Falun Dafa Minghui.org www.minghui.org AUSDRUCK

Strafverteidiger werden massiv behindert und reichen Beschwerde ein - Gerichtsverhandlung wird schließlich für ungültig erklärt

14. Juli 2013 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der Provinz Yunnan, China

(Minghui.org) Am 3. Mai 2013 führte das Bezirksgericht Lufeng, der Provinz Yunnan in aller Eile eine Gerichtsverhandlung durch. Angeklagt waren die vier Praktizierenden Cuixian Liu, Peng Xueping, Ran Xiaoman und Liu Xiaoping. Während dieser Verhandlung reichten die Anwälte ein Schriftstück ein, in dem sie sich darüber beschwerten, dass es ihnen bis jetzt noch nicht erlaubt wurde, mit ihren Mandanten zu sprechen, oder die Fallakten zu kopieren. Die Anwälte und ihre Mandanten verließen daraufhin solidarisch den Gerichtsaal. Obwohl eine Gerichtsverhandlung nach den geltenden Vorschrift vertagt werden muss, wenn die Angeklagten den Gerichtsaal verlassen, ließ sich der zuständige Richter nicht beirren und führte die Verhandlung auch ohne Anwesenheit der Angeklagten durch. Gegen dieses Vorgehen reichten die Anwälte schließlich erfolgreich Beschwerde ein. Die Gerichtsverhandlung wurde daher für ungültig erklärt.

Hintergrund

Die vier Falun Gong-Praktizierenden aus der Stadt Kunming, Liu Cuixian, Peng Xueping, Ran Xiaoman und Liu Xiaoping wurden am 20. Dezember 2012 von Beamten der Abteilung für Staatssicherheit des Bezirks Lufeng verhaftet. Sie hatten DVDs der Künstlergruppe Shen Yun Performing Arts an Bürger der Stadt Tuon, Bezirk Lufeng verteilt. Die Beamten der Abteilung für Staatssicherheit durchsuchten des Weiteren die Wohnungen der Praktizierenden und erhoben schließlich unbegründete Anklagen, woraufhin die Familienangehörigen Strafverteidiger engagierten.

Behinderung der Justiz

1. Rechtsanwälte werden behindert, ihre Mandanten zu besuchen

Die vier Anwälte - Dong Qianyong, Cheng Hai, Wang und Li Quanzhang Xiongbing - wurden von den Familienangehörigen der Praktizierenden Liu Xiaoping, Liu Cuixian, Peng Xueping und Ran Xiaoman beauftragt, sie vor Gericht zu verteidigen.

Am 4. Januar 2013 besuchte der Anwalt Dong Qianyong seinen Mandanten Liu Xiaoping in der Haftanstalt des Bezirks Lufeng. Während dieses Treffens lehnte es Huang, der Chef der Abteilung für Staatssicherheit ab, auf die Fragen des Anwalts zu antworten. Des Weiteren sagte er in Anwesenheit der Familienangehörigen zu Dong: „Wir von den Parteiorganisationen sind ebenfalls in den Rechtsprozess involviert. Wir werden alle von der Kommunistischen Partei Chinas unterstützt. Es wird Zeit, dass du begreifst, dass die Macht [der Partei] über dem Gesetz steht. Wir können es den Anwälten jederzeit verbieten ihre Mandanten zu treffen.“

Am 13. Januar 2013 fuhr der Anwalt Li Xiongbing in die Haftanstalt des Bezirks Lufeng, um seinen Mandanten Ran Xiaoman zu besuchen. Dem Anwalt wurde der Besuch mit der Begründung verwehrt, er bräuchte erst die Genehmigung von der Abteilung für Staatsicherheit. Der Chef dieser Abteilung Huang Sharong erklärte daraufhin, dass es den Anwälten nicht erlaubt sei, ihre Mandanten zu besuchen und dass die entsprechenden strafprozessualen Regeln auf Eis gelegt worden wären.

Am 11. und 12. April 2013 versuchten die Anwälte Wang Quanzhang und Li Xiongbing ihre Mandanten zu besuchen. Beiden wurde der Besuch aus den bereits genannten Gründen verwehrt.

Am Nachmittag des 7. Aprils sowie am Morgen und am Nachmittag des 8. Aprils versuchte der Anwalt Dong Qianyong seinen Mandanten zu besuchen, wobei er ein Ermächtigungsschreiben vorlegte. Ihm wurde der Besuch jedoch mit der Begründung verwehrt, dass die Vorgesetzten damit nicht einverstanden wären.

Anwalt Dong versuchte daraufhin, mit dem Leiter Wang Ming und dem Leiter für politische Angelegenheiten Luo Kaiping zu verhandeln, jedoch ohne Erfolg. Daher appellierte der Anwalt an die Abteilung für Rechtsangelegenheiten, an den Disziplinarausschuss, an die Politikkommission und an den Chef der Polizeibehörde Lufeng. Jedoch ohne Erfolg. Dann reichte Anwalt Dong bei der Staatsanwaltschaft Lufeng und dem Aufsichtsamt Beschwerde ein. Wieder ohne Erfolg.

