(Minghui.org) Am Abend des 10. Januar 2013 erhielt Frau Yangs Familie einen Anruf aus dem Frauengefängnis in Tianjin. Darin wurden sie informiert, dass Frau Yang Jian psychisch instabil sei und man sie deshalb in eine psychiatrische Klinik gebracht habe. Ihre Familie wollte sie am nächsten Morgen besuchen, aber es wurde ihr mitgeteilt, sie sei bereits wieder im Gefängnis, weil ihr Zustand sich gebessert habe.
Frau Yang Jian, 40, ist Absolventin der Shandong Hochschule für Industrietechnik in Jinan und Falun Dafa-Praktizierende aus dem Dorf Bidian der Kleinstadt Meichang im Wuqing Bezirk, Tianjin. Sie wurde am 15. September 2010 von der Polizei in Meichang und der Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Wuqing zu Hause rechtswidrig verhaftet.
Ihre 12-jährige Tochter, senile Eltern und die 90-jährige Großmutter wurden ohne Obhut gelassen.
Um Frau Yang etwas anzuhängen, ging die örtliche Polizei dann zu ihrer Tochter in die Schule und versuchte, das Mädchen einzuschüchtern, damit sie ihren falschen Behauptungen über Frau Yang zustimmt.
Unschuldige Praktizierende vor Gericht schikaniert
Am 30. November 2010 stellte das Gericht im Bezirk Wuqing Frau Yang ohne rechtliche Handhabe unter Anklage. Nur Frau Yang Jians Schwägerin durfte an der Verhandlung teilnehmen. Alle anderen Zuschauerplätze wurden von der Polizei, den Beamten der Staatssicherheitsabteilung und dem Personal des Büros 610 eingenommen.
Stellvertretend für Frau Yang Jian waren die Pekinger Menschenrechtsanwälte Herr Jin Guanghong und Herr Xie Yanyi anwesend. Sie plädierten im Namen ihrer Klientin für „nicht schuldig“. Außerdem machten sie dem Gericht klar, dass das Praktizieren von Falun Dafa nichts Rechtswidriges ist und dass Frau Yang keine Gesetze verletzt hat.
Die Anwälte erklärten, dass die jeweiligen Ämter für öffentliche Sicherheit und die Abteilungen für Rechtswesen die eigentlichen gerichtlichen Verfahren verletzt hätten, in ihrem Fall gegen Frau Yang.
Insbesondere wiesen die Anwälte die folgenden Lücken bei den Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft auf:
(1) Wenn die Beschuldigten die Anklagemitteilung nicht mindestens 10 Tage vor der Gerichtsverhandlung erhalten haben, kann die Anklage im Rahmen der bestehenden nationalen Gesetze nicht als gültig angesehen werden. Frau Yang Jian wurde nicht innerhalb der erforderlichen Zeit über die Gerichtsverhandlung informiert.
(2) Zwei Personen des öffentlichen Sicherheitspersonals trafen für Frau Yang Jian rechtswidrige Maßnahmen, während sie auf die Verhandlung wartete.
(3) Die Verhaftung und Verurteilung von Bürgern für ihren spirituellen Glauben verstößt nach der chinesischen Verfassung gegen das Gesetz, welches allen Bürgern Glaubensfreiheit gewährt.
Trotz der starken Verteidigung und unter völliger Missachtung des Gesetzes, verurteilte der vorsitzende Richter Li Zonglian Frau Yang zu fünf Jahren Gefängnis, die im Frauengefängnis in Tianjin abzuleisten sind.