(Minghui.org) Frau Huang Chaozhen wurde am 9. Mai 2013 vor das Jiangyang Bezirksgericht in Luzhou, Provinz Sichuan, gestellt. Früh am Morgen erschien auf der untersten Stufe der steinernen Treppe vor dem Gerichtsgebäude ein Spruchband mit großen schwarzen Buchstaben: „Die KPCh ist ein böser Kult, welcher die Regeln des Gesetzes zerstört“. Auf der mittleren Stufe besagte ein anderes Spruchband: „Die KPCh ist ein böser Kult“.
An diesem Tag traten alle, die im Gerichtsgebäude arbeiten, alle, die das Gebäude geschäftlich besuchten und jeder, der zur Anhörung kam, so auch die Mitglieder der Staatsanwaltschaft und die Anwälte, auf das Spruchband „Die KPCh ist ein böser Kult“.
Es gab auch selbstklebende Poster überall auf den Straßen rund um das Gerichtsgebäude auf denen stand: „Die KPCh ist ein böser Kult“, „Lasst die Falun Gong-Praktizierende Huang Chaozhen bedingungslos frei“, „Es ist legal einen Glauben zu haben – illegal ist die Verfolgung“, „Falun Dafa ist gut“, usw. Die Poster blieben dort mehrere Stunden bis man sie abnahm. Gegen 9:00 Uhr machten die Angestellten des Gerichtsgebäudes Fotos von den Spruchbändern auf den Stufen und von den Postern. Gegen 10:00 Uhr wurden sie von Putzkräften entfernt.
Sicherheitscheck beim Betreten des Gerichtsgebäudes
Das Gericht richtete an diesem Tag am Eingang einen Kontrollpunkt ein. Jeder, der eintrat, wurde durchsucht, ebenso die Taschen. Weil so viele Menschen der Anhörung von Frau Huang beiwohnen wollten, wurde sie vom Gerichtssaal Nr. 9 in den größten des Gebäudes verlegt, der sich im Zentrum des Gerichts befand. Der Raum war voll. Einige Menschen standen in den hintersten Gängen. Einige blieben außerhalb des Saales. Viele Menschen standen draußen auf der Straße vor dem Gerichtsgebäude.
Im Saal gibt es mehrere feststehende Kameras. Sicherheitsagenten und Mitarbeiter des Büros 610 gingen durch die Menge. Polizisten in Zivilkleidung machten Fotos im Saal und draußen auf der Straße.
Frau Huang verteidigt sich selbst
Die vorsitzende Richterin Kang Lu berief die Anhörung für 10:00 Uhr ein. Der Staatsanwalt schlug vor, Frau Huang gemäß Artikel 300 des Strafgesetzbuches zu drei bis fünf Jahren Gefängnis zu verurteilen. Frau Huang brachte jedoch eine kraftvolle Verteidigung für sich selbst vor.
Frau Huangs Anwalt bringt eine gründliche Verteidigung vor
Ihr Anwalt hielt eine umfangreiche Verteidigungsrede und plädierte auf nicht schuldig. In seiner Rede erwähnte er Punkte des derzeitigen chinesischen Rechts, wie Schutz der persönlichen Menschenrechte, Aufrechterhaltung der Würde der Verfassung und Glaubensfreiheit. Er schloss damit, dass es legal sei, Falun Gong zu praktizieren, dass Frau Huang Chaozhen kein Gesetz verletzt habe und dass sie bedingungslos freigelassen werden sollte.
Richterin weigert sich, ein Urteil zu verkünden
Angesichts dieser Verteidigung und aufgrund einer solchen Menge an Teilnehmer wollten die Richter kein Urteil verkünden. Die vorsitzende Richterin kündigte eine Vertagung an und sagte, dass die Entscheidung an einem anderen Tag überbracht werde.
Die Zuschauer applaudieren der Verteidigung
Die Rede des Anwalts erstaunte die Zuschauer. Als die Richterin versuchte, den Anwalt am weiter sprechen zu hindern, klatschte die Menge laut und ermutigte den Anwalt fortzufahren. Die Richterin war verlegen und sagte: „Ich habe gerade die Regel verkündet, dass das Gericht keinen Applaus erlaubt. Warum folgt ihr dem nicht?“ Als der Anwalt seine Verteidigungsrede beendete, gab es dennoch weiteren lauten Applaus.