(Minghui.org) Herr Qin Wei lebt im Schlafsaal der Bayi Mittelschule im Bezirk Haidian von Peking. Er war früher Kunstlehrer an dieser Schule. Weil er ein Falun Gong-Praktizierender ist, schlossen sich das Nachbarschaftskomitee und die Polizeiwache des Bezirks Haidian zusammen, um seine täglichen Aktivitäten zu überwachen. Die Polizei verhaftete ihn am 26. November 2012 zum sechsten Mal mit der Ausrede „die soziale Stabilität für den 18. nationalen Volkskongress aufrecht zu erhalten“. Später verurteilte man ihn zu zweieinhalb Jahren Zwangsarbeit.
Herr Qin Wei schloss die Abteilung für Bauernmalerei an der Zentralakademie für Bildende Kunst ab. Er ist ehrlich und gutherzig und immer bereit, anderen zu helfen. Als er begann Falun Gong zu praktizieren, schaffte er es seine Eigensinne auf Ruhm und persönlichen Gewinn abzulegen und seine Familienstreitereien beizulegen. Seine Schüler, Kollegen und Freunde waren gerne mit ihm zusammen. Während der seit 13 Jahren andauernden Verfolgung von Falun Gong durch die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) wurde er viele Male verhaftet. 2000 wurde er zu anderthalb Jahren Zwangsarbeit im Tuanhe Zwangsarbeitslager in Peking verurteilt und unterlag grausamen Schlägen und Schocks mit Elektrostäben. 2004 verurteilte man ihn zu fünf Jahren im Qianjin Gefängnis in Peking. Dort wurde er körperlich misshandelt, einer Gehirnwäsche unterzogen und in Einzelhaft gesteckt. Später überstellte man ihn in das Chadian Gefängnis in Peking, wo die Folterungen weitergingen. Als er frei gelassen wurde, entließ ihn seine Arbeitsstelle. Er kann sich kaum über Wasser halten mit dem Unterricht für Kinder, die malen lernen möchten.
Herrn Qins Frau wollte unbedingt ein friedliches Leben leben. Doch aufgrund des 18. Nationalen Volkskongresses wurde ihr Mann erneut verhaftet. Am 26. November 2012 warteten zwei Studenten auf den Unterricht mit Herrn Qin. Seine Familie wusste nicht wo er war und bemerkte nur ein paar Zigarettenstummeln am Boden seines Raumes (Herr Qin hatte mit Beginn des Praktizierens mit dem Rauchen aufgehört). Eine Woche später informierte die Polizeiwache des Bezirks Haidian seine Frau von seiner Festnahme und befahl ihr zur Polizeiwache zu kommen. Man erklärte ihr nur: „Dein Mann wurde festgenommen“, lieferte aber keine weiteren Details.
Herrn Qins Verhaftung und die rechtswidrige Hausdurchsuchung, sowie der Entzug der persönlichen Freiheit verletzen Titel 5 des Artikels 22 des Überwachungsgesetzes, welches explizit „illegalen Entzug oder Beschränkung der persönlichen Freiheit, gesetzeswidrige Durchsuchung einer Person, von Gegenständen, der Wohnung oder jemandes Eigentums“ verbietet. Seine Verhaftung verletzt also das Strafrecht und stellt das Verbrechen der illegalen Haft dar. Artikel 9 des Überwachungsgesetzes spezifiziert: „Für weiterführende Verhöre eines Verdächtigen sollte die Polizei dessen Familie und seinen Arbeitsplatz sofort verständigen“. Die Polizeiwache des Bezirks Haidian informierte seine Familie auch nach 24 Stunden Haft nicht wie gefordert und verletzte damit das Gesetz. Sie verletzte auch den Artikel 64 der Strafprozessordnung, welche besagt: „Mit dem Zeitpunkt der Verhaftung oder der Haft sollte die Polizei einen Haft- oder Verhaftungsbefehl ausstellen. Außer wenn die Untersuchung oder die Umstände durch die Verständigung der Familie oder des Arbeitsplatzes gestört werden, sollte die Polizei innerhalb von 24 Stunden nach Festnahme oder Inhaftierung die Familie oder den Arbeitsplatz des Verhafteten oder des Inhaftierten über den Grund und den Ort der Haft informieren.“
Herrn Qins 78-jährige Mutter leidet an einer Herzerkrankung und ist auf ihn angewiesen, damit er sie zum Arzt bringt. Nun ist sie unversorgt. Herrn Qins Frau ist sehr mit der Arbeit beschäftigt und steht nun unter enormen Stress.