(Minghui.org) Frau Liang Xuelin, eine Falun Gong-Praktizierende aus dem Bezirk Huitong, Huaihua-Stadt, Provinz Hunan verstarb am 25. September 2012 im Alter von 55 Jahren, nachdem sie jahrelang der Folter und verschiedenen Misshandlungen ausgesetzt war.
Obwohl die chinesische Verfassung ihren Bürgern die Glaubens- und Meinungsfreiheit garantiert, wurde Frau Liang wiederholt für das Praktizieren von Falun Gong und dafür, dass sie ihren Mitmenschen die wahren Hintergründe der Verfolgung erklärte, verhaftet und eingesperrt. Sie wurde verfassungswidrig zu fünf Jahren Haftstrafe im Frauengefängnis Harbin verurteilt, wo sie, um sie zum Aufgeben ihres Glaubens zu zwingen, schwerer Folter ausgesetzt wurde. Als sie schließlich dem Druck und der Folter nachgab und ihren Glauben an Falun Gong aufgab, war sie nicht nur körperlich am Ende, sondern auch psychisch zerstört. Sie wurde schließlich im Jahre 2008 entlassen, erholte sich jedoch nicht wieder.
Bevor Frau Liang mit dem Praktizieren von Falun Gong angefangen hatte, litt sie unter Gallensteinen, einer Kontraktion der Gallenblase und unter Spulwürmern im Darm. Sie war einmal in einem renommierten Krankenhaus zur Behandlung, wo ihre Beschwerden jedoch nicht gelindert werden konnten. Als Frau Liang 1998 mit dem Praktizieren von Falun Gong anfing, verschwanden ihre Beschwerden schließlich. Darüber hinaus führte das Praktizieren von Falun Gong dazu, dass aus ihr ein rücksichtsvoller, nachsichtiger und großzügiger Mensch wurde.
Als das chinesische Regime 1999 damit anfing, die Falun Gong-Praktizierenden zu verfolgen, führte der stellvertretende Generalsekretär des Parteikomitees des Bezirks Huitong, Long Fengliang zusammen mit dem örtlichen Büro 610 und der örtlichen Polizeibehörden die verfassungswidrigen Anweisungen aus.
Um sich Verdienste zu erwerben, verhafteten die Verantwortlichen viele Falun Gong-Praktizierende an den sognannten sensitiven Tagen wie wichtigen Feiertagen oder zum Welt Falun Dafa Tag und sperrten sie zeitweise in Haftanstalten, um sicher zu gehen, dass die Praktizierenden nicht nach Peking gehen, um für Falun Gong zu appellieren. [Anmerkung: Jeder Bürger hat in China das Recht, zum Petitionsbüro in Peking zu gehen und eine Beschwerde einzureichen. Das Petitionsbüro ist eine unabhängige Regierungsstelle, die eingerichtet wurde, um unabhängige Untersuchungen durchzuführen, wenn chinesische Bürger das Gefühl haben, dass ihnen vom Justizsystem Ungerechtigkeit wiederfahren ist.]
Allein im Jahr 2000 wurde Frau Liang viermal in eine Haftanstalt gesperrt, ohne dass ihr ein Vergehen zur Last gelegt worden war. Im Mai 2000 wurde sie kurz vor dem Beginn wichtiger Ferien von Polizisten während eines Einkaufs in einem Supermarkt verhaftet. Die Polizisten behaupteten später jedoch, sie hätten sie auf dem Weg nach Peking verhaftet.
Polizisten überwachten sie sogar an den nicht sensitiven Tagen und hörten ihr Telefon ab. Des Weiteren verstießen die Polizisten gegen Frau Liangs Recht auf Versammlungsfreiheit. Die Polizisten beschuldigten Frau Liang der Teilnahme an einer illegalen Versammlung, als sie eine andere Falun Gong-Praktizierende angerufen hatten und behaupteten, als sie diese Praktizierende auf der Straße traf, sie hätte sich einer Verschwörung strafbar gemacht.
Frau Liang reiste im August 2000 zu ihren Eltern, um ihnen bei der Ernte zu helfen. Der Polizist Wu Yongchang, der beauftragt worden war, um sie zu beobachten, erhob den Verdacht, Frau Liang würde nach Peking gehen. So kommandierte er einige Polizisten ab, die die Bus- und Bahnstationen überwachten. Die Polizisten verfolgten sie bis zur Bahnstation Huaihua und durchsuchten dann jeden Wagon, um sie zu finden.
Die Polizisten belästigen sie darüber hinaus in ihrer Wohnung, an ihrem Arbeitsplatz und sogar an den Wohnorten ihrer Freunde und Verwandten.
Frau Liang hatte keine andere Wahl, als nach Peking zu gehen und ihre konstitutionellen Rechte einzufordern. So begab sie sich im Dezember 2000 dorthin, um eine Beschwerde vor dem staatlichen Petitionsbüro einzulegen. Chinas Petitionsbüro war jedoch zu dieser Zeit schon zu einer bloßen Fassade verkommen und zu einer Falle für die Falun Gong-Praktizierenden geworden, die noch Vertrauen in das Rechtssystems Chinas hatten. Frau Liang wurde schließlich verhaftet und für zwei Jahrein in ein Arbeitslager gesteckt, ohne dass ein Gerichtsverfahren angestrengt worden war. Die Polizei benachrichtigte Frau Liangs Familienangehörigen nicht über Frau Liangs Unterbringung im Arbeitslager, legte der Familie aber eine 3000 Yuan hohe Geldstrafe auf.