Am Morgen des 18. Aprils 2013 fuhren die vier Anwälte zur Haftanstalt des Bezirks Lufeng, um ihre Mandanten zu sehen, wobei sie den Polizisten Li Xuexiang und Mu Shunqing ein Genehmigungsschreiben übergaben. Der Besuch wurde ihnen jedoch mit der Begründung verwehrt, dass die Vorgesetzten dies nicht erlauben würden. Die Anwälte machten sich daher am Nachmittag auf den Weg zur Staatsanwaltschaft des Bezirks Lufeng, sowie zum Komitee für Recht und Politik, um eine Beschwerde einzureichen. Li Yun, Leiter der Staatsanwaltschaft versuchte daher den Chef der Polizeibehörde Hu Xiaodong dazu zu bewegen, ein Treffen mit den Mandanten der Anwälte zu ermöglichen. Jedoch ohne Erfolg.

Am 2. Mai fuhren die Anwälte erneut zur Haftanstalt, um ihre Mandanten zu sehen, wurden jedoch erneut weggeschickt. Der Direktor Wang Ming erklärte nur, dass er nichts von rechtlichen Regelungen verstehen würde und nur die Anweisungen seiner Vorgesetzten befolgen würde. Daraufhin fuhren die Anwälte wieder zur Staatsanwaltschaft, um sich zu beschweren. Dort wurde ihnen jedoch vom Disziplinarausschuss erklärt, dass die Staatsanwaltschaft am 19. April ein Berichtigungsschreiben bei der Polizeibehörde eingereicht hätte und dass sie ihre Mandanten noch immer nicht besuchen könnten.

Bei der Übergabe des Falls an das Gericht, versäumte es die Polizeibehörde des Bezirkes Lufeng, die Anwälte zu informieren und Informationen über die Rechtsanwälte in der Stellungnahme zur Anklageschrift mit aufzunehmen.

2. Rechtsanwälten wird es nicht gestattet, die Fallakten einzusehen

Am Nachmittag des 7. April beantragte der Anwalt Dong Qianyong bei der Staatsanwältin Liu der Staatsanwaltschaft Lufeng die Einsicht der Fallakten seines Mandanten. Die Staatsanwältin Liu lehnte seinen Antrag jedoch mit der Begründung ab, dass der Verantwortliche gerade in Peking bei einer Fortbildung sei. Sie lehnte es auch ab, die Stellungnahme zur Anklageschrift herauszugeben [Anmerkung: Diese wird von den Sicherheitsorganen verfasst und dann der Staatsanwaltschaft vorgelegt] und hielt dem Anwalt auch die Telefonnummer des zuständigen Richters vor.

Anwalt Dong ging daraufhin zum Oberstaatsanwalt Li Yun und beschwerte sich. Er forderte, dass der stellvertretende Oberstaatsanwalt Deng Ming die zuständigen Personen anweisen solle, ein Treffen der Anwälte mit ihren Mandanten und die Einsicht der notwendigen Fall-Unterlagen zu ermöglichen. Dongs Anliegen stieß jedoch auf taube Ohren. Zuvor hatte Anwalt Dong mehrfach versucht, den zuständigen Staatsanwalt Wan ausfindig zu machen. Jedoch ohne Erfolg.

Am 18. April 2013 fuhren die Anwälte zusammen zum Bezirksgericht Lufeng, um sich bei der Verwaltungsabteilung danach zu erkundigen, welcher Richter für ihren Fall zuständig wäre. Der Richter Wang Tanyong erklärte ihnen daraufhin, dass der Fall bis jetzt noch keinem Richter zugewiesen sei, nahm jedoch die Prozess-Bevollmächtigungen der Anwälte an. Nachdem sich der Richter mit den Vizepräsidenten des Gerichts Wang Jianrong und dem Stellvertretenden Leiter der Justizabteilung beraten hatte, erklärte er den Anwälten, dass sie nur zwei der fünf Fallakten einsehen dürften und dass es ihnen nicht erlaubt sei, die Akten zu kopieren. Nach Aussage des Richters Wang war es den Anwälten nicht erlaubt, die anderen Akten einzusehen, weil diese die „Sicherheit des Staates“ betreffen würden.

Die Anwälte erwiderten daraufhin, dass es den Anwälten nach dem Strafprozessrecht und dem Recht der Volksrepublik China zustünde, alle Akten einzusehen, auch solche, die die Staatsgeheimnisse enthalten würden. Diese Akten würden die Anwälte natürlich streng vertraulich behandeln. Der Richter Wang ließ sich davon jedoch nicht umstimmen und verwehrte den Anwälten die Einsicht in die anderen drei Akten.

