(Minghui.org) Als Frau Xu Mulan, 70 Jahre alt, mit einer anderen älteren Falun Gong-Praktizierenden einen Spaziergang machte und sie die Canglang-Brücke auf der Binjiang Straße erreicht hatten, fuhren ein paar Polizisten in einem Auto vorbei. Bald darauf wollte ein Polizist sie gewaltsam in das Polizeiauto zwingen. Da Frau Xu sich dem widersetzte, kamen dem Polizisten mehrere Kollegen zu Hilfe. Sie bugsierten Frau Xu gewaltsam ins Auto und fuhren zur Polizeistation Sipailou.
Dort wurde Frau Xu einer Leibesvisitation unterzogen und persönliche Dinge, wie CDs, Bargeld, Schlüssel und anderes, wurden beschlagnahmt. Frau Xu hatte von ihren Kindern 200 Yuan für ihren Lebensunterhalt bekommen, die man ihr ebenfalls abnahm und die bis heute nicht zurückgegeben wurden.
Am Nachmittag des gleichen Tages führten die Polizisten der Polizeistation Sipailou eine Hausdurchsuchung bei Frau Xu durch, als niemand zuhause war. Ohne jegliche Registrierung nahmen die Polizisten unter anderem etliche CDs und Papiere mit und sie zerrissen ein Bild mit dem Titel „Falun Dafa ist gut“. Danach wurde Frau Xu Mulan ins Krankenhaus Nr. 359 der Stadt Zhenjiang gebracht und körperlich untersucht. Das Untersuchungsgefängnis, dem Frau Xu überstellt werden sollte, lehnte ihre Aufnahme ab. Sie wurde dann gegen vier Uhr morgens entlassen, nachdem ihre Familienangehörigen eine Kaution hinterlegt hatten. Sie fand ihre Wohnung nach der Hausdurchsuchung verwüstet vor.
Am 8. Juni 2013 lockten die Polizisten der Polizeistation Sipailou Frau Xu unter einem Vorwand zur Polizeistation und brachten sie direkt zur Staatsanwaltschaft Jingkou in der Stadt Zhenjiang. Dort wurde sie ohne Rechtsgrundlage vor Gericht gestellt. Auf die Frage, ob Frau Xu einen Anwalt hinzuziehen wolle, antwortete sie, dass sie gegen kein Gesetz verstoßen habe und nichts unterschreiben werde.
Am Morgen des 2. Juli 2013 erhielt Frau Xus Sohn einen Anruf von einem Polizisten, der ihm mitteilte, dass seine Mutter erneut zur Polizeistation Sipailou kommen solle, um die Angelegenheit zu „erledigen“.
Als sie dann am Nachmittag gegen 14 Uhr dort ankam, traf sie auf den stellvertretenden Leiter der Polizeistation Gaowei und fragte ihn, worum es ginge. Er gab vor, dass andere Beamte mit ihrem Fall betraut wären und sich um sie kümmern würden. Bald darauf erschienen vier Polizisten der Polizeistation, die sie jedoch direkt zum Untersuchungsgefängnis der Stadt Zhenjiang brachten. Aufgrund ihres hohen Blutdrucks und anderer Gründe lehnte das Gefängnis ihre Aufnahme ab. Dennoch wurde sie nicht entlassen, sondern erneut zur Staatsanwaltschaft Jingkou gebracht, wo sie einem Verhör unterzogen wurde. Es waren zwei Staatsanwälte anwesend, wobei die Staatsanwältin zivil gekleidet war. Frau Xu lehnte ab, irgendetwas zu unterschreiben.
Laut Bericht wurde Frau Xu von der lokalen Polizei davon unterrichtet, dass in naher Zukunft eine illegale Gerichtsverhandlung eröffnet werden würde.
Frau Xu Mulan wohnte im Bezirk Jiangbin Xincun der Stadt Zhenjiang. Bevor sie mit dem Praktizieren von Falun Gong begann, litt sie unter verschiedenen Krankheiten, wie z.B. hohem Blutdruck und Herzproblemen. Sie hatte sich zudem noch um mehrere Kinder zu kümmern; es war eine sehr schwierige Zeit für sie. Als sie mit dem Praktizieren begann, wurde sie gesund und alles war für sie viel leichter. Im Jahr 2000 war Frau Xu unrechtmäßig in einem Arbeitslager inhaftiert, weil sie Beamte des Petitionsbüros über die wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong informiert hatte. Auch ihr Sohn wurde mit hineingezogen; er verlor seine Arbeitsstelle in einer Bank.
Staatssicherheitsabteilung der Polizeiwache Jingkou, Gruppenleiter Yin, Telefon: +86-13852988802
Büro 610 der Polizeiwache Jingkou, Leiter Yin: +86-13852988802
Stellvertretender Leiter der Polizeistation Sipailou, Gaowei, Polizei ID: 112345, Telefon: +86-511-88808110
Polizist She der Sipailou Polizeistation, Telefon: +86-511-88808110