(Minghui.org) Am Morgen des 12. Juli 2013 verhandelte das Amtsgericht Weidu in Xuchang City über die Falun Gong Praktizierende Frau Qu Chunrong. Ihre Familienangehörigen beauftragten einen Anwalt aus Peking. Dieser forderte die sofortige Freilassung von Frau Qu Chunrong und erntete dafür Applaus im Gerichtsaal.
Am 12. Juli 2013, dem Tag vor der Verhandlung wurde die zierliche, grauhaarige, sechzigjährige Frau Qu Chunrong in Ketten in das Gerichtsgebäude geführt. Ihr Aufenthalt in der Haftanstalt war bereits um ein Jahr verlängert worden. Obwohl sie bereits viel Gewicht verloren hatte, lächelte sie mit Zuversicht.
Die Verhandlung wurde von der Vorsitzenden Richterin Lan Guoyan (um die 50 Jahre), die für Kriminalangelegenheiten zuständig ist, geführt. Die Anklage wurde vom stellvertretenden Vorsitzenden der Staatsanwaltschaft, Zheng Jianye, vertreten. Bevor die Verhandlung begann, befragten Mitarbeiter des Gerichts jeden Zuschauer, ob er Falun Gong praktiziert.
Polizisten in Uniform und in Zivil machten heimlich Fotos von Praktizierenden, die sich im Gerichtsaal oder außerhalb des Gerichtsaals befanden. Viele Praktizierende hatten sich außerhalb des Gerichtsaals versammelt, um Frau Qu zu unterstützen und den Menschen die wahren Hintergründe der Verfolgung zu erklären.
Im Gerichtssaal plädierte Frau Qu auf „nicht schuldig“. Sie erklärte: „Falun Gong ist mein Glauben. Einen Glauben zu haben ist legitim und Falun Gong Praktizierende sind unschuldig. Was ist falsch daran, ein guter Mensch zu sein und sich nach den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht zu richten? Die Verfolgung der Falun Gong-Praktizierenden ist falsch, mich zu verfolgen ist auch falsch. Die Anklagen gegen mich sind nicht rechtmäßig. Ich erkenne die Anschuldigungen nicht an. Ich bin nicht schuldig.“
Qu Chunrong ist Rentnerin. Sie arbeitete früher in der Schuhfabrik Xuchang. Sie ist eine liebenswerte und aufrichtige Person. Sie kümmert sich liebevoll um ihre 99-jährige Mutter und hilft gerne anderen Menschen. Sie legte keinen Wert auf persönliche Vorteile und auch ihre Nachbarn halten sie für einen guten Menschen.
Bevor Frau Qu Chunrong mit dem Praktizieren von Falun Gong angefangen hatte, litt sie unter vielen Beschwerden. Sie sah schlecht, hatte Nierenbeschwerden, gynäkologische Beschwerden, sie litt unter einer Fraktur der Lendenwirbelsäule und wies ständig eine erhöhte Körpertemperatur auf. Aufgrund ihrer Augenbeschwerden konnte sie weder Lesen noch Fernsehsendungen anschauen. Aufgrund der Fraktur ihrer Lendenwirbelsäule konnte sie sich nicht bücken.
Jeder in der Fabrik wusste über ihren schlechten gesundheitlichen Zustand Bescheid. Ihr Haar hatte sich bereits grau gefärbt, als sie gerade einmal um die 40 Jahre alt war. Obwohl sie unter starken Schmerzen litt, hatte sie nicht genug Geld, um sich behandeln zu lassen. Im Jahre 1996 fing sie an, Falun Gong zu praktizieren und kurze Zeit darauf, waren ihre Beschwerden verschwunden. Falun Gong ermöglichte ihr ein neues Leben. Sie folgte den Prinzipien von Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit, Nachsicht und erzählte jedem Menschen aus tiefstem Herzen, dass Falun Gong etwas Gutes ist.
Da Frau Qu Gerechtigkeit für Falun Gong einforderte, wurde sie mehrfach verhaftet und eingesperrt. Im Jahre 2000 wurde sie zu zwei Jahren Arbeitslager verurteilt.
Am 2. Juli 2012 gegen 07:00 Uhr morgens brachen Agenten des Büros 610 aus Xuchang-City, der Abteilung des Amtes für Staatssicherheit der Polizeibehörde Xuchang-City, darunter der Polizeileiter Xu Yanli und Polizisten der Polizeistation Xiguan in ihre Wohnung in der Tianbao-Straße ein. Die Polizisten durchsuchten ihre Wohnung und konfiszierten Falun Gong-Bücher und einige persönliche Gegenstände. Dann brachten sie Frau Qu gewaltsam fort.
Einige Zeit später durchsuchten die Polizisten auch die Wohnung ihrer Mutter in der Xinxing-Straße. Frau Qu wurde angeklagt und über ein Jahr in der Haftanstalt Gaoqiaoying, Xuchang-City festgehalten.
