(Minghui.org) Am Morgen des 29. Januar 2013 wurden die Falun Gong-Praktizierenden Herr Bu Weiquan, seine Frau Yang Lixia, Frau Huang Yinying, Herr Zeng Huantao und weitere Praktizierende vor das Gericht des Verwaltungsbezirks Xincheng im Landkreis Mei gestellt. Die Gerichtsbeamten arbeiteten mit der Staatsanwaltschaft und dem Polizeiamt des Landkreises Mei zusammen, um das Ergebnis bereits im Voraus festzulegen.
Die Pekinger Anwälte brachten eine sehr starke Verteidigung für Frau Huang Yinyings Unschuld vor. Die Familienmitglieder, Nachbarn und Mitbewohner aus dem Dorf – insgesamt mehr als 100 Personen – wurden Zeuge dieses Kampfes zwischen Aufrichtigkeit und Bösartigkeit.
Dies ist das erste Mal, dass im Gebiet Meizhou Anwälte Falun Gong-Praktizierende als unschuldig verteidigten. Beginnend um 8:00 Uhr morgens am 29. Januar kamen Zuhörer, die von der Verhandlung gehört hatten, in den Gerichtssaal des Landkreises Mei. Die Beamten der Kommunistischen Partei Chinas befahlen den Gerichtsbeamten, jeden, der das Gebäude betrat, einer genauen „Sicherheitsprüfung“ zu unterziehen. Sie ließen niemanden in das Gebäude, bevor sie den Ausweis gesehen und den Namen notiert hatten. Ungefähr 20 Personen hatten keinen Ausweis dabei und wurden nicht eingelassen. Es gab auch noch viele Personen, die in der Nähe des Eingangs auf Neuigkeiten warteten.
Um 9:00 Uhr begann die Verhandlung. Richter Wu warnte die Besucher, dass Video- und Ton-Aufzeichnungen verboten seien. Zusätzlich waren noch ein weiterer Richter, Zhang Qiaoling, ein „Geschworener“ und ein Gerichtsschreiber anwesend. Herr Bu Weiquan wurde zuerst vor Gericht gestellt. Der Staatsanwalt war Yang Meihong. Während der Verhandlung filmte die Polizei alle Besucher innerhalb des Gerichtssaals.
Der Anwalt verteidigte seinen Klienten Huang Yinying als unschuldig, da dieser kein Verbrechen begangen habe. Er begann mit den Feststellungen, dass dieser Fall die chinesische Verfassung ignoriere, dass Falun Gong ein geistiger Glaube sei und keine Sekte und deshalb von der verfassungsrechtlich geschützten Glaubensfreiheit geschützt sei. Er erwähnte auch, dass sich Falun Gong nicht unter den von der Abteilung für Staatssicherheit aufgeführten Sekten befinde. Aussagen von Praktizierenden wie Huang Yinying in der Öffentlichkeit „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit, Nachsicht sind gut“ und „Falun Dafa ist gut“ würden nicht gegen chinesisches Gesetz verstoßen.
Der Anwalt zeigte viele Lücken in den Beweisen der Staatsanwaltschaft auf. Zum Beispiel stellte er die Rechtmäßigkeit in Frage, Materialien zu Falun Gong von Bu Weiquans Computer zu beschlagnahmen. Er sagte, es sei nicht unrechtmäßig, solches Material zu speichern.
Die gesetzlichen Bestimmungen zu elektronischen Beweisen seien gültig, doch müssten solche Beweise von der Abteilung der Provinz, die zuständig sei für Begutachtungen, begutachtet werden. Stattdessen habe in diesem Fall die örtliche Region Meizhou die Begutachtung durchgeführt, sodass die Beweise nicht hätten, eingereicht werden sollen. Die als Beweis eingereichten Fotos seien nicht an Ort und Stelle gemacht worden, sondern von der Polizei gemacht, nachdem sie die Praktizierenden gewaltsam an den Ort gebracht hatten, an dem sie Spruchbänder und Nachrichten aufgehängt hätten. Diese Beweise seien ungültig.
Angesichts der gültigen und überzeugenden Verteidigung wussten weder Richter noch Staatsanwalt etwas zu antworten. Staatsanwalt Yang Meihong fragte sogar den Rechtsanwalt, wie man "Sekte" definiere.
Herr Bu Weiquan, Herr Huantao und Frau Huang Yinying verteidigten sich selbst und klärten vor Gericht über die Geschehnisse auf. Frau Huang erklärte, dass sie früher immer krank gewesen sei, doch seit sie Falun Gong praktiziere, sei sie ganz gesund. Deshalb glaube sie, dass sie den Menschen persönlich erzählen müsse, was sie erlebt habe. Sie habe kein anderes Ziel.
