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Frauengefängnis Tianjin: Trotz schlechter Gesundheit keine Entlassung – Anwälte dürfen ihre Mandantin nicht besuchen

18. Juli 2013 |   Von einem Minghui-Korrespondenten aus der Stadt Tianjin, China

(Minghui.org)

Die Falun Gong-Praktizierende Frau Ping Yurong wurde in den letzten fünf Jahren im Frauengefängnis Tianjin schwer misshandelt. Aufgrund der erbarmungslosen Folter verschlechterte sich ihr Gesundheitszustand drastisch. Sie erlitt einen Pleuraerguss (eine Flüssigkeitsansammlung im Brustkorb), der mit einem schweren Fieber einherging. Ein Arzt entfernte 1,5 Liter Flüssigkeit aus ihrem Körper und erklärte, dass sie sich in einem sehr gefährlichen Zustand befände und sofort behandelt werden müsse. Die Familienangehörigen beantragten daher eine Haftentlassung aus medizinischen Gründen, was die Gefängnisleitung jedoch mit der Begründung ablehnte, dass die Voraussetzungen dafür nicht vorlägen.

Die Familienangehörigen beauftragten daher zwei Anwälte aus Peking. Am 26. April 2013 fuhren diese Anwälte in das Frauengefängnis Tianjin, um Frau Ping zu besuchen. Die Anwälte baten darum, die medizinischen Unterlagen einsehen zu dürfen und wollten vom Recht Gebrauch machen, ihre Mandantin zu besuchen. Die Gefängnisleitung lehnte sowohl den Mandantenbesuch, als auch die Einsicht in die medizinischen Unterlagen ab, womit sie gegen geltendes Strafprozessrecht, gegen die Regularien des Gefängnisses und gegen die Regularien für Strafverteidiger verstießen.

Sowohl die Anwälte als auch Pings Familienangehörigen versuchten wiederholt mit den Verantwortlichen des Gefängnisses und des Krankenhauses zu sprechen, jedoch ohne Erfolg. Einer der Gefängnisleiterinnen (Polizei-Nr. 120005) wies sogar einige Wärter an, die Anwälte und die Familienangehörigen aus dem Gefängnis hinaus zu werfen.

Die Gefängnisleitung steckte mit dem Krankenhaus Xinsheng unter einer Decke. Frau Pings Familienangehörigen und die Anwälte fuhren am 26. April 14:40 Uhr in das Gefängnis. Die Anwälte reichten einige rechtliche Dokumente beim Chef der politischen Abteilung Sun Yan ein. Sun erwiderte daraufhin, dass die Familienangehörigen keine Anwälte für Frau Ping beauftragen könnten, da Frau Ping dies selbst genehmigen müsste. Die Familienangehörigen baten daher, mit Frau Ping sprechen zu dürfen. Dies wurde jedoch abgelehnt. Der Chef der Abteilung, in der Frau Ping untergebracht war, dieser hieß mit Nachnamen Wang, zeigte den Angehörigen und den Anwälten gegen 17:40 Uhr ein Video. In diesem Video sah man Frau Ping in schlechter Verfassung. Sie sagte mit sehr schwacher Stimme, dass sie ihre Familie nicht sehen und keine Anwälte beauftragen wolle. Dies machte überhaupt keinen Sinn. Es ist offensichtlich, dass Frau Ping vom Gefängnis- und Krankenhauspersonal eingeschüchtert und bedroht worden war und dass man sie zu dieser Aussage gezwungen hatte.

Frau Pings Angehörige und ihre Freunde sind sehr besorgt über ihre Situation. Frau Pings Angehörigen haben mehrfach ihre Entlassung aus medizinischen Gründen beantragt. Dies wurde jedoch immer mit der Begründung abgelehnt, dass man erst dem Tod nah sein müsse, wenn man aus diesem Grund entlassen werden wolle.

Frau Ping ist 59 Jahre alt. Sie stammt aus Lutai, Bezirk Ninghe, Tianjin. Nachdem sie begonnen hatte, Falun Gong zu praktizieren, profitierte sie körperlich sehr davon. Des Weiteren richtete sich Frau Ping seit Beginn ihrer Kultivierung nach den Werten Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit, Nachsicht, sodass viele Menschen in ihrer Gegend sie als guten Menschen bezeichneten. Da sie mit dem Praktizieren von Falun Gong fortfuhr, als die kommunistische Partei mit der Verfolgung begann, wurde sie mehrfach vom kommunistischen Regime verhaftet und in Polizeistationen, Gehirnwäscheeinrichtungen und über drei Jahre in einem Arbeitslager untergebracht. Nach ihrer letzten Verhaftung wurde sie zu sieben Jahren Haftstrafe verurteilt und im Frauengefängnis Tianjin untergebracht. Von 1999 bis heute wurde Frau Ping insgesamt über 10 Jahre lang eingesperrt. Sie wurde auf vielfache Weise brutal gefoltert, was auch Zwangsernährung und die willkürliche Verlängerung ihrer Haftstrafe beinhaltete.

Die folgenden Personen waren unmittelbar an den unrechtmäßigen Handlungen beteiligt:

Gefängnisleiter Feng Li und Ma Zhenhai, der Chef der politischen Abteilung des Gefängnisses Sun Yan, ein Polizist mit dem Nachnamen Wang, dieser war persönlich für Frau Ping verantwortlich, der Chef der politischen Abteilung des Krankenhauses Wang (Polizei-Nr. 12059) und die Direktorin der medizinischen Abteilung Jiao (weiblich)

Die zuständigen Direktoren des Frauengefängnisses Tianjin:

Feng Li: +86-22-23072530
Liang Zhenzhong: +86-22-23072051
Li Hong: +86-22-23072521
Sun Guojun: +86-22-23072057
Ma Zhenhai: +86-22-23072059
Li Weihong: +86-22-23072052
Luo Zhao, Guo Zhonghua ( Gefängnisleitung)