Am 19. April versuchte der Anwalt Cheng Hai erneut, die Fallakten einzusehen, Richter Wang lehnte dies jedoch erneut ab. Anwalt Cheng verhandelte daraufhin mit Wang Jianrong in der Verwaltungsabteilung und dem Direktor Lu, sowie mit dem Präsidenten des Gerichts. Der Chef der Justizabteilung Li Liangsheng lehnte es jedoch ab, die bereits getroffenen Entscheidung rückgängig zu machen, womit den Anwälten nach wie vor die Einsicht in die entsprechenden Dokumente verweigert wurde.

3. Illegale Gerichtsverhandlung

Trotz der zahlreichen Beschwerden, die die Anwälte der Praktizierenden vorgebracht hatten, brach das Bezirksgericht Lufeng weiterhin das Gesetz und beraumte für den 3. Mai in aller Eile eine Gerichtsverhandlung an. An diesem Tag wurden zahlreiche bewaffneter Polizisten vor dem Gerichtsgebäude positioniert. Die Gerichtsangestellten brachen an diesem Tag ebenfalls das Gesetz. Obwohl die Anwälte nach den Vorgaben des obersten Gerichts von Durchsuchungen und Sicherheitskontrollen ausgeschlossen sind, wurden diese gewaltsam durchsucht. Des Weiteren bedrohten Personen mit verdächtigem Hintergrund sowohl die Angehörigen der Angeklagten als auch die Anwälte selbst und machten Filmaufnahmen.

Des Weiteren wurde es den Angehörigen der Angeklagten erst erlaubt, an der Verhandlung teilzunehmen, nachdem die Anwälte starken Protest eingelegt hatten. Pro Angeklagter durfte nur ein Angehöriger teilnehmen. Die meisten der 31. Gerichtsplätze wurden von Mitarbeitern des Gerichts, der Abteilung für Staatssicherheit, der Staatsanwaltschaft und dem Büro 610 eingenommen, womit sie die geltende Vorschrift außer Acht ließen, dass bei der Zuordnung der einzelnen Gerichtsplätze zuerst die Angehörigen zu berücksichtigen sind.

Während der Gerichtsverhandlung forderten die vier Anwälte die Absetzung des Oberstaatsanwaltes, des stellvertretenden Oberstaatsanwaltes, des Präsidenten des Gerichts, des Vizepräsidenten sowie des Chefs der Justizabteilung. Die Anwälte untermauerten ihre Forderung damit, dass diese Beamten gegen geltendes Recht verstoßen hätten, da sie es den Anwälten nicht ermöglicht hatten, die Falldokumente einzusehen, bzw. Kopien zu machen und damit ihre Pflicht, unparteilich zu agieren, vernachlässigt hätten. Nach den Regeln der chinesischen Strafprozessordnung müssten sie daher vom Verfahren ausgeschlossen werden. Der Chef der Justizabteilung beraumte daraufhin eine Besprechung mit den zuständigen Personen an. Nach einer kurzen Diskussion wurde der Antrag der Anwälte jedoch abgelehnt.

Daraufhin verließen die Anwälte und ihre Mandanten solidarisch den Gerichtsaal. Nach den Regeln des Obersten Gerichts, muss die Verhandlung vertagt werden, wenn die Angeklagten den Gerichtssaal verlassen. Der Richter Li Liangsheng ließ sich jedoch nicht beirren und führte die Verhandlung auch ohne die Anwesenheit der Angeklagten und Anwälte fort. Als die Anwälte das Gerichtsgebäude verließen, wurden sie von fünf oder sechs Gerichtsdienern gewaltsam hinausgeworfen.

Erfolgreiche Beschwerde der Rechtsanwälte

Die Anwälte reichten daraufhin eine Beschwerde gegen die Polizei, gegen die Staatsanwaltschaft und gegen das Gericht des Bezirks Lufeng ein, weil diese ihre Pflichten vernachlässigt hatten und ihre Machtbefugnisse überschritten hatten. Durch diesen Druck musste das Bezirksgericht Lufeng schließlich eingestehen, dass die Gerichtsverhandlung vom 3. Mai ungültig war. Daher wurde ein neuer Gerichtstermin angesetzt.

Nach vielen Rückschlägen wurde es den Anwälten schließlich erlaubt, einen der angeklagten Praktizierenden zu besuchen: Frau Ran Xiaoman. Des Weiteren erhielten die Anwälte Zugriff auf den Großteil der Prozessdokumente. Frau Ran erzählte den Anwälten von den positiven Veränderungen, die sie erlebt hatte, seitdem sie mit den Praktizieren von Falun Gong begonnen hatte. Auch den anderen Anwälten, welche von den Angehörigen der angeklagten Praktizierenden beauftragt worden waren, wurde es schließlich erlaubt, ihre Mandanten zu besuchen und die erforderlichen Unterlagen einzusehen.