatte die Hoffnung verloren, jemals Gerechtigkeit zu erfahren und so verlangte er eine höhere Summe.) Man sagte ihm, die Summe sei zu hoch und legte auf.
Vater starb nach nur sieben Tagen Haft
Herr Zhang Qingjun, 64, lebte in der Gemeinde Shixian, Stadt Tumen. Er wurde innerhalb von nur sieben Tagen nach seiner Inhaftierung im Zwangsarbeitslager Yinmahe, Stadt Jiutai, Provinz Jilin, zu Tode gefoltert.
Die Beamten des Arbeitslagers behaupteten, Herr Zhang wäre an einem Herzinfarkt eines natürlichen Todes gestorben. Seine Familie wollte Beweise und die Erlaubnis, mit den Wärtern, die Dienst hatten, sowie mit den Ärzten und Mitgefangenen zu sprechen. Die Beamten behaupteten, dies stände der Familie nicht zu und nur die Staatsanwälte dürften dies.
Dann verlangte seine Familie das Überwachungsvideo von Herrn Zhang vom 22. und 30. Oktober 2010. Die Beamten sagten ihnen, dass damals ihre Überwachungskameras kaputt gewesen wären.
Herrn Zhangs Körper befindet sich in einem Kühlschrank in einem Bestattungsinstitut. Die tägliche Leichenhallengebühr von 100 Yuan wird vom Arbeitslager bezahlt.
Herr Zhang Qingjun |
Rückschau
Herr Zhang und seine Frau, Zhang Shuhua, litten an verschiedenen Krankheiten, bevor sie Falun Gong praktizierten. Danach hielten sie sich an die Grundsätze Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht und wurden gesund und glücklich.
Das Paar wurde viele Male verhaftet und eingesperrt, blieb jedoch standfest bei seinem Glauben an Falun Gong. In den Jahren 2001 und 2005 wurden die beiden in Arbeitslager gebracht und grausam gefoltert. Nach ihrer Freilassung wurden sie weiter von der Polizei schikaniert.
Einzelheiten zu Herrn Zhangs Verhaftung
Am 10. September 2010 schickte das Büro 610 der Stadt Tumen zwei Polizisten, um Herrn Zhang in eine Gehirnwäsche-Einrichtung in einem Altenheim im Dorf Songlin bringen zu lassen. Einer dieser Polizisten war ein 20-jähriger koreanischer Chinese namens Jin Xuewen. Mehrere Personen setzten Herrn Zhang unter Druck, damit dieser seinen Glauben an Falun Gong aufgab.
Zehn Tage später brachten Beamte des Büro 610 Herrn Zhang von der Gehirnwäsche-Einrichtung in die Haftanstalt Anshan. Am 22. Oktober 2010 wurde er nach der Zustimmung von Zhou Hong, dem stellvertretenden Leiter der Staatssicherheitsabteilung der Stadt Jiutai, in das Zwangsarbeitslager Yinmahe gebracht. Dort verstarb Herr Zhang Qingjun am 29. oder 30. Oktober.