Frau Liangs Mann war ein Polizist mittleren Dienstgrades, Vorsitzender des örtlichen Polizeidisziplinarausschusses und Vorsitzender der örtlichen Polizeigewerkschaft. Da er am eigenen Leib erleben musste, wie seine Familie auseinanderbrach, weil seine Frau immer wieder belästigt und verhaftet wurde, reichte er eine Beschwerde bei einer hochrangigen Polizeibehörde für Disziplinarangelegenheiten ein, wobei er sich über das Vorgehen des örtlichen Büros 610 und über örtliche Polizisten beschwerte. Er forderte Disziplinarmaßnahmen, da seine Frau verfassungswidrig und rechtswidrig wegen ihres Glaubens an Falun Gong misshandelt worden war. Die beschuldigten Polizisten rächten sich jedoch. Als Polizisten Frau Liang im Dezember 2000 davon abhielten, nach Peking zu gehen, verlor ihr Ehemann seinen Job. Man warf ihm Teilnahme an einer Verschwörung vor. Um den Ehemann weiter zu demütigen und zu beleidigen, gab man ihm eine Stelle als Sicherheitsbeamter, der vor einem Tor Wache stehen musste. 2002 wurde der Ehemann wieder als Polizist angestellt, jedoch erlangte er seine frühere Position nicht mehr wieder zurück.
Am 3. April 2002 wurde Frau Liang erneut verhaftet und ohne dass ihr ein Verbrechen zur Last gelegt worden wäre, in eine Haftanstalt gebracht. Polizisten erzählten ihrem Ehemann, dass sie nach einem zweitägigen Aufenthalt in einer Gehirnwäscheeinrichtung entlassen werden sollte, was jedoch nicht geschah. Im August wurde Frau Liangs Ehemann krank und verstarb schließlich im Alter von 52 Jahren, während Frau Liang nach wie vor eingesperrt war. Sie wurde schließlich aufgrund des Todes ihres Mannes freigelassen. Die Beerdigung von Liangs Ehemann wurde von Polizisten überwacht, die Ausschau nach Falun Gong-Praktizierenden hielten, die ihnen bis jetzt noch nicht aufgefallen waren.
Im Juni 2003 wurde Frau Liang erneut verhaftet, weil sie in einer ländlichen Gegend die Menschen über die wahren Hintergründe der Verfolgung aufgeklärt hatte. Frau Liang gelang die Flucht, jedoch war sie ab diesem Zeitpunkt gezwungen, unterzutauchen. Die Polizisten setzten eine Belohnung auf sie aus und bedrohten ihre Freunde und Verwandten. Darüber hinaus durchsuchten die Polizisten auch die Wohnungen von Frau Liangs Freunden und Verwandten, ohne einen Durchsuchungsbefehl vorzuweisen.
Frau Liang wusste, dass sie als chinesische Staatsbürgerin das Recht der Glaubensfreiheit hat und niemals hätte eingesperrt werden dürfen und dass ihr Lohn nicht hätte einbehalten werden dürfen. So ging sie am 21. Februar 2005 zu ihrer Arbeitsstelle und forderte ihren einbehaltenen Lohn ein. Ihr wurde gesagt, sie solle sich erst eine Genehmigung von der Polizeibehörde einholen und wurde schließlich erneut verhaftet, als sie dies tat. Sie wurde anschließend zu einer fünfjährigen Haftstrafe im Frauengefängnis Hunan verurteilt.
Das Frauengefängnis Hunan folterte Falun Gong-Praktizierende auf verschiedene Weise. Praktizierende wurden unter anderem gezwungen, zu stehen, zu hocken, ihnen wurden für lange Zeiträume Handschellen angelegt, sie wurden in Einzelhaft gesperrt und mussten Zwangsarbeit verrichten, wobei sie gezwungen wurden, sehr lange zu arbeiten. Darüber hinaus wurden die Praktizierenden dazu gezwungen, Propagandafilme anzuschauen, die Falun Gong verleumdeten. Insassen arbeiteten mit Gefängniswärtern zusammen, um eine Verkürzung der Haftstrafe zu bekommen. Sie halfen den Wärtern, den Geist der Praktizierenden zu zerrütten, um sie dazu zu bringen, das Praktizieren aufzugeben. Des Weiteren versuchten sie die Praktizierenden mit Lobgesängen auf die kommunistische Partei zu täuschen, um so das Gewissen der Praktizierenden zu brechen.
Da Frau Liang lange Zeit geistiger und physischer Folter ausgesetzt war, hatte sich ihr Gesundheitszustand drastisch verschlechtert. Ihr Körper wurde gebrechlich und wies überall Schwellungen auf. Darüber hinaus klagte Frau Liang über Schwindel und Kopfschmerzen. Sie wurde schließlich zu einem Arzt gebracht, der einen Gehirnschlag diagnostizierte. Nachdem die drei Wochen lang erfolglos im Gefängnis behandelt worden war, wurde sie schließlich entlassen. In den folgenden vier Jahren kämpfte Frau Liang mit ihrer Krankheit und mit den Erinnerungen an die traumatischen Erlebnisse und verstarb schließlich am 25. September 2012.