(Minghui.org) Das Gericht der Stadt Yuyao in der Provinz Zhejiang bestellte Frau Xu Huini, eine 59-jährige Falun Gong-Praktizierende, am 24. Mai 2013 um 08:00 Uhr zur Anhörung. Als Frau Xus Familie einen Anwalt engagierte, reagierten die Justizbeamten des Regimes sehr nervös, weil eine rechtliche Verteidigung eines Falun Gong-Praktizierenden in Yuyao beispiellos war.
Eine große Schar von Agenten der Regierung versammelte sich vor der mündlichen Verhandlung am Eingang, darunter auch Personen des Komitees für Politik und Recht aus Yuyao, des städtischen Büros 610, der Abteilung des Amtes für Staatssicherheit, des Büros 610 im Kreis Shangyu, spezielle Polizeibeamte, die Gerichtspolizei und andere.
Eingeschränkte Sicherheit
Außer seinem ausgewählten Publikum und der unmittelbaren Familie von Frau Xu Huini, erlaubte das Gericht niemandem, zur Verhandlung zu erscheinen. Ein Familienmitglied, das nach der vorgegebenen Zeit eintraf, wurde aus dem Gerichtssaal ausgeschlossen. Metalldetektoren wurden verwendet, um alle Familienangehörigen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie nichts Unerlaubtes, einschließlich Handys, Uhren und Geldbörsen, bei sich trugen.
Selbst die Justizangestellten drückten ihre Überraschung über die strengen Sicherheitsvorkehrungen aus.
Richter unterbricht Aussage
Während der Verhandlung räumte der Richter Frau Xu Huini das Recht ein, sich zu verteidigen und eine abschließende Aussage zu tätigen, aber sie bekam nicht genug Zeit, um ihre Verteidigung zu präsentieren. Der Richter unterbrach sie, bevor sie die Hälfte ihrer schriftlichen Aussage gelesen hatte und behauptete, er wisse, was sie sagen wollte.
Der Anwalt widerlegte geschickt die falschen Angaben der Staatsanwaltschaft und erklärte, die Behörden hätten versucht, die Angeklagte zu verleumden. Die Verteidigung des Anwalts wurde mehrmals unterbrochen. Immer, wenn die Staatsanwältin ihre Hand hob, unterbrach der Richter den Verteidiger. Doch in der Regel ignoriert der Richter den Anwalt, wenn dieser die Hand hob.
Anwalt erhebt Einspruch
Kurz bevor die Verteidigung die wichtigsten Punkte des Falles berührte, wollte der Richter, das Verfahren beenden. Der wütende Anwalt protestierte und verlangte, dass der Gerichtsschreiber dies alles aufnehme. Der Anwalt erklärte dem Richter, dass er gegen ihn klagen werde. Der Richter willigte schließlich ein, dass der Anwalt mit seiner Verteidigung fortfahre. Das Verhalten des Richters war offensichtlich unprofessionell. Als ein Familienmitglied von Frau Xu die Handlungsweise des Richters beanstandete, drohte ihm ein Gerichtsdiener, ihn nach draußen zu begleiten.
Der Gerichtssaal war bis auf den letzten Platz besetzt. Außer den sechs Familienmitgliedern, waren alle Teilnehmer Beamte, darunter zwei Reihen Gerichtsdiener. Die Anhörung dauerte nur eine Stunde.
Details
Frau Xu Huini wurde am 13. April 2013 verhaftet, weil sie im Stadtteil von Huangjiafu, Yuyao, DVDs von Shen Yun Performing Arts verteilte. Die Ortspolizei brachte sie in das Büro 610 von Yuyao und durchsuchte anschließend ihr Haus. Nach ihrer Haft im Gefängnis von Yuyao, wurde sie am 07. Mai angeklagt. Frau Xu startete einen Hungerstreik und war körperlich sehr schwach. Während der Anhörung parkte draußen ein Notarztwagen.
Das Gericht fällte kein Urteil, teilte jedoch mit, dass es zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben werde.
An der Verfolgung beteiligte Ämter und Personen:
Han Yongfeng, Leiter des Komitees für Politik und Recht in Yuyao: +86-574-62709208 (Büro), +86-574-62818808 (Privat), +86-13905847411 (Mobil)
Xu Linkang, Leiter des Büros 610 in Yuyao: +86-574-62731720 (Büro), +86-574-62729348 (Privat), +86-13857818882 (Mobil)
Yu Rukang, Chef der Abteilung des Amtes für Staatssicherheit: +86-574-62866201 (Büro), +86-574-62818363 (Privat), +86-13905845900 (Mobil)
Mao Jihua, Generalstaatsanwalt in Yuyao: +86-574-62773298, +86-13905740296 (Mobil)
Yu Yao, Gerichtsdiener: +86-574-62770008
Zou Liqun, Vorsitzender Richter: +86-574-62770088 (Büro), +86-574-62774906 (Privat), +86-13906625781 (Mobil)
(Weitere Kontaktdaten von Tätern entnehmen Sie bitte dem chinesischen Originalartikel.)