(Minghui.org) Die Falun Gong-Praktizierenden Frau Wang Shuwen, Frau Zhang Lihong, Frau Ao Guangying und Frau Tan Xiaojie wurden am 22. November 2012 von der Behörde im Landkreis Pengan, Stadt Nanchong, Provinz Sichuan vor Gericht gestellt. Frau Wang wurde zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, Frau Tan zu drei Jahren mit vier Jahren Bewährung, Frau Zhang zu zwei Jahren mit drei Jahren Bewährung und Frau Ao zu zweieinhalb Jahren mit drei Jahren Bewährung.
Frau Wang bat ihre Familie, in Berufung zu gehen, während Frau Ao und Frau Tan ihre Berufung einreichten. Das mittlere Gericht der Stadt Nanchong plante danach, ein Wiederaufnahmeverfahren der Fälle dieser drei Frauen am 15. Januar 2013 um 10:00 Uhr im Gericht des Landkreises Pengan abzuhalten.
Am Tag des Wiederaufnahmeverfahrens kamen morgens viele Menschen, um an der Gerichtsverhandlung teilzunehmen. Doch wurden sie von den Sicherheitsbeamten daran gehindert und konnten somit das Gerichtsgebäude nicht betreten. Später durften nur vier direkte Familienangehörige der Praktizierenden bei der Verhandlung dabei sein.
Die Gerichtsverhandlung begann um 10:00 Uhr morgens. Die Ankläger bestanden aus dem vorsitzenden Richter Song Feng, den Richtern Feng Bin und Shi Li sowie dem Staatsanwalt Lin Hong.
Die Verteidiger von Frau Wang, Frau Tan und Frau Ao plädierten auf nicht schuldig. Sie argumentierten, dass es legal sei, Falun Gong zu praktizieren, Shen Yun DVDs und das Buch Die Neun Kommentare über die Kommunistische Partei zu verteilen und ebenso Falun Gong bezogene Informationen auf Geldscheine zu schreiben. Er erklärte auch, dass Artikel 300 des Strafgesetzbuches („Verwendung einer Kult-Organisation zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“) für diese Fälle irrelevant sei, da die Angeklagten lediglich an ihrem Glauben an Falun Gong festhielten. Die Glaubensfreiheit eines Bürgers sei durch das chinesische Gesetz garantiert. Der Verteidiger argumentierte ferner, dass die rechtliche Auslegung durch den Obersten Gerichtshof und der Staatsanwaltschaft in der ersten Gerichtsverhandlung die Verfassung verletzt habe. Folglich gäbe es keine rechtliche Grundlage für die Verurteilungen und Haftstrafen der Angeklagten. Die Anwälte wiesen auch darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft in der ersten Gerichtsverhandlung keinerlei Beweise gegen die Angeklagten geliefert hätten, die darauf hinweisen würden, dass sie irgendwelche Gesetze sabotiert hätten.
Während der Verhandlung berichteten die Praktizierenden dem Gericht über ihre Erfahrungen, wie ihnen die moderne Medizin bei ihren verschiedenen Krankheiten nicht hätte helfen können und wie sie ihre Gesundheit wieder erhielten, nachdem sie mit dem Praktizieren von Falun Gong angefangen hätten. Sie erklärten auch, dass es kein Verbrechen sei nach den Prinzipien von Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht zu leben und das sie mit guter Absicht den Menschen die Wahrheit erzählt hätten. Sie alle sprachen dem Gründer von Falun Gong, Herrn Li Hongzhi, ihre Dankbarkeit aus, ebenso für ihr geistiges und körperliches Wohlbefinden.
Der vorsitzende Richter beendete die Verhandlung um 12:00 Uhr und verkündete, dass das Urteil an einem anderen Tag übermittelt werde. Doch nach über zehn Tagen der zweiten Gerichtsverhandlung ist Frau Wang Shuwen immer noch nicht freigelassen worden. Die anderen drei Praktizierenden sind wieder zu Hause doch mit Haftstrafen auf Bewährung. Das Gericht hat immer noch nicht die Unschuld dieser Praktizierenden ausgesprochen.