Die Verhandlung wurde um 11:00 Uhr ohne eine Urteilsverkündung vertagt.
Nach der Verhandlung sprach jeder davon, was für großartige Arbeit der Anwalt geleistet habe: „Es stimmt, dass Falun Gong nichts Falsches gemacht hat und auch, dass Dafa-Praktizierende nichts Falsches gemacht haben.“ „Ist es nicht beschämend, Menschen zu verfolgen, die an Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht glauben?“
Herr Bu Weiquan, Mitte 50, ist ein ausgezeichneter Projektleiter der Baufirma Hongyi in der Stadt Meizhou. Seine Frau Yang Lixia ist ihren beiden Töchtern eine gute Mutter. Frau Huang Yinying, fast 60, arbeitet für die Huaxi Bauentwurfsfirma Ltd. der Stadt Meizhou. Sie ist fleißig und wird auf der Arbeit sehr respektiert. Herr Zeng Huantao, ungefähr 50, arbeitet für die Firma Nanlong in der Stadt Meizhou.
Am Nachmittag des 4. Novembers 2012 wurden Herr Bu, Frau Yang, Frau Huang und Herr Zeng unrechtmäßig in der Stadt Xingning, Meizhou verhaftet. Herr Bus Fahrzeug wurde beschlagnahmt. Gegen 20:00 Uhr abends durchsuchten ein dutzend Polizisten seine Wohnung in Xinzhongyuan in Meicheng. Die Polizei trat die Tür im zweiten Stock ein und beschädigte sie. Sie leerte einen Koffer und durchsuchte alles, nahm Dafa-Bücher und zwei Computer, ein Handy und Bargeld mit. Währenddessen kamen über ein dutzend Beamte mit Gewehren, begeleitet vom Nachbarschaftskomitee, zu Frau Huang Yinyings Wohnung in Xinzhongyuan und durchsuchten diese. Sie beschlagnahmten ihre persönlichen Besitztümer, einschließlich Dafa-Bücher und Fotos von Meister Li Hongzhi. Herrn Zengs Wohnung wurde zur selben Zeit durchsucht. Es ist nicht bekannt, wie viel sie aus seiner Wohnung mitnahmen. Seine Frau hielt den langen Druck durch die KPCH nicht aus und ließ sich scheiden.
Am 8. Dezember 2012, als die Staatsanwaltschaft des Landkreises Mei vier Falun Gong-Praktizierende verhaftete, weigerte sich Herrn Bu Weiquans Familie, den Haftbefehl zu unterschreiben.
Zur Zeit befinden sich Herr Bu Weiquan, Frau Huang Yinyin und Herr Zeng Huanto möglicherweise noch immer in der Haftanstalt Fuda im Landkreis Mei. Auch Frau Yang Lixia befindet sich möglicherweise in der Haftanstalt Qinhuang des Bezirks Meijiang. Frau Huangs Angehörige konnten sie wegen der Bemühungen ihres Anwaltes besuchen, was den Angehörigen der anderen Falun Gong-Praktizierenden verwehrt blieb.
Kontaktinformationen:
He Gengwen, Leiter des Büro 610 der Stadt Meizhou (verantwortlich für die Verfolgung von Dafa-Jüngern): 86-753-2277289 (Büro), 86-753-2158539 (Privat), 86-13823821001 (Mobil), 86-13501334678 (Mobil)
Song Hanping, Leiter des Büro 610 der Stadt Meizhou: 86-753-2589348 (Büro), 86-753-2518701 (Privat), 86-13923011945 (Mobil)
Luo Zhanxiong, Teamleiter der Abteilung für Staatssicherheit des Polizeiamtes des Landkreises Mei: 86-753-2523681 (Privat), 86-13923032638 (Mobil)
Huang Liming, Direktor des Polizeiamtes des Landkreises Mei: 86-753-6111001 (Büro), 86-753-2156296, 86-13902788993 (Mobil)
Ye Qiu, stellvertretender Direktor des Polizeiamtes des Landkreises Mei (spezialisiert auf die Verfolgung von Falun Gong): 86-753-6111005 (Büro), 86-753-2223919 (Privat), 86-13823813048 (Mobil)
Zhong Jian, Leiter der Staatsanwaltschaft des Landkreises Mei:
86-753-2589688 (Büro), 86-13502353697 (Mobil)
Zhang Xiaoxian, Direktor der Haftanstalt des Landkreises Mei:
86-13802523265 (Mobil)
Qiu Zhongqiang, Leiter des Landkreisgerichts Mei: 86-753-2589728 (Büro), 86-13902780111 (Mobil)
Im chinesischen Originalartikel sind weitere Namen und Telefonnummern aufgeführt.