(Minghui.org) Frau Wang Zhenxiu ist eine Falun Gong-Praktizierende aus Zibo, Provinz Shandong. Seit das chinesische kommunistische Regime im Jahre 1999 mit der Verfolgung von Falun Gong begonnen hat, wurden sie und ihre Familie wiederholt wegen ihres friedlichen Glaubens eingekerkert und gefoltert.
Erst kürzlich wurde Frau Wang, nachdem sie über ein Jahr lang ohne gesetzliche Grundlage verhaftet und im Haftzentrum Zibo eingekerkert worden war, vom Distriktgericht Zhandian zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt.
Das Urteil wurde Ende März 2013 gefällt, ohne Frau Wangs Familienangehörige darüber zu informieren. Als diese zum Gericht gingen, um eine Kopie des Urteils zu erhalten, wie es vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, weigerte sich der Richter, ihnen irgendwelche Dokumentationen auszuhändigen.
Frau Wang hat in der Zwischenzeit beim mittleren Volksgericht Einspruch eingelegt und plant, einen Anwalt zu nehmen. Ihre Familie erhob darüber hinaus beim gleichen Gericht Anklage gegen die in diesen Fall verstrickten Parteien und beschuldigte diese der Fabrikation von Beweisen, um Frau Wang in Übereinstimmung mit dem Gesetz anzuklagen und verurteilen zu können.
Ehemann und Bruder nach Folter und Misshandlungen tot
Frau Wang wurde in den letzten 14 Jahren aufgrund ihres standhaften Glaubens unbarmherzig verfolgt. Sie sah sich ständiger Belästigung und Bedrohung von Agenten des kommunistischen Regimes ausgesetzt und musste sogar einmal ihr Zuhause verlassen, um einer ungesetzlichen Verhaftung zu entgehen.
Ihr Ehegatte Wang Jingkui kam zweimal in ein Zwangsarbeitslager und starb später an den Folgen der Folterungen und Misshandlungen, die er dort erlitten hatte.
Er wurde verhaftet, während er einen Freund besuchte, und von der Polizei ohne gesetzliche Prozeduren direkt ins Zwangsarbeitslager gebracht. Dort wurde Herr Wang schwer gefoltert und geschlagen, was zu Sehschwäche, Gehörverlust und offensichtlichen Narben auf seinem Kopf führte. Unfähig, sich nach dieser brutalen Behandlung wieder zu erholen, verstarb Herr Wang im Jahre 2010.
Frau Wangs Bruder Wang Xinbo wurde im Jahre 2003 vom Komitee für Politik und Recht in Zibo zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Gefängnisbehörde entließ ihn im Januar 2006 nach Hause, da er sich aufgrund schwerster Folterungen am Rande des Todes befand. Er starb am 10. Februar, wenige Wochen nach seiner Freilassung.
Ohne Grund verhaftet
Am 3. Juli 2012 wurde Frau Wang von einer Frau bei der Staatssicherheit von Zhangdian angezeigt, die eigens mit ihrer Überwachung beauftragt worden war. Die Frau behauptete, dass sie von Falun Gong-Praktizierenden besucht worden sei.
Der Polizeichef Xue Ping und andere Polizisten durchwühlten Frau Wangs Wohnung und nahmen Frau Wang in Gewahrsam. Die Polizisten in Zivil zeigten niemals einen Ausweis oder einen Durchsuchungsbefehl.
Frau Wang bat die Polizisten, ihren Sohn, der sich nebenan krank im Bett befand, nicht zu stören. Ungeachtet ihrer Bitte trat die Polizei die Tür zum Zimmer des Sohnes ein. Und um das Ganze noch schlimmer zu machen, befahlen sie ihm, zur Polizei zu kommen und dort für die konfiszierten Dinge und einen im Nachhinein ausgestellten Durchsuchungsbefehl zu unterschreiben.
Fabrizierte Beweise
Die Polizisten machten hastig eine Auflistung der konfiszierten Dinge. Sie überprüften dabei nicht den Inhalt der Video-CDs und fügten diesen noch leere CDs hinzu, um die Menge zu vergrößern.
Später änderte die Polizei die Anzahl der konfiszierten Dinge auf ihrer Liste durch die Hinzufügung zweier Worte „San Qian“ (was 3000 bedeutet), in dem Versuch, aus dieser Sache einen größeren Fall zu machen. Nachfolgend die Fotos der Liste.
Auszug aus der Liste |
vollständige Liste |
Skrupelloser Richter
Kurz nach der Verhaftung von Frau Wang nahm ihr Sohn einen Anwalt. Das Büro 610 antwortete daraufhin, indem sie Agenten zum Anwalt sandte, um ihn zu belästigten.
Die erste Gerichtsanhörung für Frau Wangs Fall fand am 12. September 2012 statt. Frau Wangs Verteidiger argumentierte, dass sie keinerlei Gesetze verletzt habe und deshalb freigelassen werden müsse. Des Weiteren erklärte er, dass keines der fabrizierten Vorwürfe gegenüber dem Gesetz standhalten könne.
Zu ihrer eigenen Verteidigung erklärte Frau Wang dem Gericht, das es kein Verbrechen darstelle, sich an Wahrhaftigkeit-Barmherzigkeit-Nachsicht zu halten, die drei Grundsätze von Falun Gong.
Die Staatsanwaltschaft legte gegenüber der Verteidigung keine Gegenbeweise vor, dennoch schloss sich der vorsitzende Richter und der Urkundsbeamte des Gerichts der Staatsanwaltschaft an und missachtete vollständig die Aussagen von Frau Wang.
Dann unterbrach der Richter abrupt den Prozess und teilte mit, dass er das Urteil zu einem späteren Datum verkünden werde.
Ungesetzliches Urteil
Frau Wangs Sohn legte bei der Staatsanwaltschaft und dem Richter Guo Jian mehrmals gegen die aufgeblähte Anzahl von konfiszierten Dingen Einspruch ein. Jedes Mal wurde ihm versprochen, dass die Liste überprüft und alles neu gezählt werden würde.
Dennoch basierte das Urteil – sieben Jahre Gefängnis – auf der gefälschten Liste der konfiszierten Dinge.
Das Gericht gab das Urteil am 26. März 2013 bekannt, ohne Frau Wangs Familie darüber zu informieren. Die Familie verlangte mehrere Male, das Urteil zu erhalten, erfuhr jedoch erst eine Woche später davon.
Als Frau Wangs Sohn den Richter fragte, warum er die Dinge nicht erneut gezählt habe, antwortete dieser, dass dies unnötig gewesen sei.
Daraufhin fragte der Sohn, warum das geschriebene Urteil zeige, dass die Verhandlung zweimal aufgrund ergänzender Überprüfungen unterbrochen worden sei, und der Richter antwortete darauf verärgert, dass es keinerlei Notwendigkeit gäbe, ihm dies zu erklären. In Wirklichkeit kam es zu diesen Unterbrechungen, um die Tatsache aus dem Weg zu räumen, dass Frau Wang einer verlängerten Haft unterzogen worden war, und zwar vom Juli 2012 bis März 2013.
Frau Wangs Plädoyer auf „nicht schuldig“ wurde im niedergeschriebenen Urteil nicht aufgeführt. Stattdessen beinhaltete das Dokument die fabrizierte Behauptung, dass Frau Wangs Sohn für die Staatsanwaltschaft als Zeuge ausgesagt hätte.