(Minghui.org) Nachdem Frau Jian Yicong und Herr Zhou Yubao verhaftet worden waren, brachte man Frau Yicong in das Frauengefängnis der Provinz Sichuan und Herrn Yubao in das Wumaping Gefängnis in Leshan. Ihre ursprünglich ungerechten Verurteilungen zu jeweils drei Jahren Haft, wurden vor Kurzem vom Zwischengericht der Stadt Deyang aufrecht erhalten.
Das Gericht ignoriert das Gesetz und hält eine ungerechte Verurteilung aufrecht
Im November 2012 verurteilte das Gericht im Bezirk Jingyang der Stadt Deyang Frau Jian Yicon zu drei Jahren Gefängnis ohne ihre Familie im Vorfeld zu informieren. Ihre Familie und ihre Freunde stellten einen Anwalt ein, um beim höheren Gericht zu appellieren. Dieser Appell wurde nach mehreren Rückschlägen am 14. Dezember angenommen. Xu Bin, der Richter am Zwischengericht der Stadt Deyang, versuchte den Fall zu verzögern, indem er sich weigerte, die Anrufe des Anwalts anzunehmen oder sich mit ihm zu treffen, damit der Anwalt Zugang zu bestimmten Dokumenten bekommt und dem Appell Prozedere folgen kann. Am 7. März 2013 erhielt der Anwalt schließlich Zugang zu den Dokumenten, las sie und erarbeitete noch am selben Tag eine Verteidigung, doch es war bereits zu spät, weil der zweimonatige Abgabetermin für das „zweite Verfahren“ bereits abgelaufen war.
Danach erkundigte sich die Familie immer wieder über das Ergebnis des zweiten Verfahrens, doch Xu Bin weigerte sich zu antworten, sagte nur: „Familienangehörige sind keine Prozesspartei.“
Mitte April stellte die Familie überrascht fest, dass das zweite Verfahren bereits abgehalten und das Urteil am 29. März weitergegeben worden war. Das Gericht informierte weder die Familie noch den Anwalt und behielt das ursprüngliche Urteil bei. Außerdem belogen sie die Familie weiterhin und informierten sie immer noch nicht.
Die Familie wusste, dass während des ersten Verfahrens viele Gerichtsangestellte im Gerichtssaal anwesend waren, doch niemand anderer durfte dabei sein. Tatsächlich informierten die Gerichtsbeamten die Familie über das Verfahren nicht. Doch das Urteil verkündete, dass ein „öffentliches Verfahren abgehalten wurde“. Als das Urteil beim zweiten Verfahren bestätigt wurde, hieß es: „Nach einer Untersuchung wird bestätigt, dass das Gericht das erste Verfahren öffentlich durchgeführt hat.“
Beim ersten Verfahren überprüfte der vom Gericht des Bezirks Jingyang gestellte Anwalt Gong Xueyiang weder den Beweis, der vom Staatsanwalt vorgelegt wurde, noch forderte er diesen auf, den Zusammenhang zwischen dem Beweis und dem angeblichen Verbrechen zu erklären. Laut dem Gesetz gilt ein Beweis, der nicht durch ein Kreuzverhör bestätigt ist, als ungültig.
Beim zweiten Verfahren sagte der von der Familie eingestellte Anwalt in seinem Statement: „Es wurde ein falsches Gesetz zitiert und ein unangebrachtes Urteil verhängt. Der Staatsanwalt beschuldigte Frau Jian Yicong „einen Kult benutzt zu haben, um das Gesetz zu brechen“. Doch die Staatsanwaltschaft konnte nicht erklären, wie Frau Yicong das machte noch legte sie fest, was und wo dieser Kult ist, wie die Struktur dieser Organisation ist oder welche Position Jian Yicong dort innehat oder welche ihre Verantwortung ist. Die Staatsanwaltschaft erklärte auch nicht, welche Gesetze sie gebrochen hat und wie.
