(Minghui.org) Die Falun Gong-Praktizierenden Herr Zhang Zhimeng, Frau Yang Kaixia, Herr Liu Junhua, Herr Zhang Chengjie und Frau Shang Lanling wurden am 25. Februar 2012, nachdem sie CD-Boxen und -Hüllen gekauft hatten, angeblich zur Herstellung von Informationsmaterial über die wahren Umstände von Falun Gong, festgenommen. Die Praktizierenden standen am Morgen des 24. April 2013 vor dem Bezirksgericht Lianshan in der Stadt Huludao, Provinz Liaoning.
Anklagen
Die Praktizierenden wurden mit „Verwenden einer Kultorganisation“ und „Untergraben der Gesetzesausübung“ angeklagt und waren vor der Verhandlung bereits seit 14 Monaten rechtswidrig eingesperrt gewesen. In dieser Zeit gingen Familienangehörige und Freunde viele Male zur örtlichen Polizeibehörde, zur Staatssicherheitsabteilung, Staatsanwaltschaft und zum Gericht, um den Beamten die wahren Umstände zu erklären und um die Freilassung der Praktizierenden zu erwirken. Die Beamten wichen ihren Fragen aus und bedrohten die Angehörigen und schüchterten sie ein, indem sie ihnen erklärten, wenn sie einen Anwalt beschäftigten, würden die Praktizierenden längere Strafen bekommen.
Eine exzellente Verteidigung
Die Anwälte der Praktizierenden, Li Changming, Zhang Chuanli, Lan Zhixue und Dong Qianyong, kamen aus Peking. Sie plädierten im Namen der Praktizierenden auf „nicht schuldig“ und widerlegten die Anklagen.
Die Anwälte lieferten eine exzellente Verteidigung und argumentierten aus verschiedenen Blickwinkeln, wie z.B. Religionsfreiheit. Sie wiesen darauf hin, dass Falun Gong durch kein Gesetz in China als „Kult“ eingestuft wird. Die Staatsanwälte konnten der Verteidigung nichts entgegenhalten.
Strenge Sicherheitsvorkehrungen
Das Bezirksgericht Lianshan war am Tag der Verhandlung mit vielen Polizisten, Polizeiautos und Autos der Bereitschaftspolizei, die auf der rechten Seite des Gerichts parkten, gut bewacht. Ungefähr 20 Bereitschaftspolizisten formten auf jeder Seite des Eingangs eine Linie und überwachten die ein und ausgehenden Menschen genau. Überall gab es Polizisten in Zivil, die die Menge draußen überwachten und Fotos machten.
Gleich hinter dem Eingang zum Gerichtsgebäude wurde eine Sicherheitsschleuse eingerichtet, welche alle durchlaufen mussten, um zur Verhandlung zu gelangen. Polizisten mit elektrischen Scannern durchsuchten und überprüften die Leute gründlich und prüften ihre Ausweise.
Nur jeweils einem Familienmitglied war der Zutritt zur Verhandlung gestattet. Als jemand fragte, warum die Verhandlung nicht offen für die Öffentlichkeit sei, antwortete ein Polizist: „Das sind die Regeln unserer Vorgesetzten.“ Der Verwandte fragte dann, welcher Vorgesetzte diese Entscheidung, die das Gesetz übergeht, treffen könne. Der Beamte antwortete nicht, ließ die Familien aber dennoch nicht in den Gerichtssaal.
Kein Urteil verkündet
Li Dehai, vorsitzender Richter des Strafgerichts, verkündete kein Urteil am Ende der Verhandlung. Zuvor hatte er mehr als zehn Praktizierende zu Gefängnis verurteilt.
An der Verfolgung dieser Praktizierenden beteiligte Beamte:
Zhang Shaokui, Direktor der Lianshan Polizeiwache: +86-429-3171001 (Büro), +86-15698790001 (Mobil)
Jiang Ping, politischer Kommissar der Lianshan Polizeiwache: +86-429-3171002 (Büro), +86-15566755009 (Mobil)
Chen Yulong, politischer Direktor der örtlichen Staatssicherheitsabteilung: +86-429-699982 (Büro), +86-15566759982 (Mobil)
Guo Biao, Präsident des Bezirksgerichts Lianshan: +86-429-2164111 (Büro), +86-429-3080001 (Privat)
Wang Haiyan, Vizepräsident des Bezirksgerichts Lianshan: +86-429-2164113 (Büro), +86-13842988999 (Mobil), +86-429-3315111 (Privat)
Li Dehai, vorsitzender Richter des Strafgerichts des Bezirks Lianshan: +86-429-2164501 (Büro), +86-13842981988 (Mobil), +86-429-2166088 (Privat)