„Jian Yicong versuchte in Übereinstimmung mit den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht ein guter Mensch zu sein. Ihre Absicht war es nicht, die Gesellschaft zu untergraben oder das Gesetz zu brechen. Sie verstand einfach nicht, warum das Praktizieren von Falun Gong nach 1999 rechtswidrig wurde, wo es doch in anderen Ländern legal ist. Außerdem kann sie nicht verstehen, warum sie wegen „Brechen des Gesetzes“ angeklagt ist, wo sie doch danach strebt, ein guter Mensch zu sein. Die Verteilung von Falun Gong Informationsbroschüren ist eine Ausübung ihrer Rede- und Religionsfreiheit, was auch kein Verbrechen ist.“
Dennoch behauptete das Urteil im zweiten Verfahren: „Das ursprüngliche Urteil war fehlerfrei, zitierte korrekt die Gesetze, setzte eine angemessene Strafe fest und dem rechtmäßigen Prozedere wurde entsprochen.“
Das Gericht begeht unzählige böse Taten und schließt sich mit dem Internierungslager zusammen, um die Familien zu täuschen
Yicongs Familie erfuhr auch, dass die Beamten des Internierungslagers sie zur Untersuchung ins Krankenhaus gebracht hatten. Man entdeckte, dass sie Atrophie in ihrer rechten Wade und einen Bandscheibenvorfall hatte, der leicht zu einer Lähmung führen kann. Der Arzt im Internierungslager berichtete den Richtern ihren Zustand mehrere Male, doch diese ignorierten das einfach.
Am 15. Januar beschuldigte der Anwalt den Richter Xu Bin, ihm als Anwalt seine gesetzlichen Rechte zu verweigern. Danach hatte Xu Bin keine andere Wahl, als Frau Jian zu sehen. Als er sie fragte, ob sie immer noch Falun Gong praktiziere, antwortete sie: „Ja“, wodurch Xu Bin sofort erblasste.
Nach dem zweiten Verfahren befahl jemand vom Gericht Frau Jian ein Statement zu unterschreiben, das erwähnte, dass „der Anwalt ein Komplize“ sei. Sie lehnte entschieden ab.
Als ihre Familie die Nachricht vom Zwischengericht erhielt, dass das Urteil beibehalten werde, fragten sie nach dem Verbleib von Frau Jian Yicong, damit sie sie besuchen konnten. Doch weder das Gericht noch die Mitarbeiter des Internierungslagers sagten es ihnen. Sie fanden schließlich heraus, dass sie ins Longquanyi Frauengefängnis gebracht worden war. Als sie sie besuchen wollten, bekamen sie einen Anruf vom Sichuan Frauengefängnis, dass man Frau Jian dorthin geschickt hatte.
Ein anderer ähnlicher Fall begann am 6. Dezember 2012, als der Praktizierende Zhou Yubao vom Gericht der Stadt Shifang zu drei Jahren Haft verurteilt worden war. Über vier Monate später appellierte seine Familie beim selben Gericht und beim selben Richter wie Frau Jian. Richter Xu Bin verhinderte die Nachforschungen der Familienangehörigen in Zusammenarbeit mit den Beamten des Internierungslagers der Stadt Shifang und verhinderte ebenfalls ihre Besuche mit der Ausrede, dass „Besuche erst erlaubt seien, nachdem die Führer gegangen sind“, „Besuche erst nach dem Fest erlaubt sind“, „keine Besuche vor dem zweiten Verfahren“, usw. Sie täuschten absichtlich die Familie, die dann zum falschen Gefängnis ging, dem Guangyuan Gefängnis. In Wirklichkeit hatte man Herrn Zhou ins Wumaping Gefängnis der Stadt Leshan gebracht. Als die Familie ihn sehen wollte, musste sie dafür beim Komitee für Politik und Recht um Erlaubnis ansuchen!