Das Amtsgericht Weidu erhob Anklage wegen der „Verwendung eines bösen Kults, um die Durchsetzung des Rechts zu verhindern“ an. Der Anwalt aus Peking übernahm ihre Verteidigung. Dieser führe aus: „Meine Mandantin Frau Qu ist unschuldig. Falun Gong ist kein Kult. Falun Gong wird weder nach der chinesischen Verfassung noch nach den einfachen Gesetzen als Kult angesehen. Die kräftige, aufrichtige Stimme des Anwalts berührte den gesamten Gerichtsaal.
Artikel 36 der chinesischen Verfassung garantiert jedem Bürger Chinas die Glaubensfreiheit. Die Staatsanwaltschaft machte geltend, Frau Qu Rong hätte Artikel 300 des Strafgesetzbuches verletzt, indem sie die Organisation eines bösen Kults verwendet hätte, um die Durchsetzung des Rechts zu behindern, was weder inhaltlich überzeugend, noch mit dem chinesischen Recht zu vereinbaren ist.
„Am 10. Mai 2000 listete das Ministerium für Staatssicherheit 14 Kulte auf, Falun Gong wurde jedoch nicht erwähnt. Am 30. Oktober 1999 verkündet der ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses die „Entscheidung über das Verbot von bösartigen Kult-Organisationen, sowie der Vorbeugung und Bestrafung von Kult-Aktivitäten“, Falun Gong wurde dabei nicht erwähnt“, erklärte der Anwalt.
Dann erläuterte er: „Die Richtlinie ‚Der Umgang mit verschiedenen Problemen bei der Umsetzung der Rechtsvorschrift, die die Behandlung der Fälle der Organisation oder der Verwendung von bösen Kult-Organisationen, um Verbrechen zu begehen zum Gegenstand hat‘, verabschiedet vom Justiz-Komitee des obersten Volksgerichts am 10. Mai 2010 und des Justiz-Komitees der Staatsanwaltschaft des obersten Volksgerichts vom 10. April 2010 bezieht sich darauf, Materialien herzustellen, um Kulte zu verbreiten. Falun Gong ist aber kein Kult.“
„Das Gespräch, das Jiang Zemin mit einem Journalisten geführt hat und die Artikel in der Zeitung (bei denen Falun Gong als Kult bezeichnet wurde) sind kein Gesetz. Meine Mandantin hat die Durchsetzung des Rechts nicht behindert. Sie hat kein Verbrechen begangen, daher gibt es auch kein Verbrechen. Die Lehre des Falun Gong lehrt die Menschen, sich nach Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht zu richten. Falun Gong lehrt die Menschen, gute Menschen zu werden. Es ist ein Glaube und die dahinterstehende Ideologie verstößt gegen kein Gesetz.“, führte der Anwalt fort.
„Neben dem Gesetz gibt es auch noch das Gewissen. Wenn das Gewissen mit dem Recht kollidiert, muss das Gewissen als der höchste Maßstab für das Verhalten eines Menschen angesehen werden, der noch über dem Gesetz steht. Artikel 300 des Strafgesetzbuches als Grundlage für die Verfolgung der Falun Gong-Praktizierenden zu nehmen, ist eine ernsthafte Verletzung des Gewissens und der Moral. Es wiederspricht den Grundätzen der sozialen Gerechtigkeit. Da bekannt ist, das Falun Gong-Praktizierende gute Menschen und unschuldig sind, ist deren Verhaftung ein Verbrechen.“
Der Anwalt verteidigte Frau Qu nach den Regeln des chinesischen Rechts. Wenn man das anwendbare Recht zu Grunde legt, ist es nicht haltbar, Frau Qu eines Verbrechens zu bezichtigen. Des Weiteren plädierte der Anwalt auf „nicht schuldig“ und rechtfertigte dies mit den Grundsätzen des moralischen Gewissens. Er forderte das Gericht auf, Frau Qu augenblicklich freizulassen. Für seine Verteidigung erntete der Anwalt Applaus im Gerichtsaal.
Die Verhandlung dauerte fast eine Stunde. Das Gericht behielt sich jedoch die Entscheidung vor.
Frau Qu Chunrong wird noch immer in der Haftanstalt Xuchang festgehalten.
Verantwortliche Personen:
Zheng Jianye, stellvertretender Leiter, Bereich Anklage der Staatsanwaltschaft des Amtsgerichts Weidu 86-13837411102 (mobil), 86-374-4360168 (Büro)
Lan Guoyan, Präsident, Strafgerichtshof des Amtsgericht Weidu 86 -374-3399082
Jiang Keqin, Sekretär des Ausschusses für politische und rechtliche Angelegenheiten 86-374-2965538 (Büro) von 86 - 15993696666 (mobil)
Büro 610:
Jia Quansheng 86-1383741888 (mobil), Niu Jiangshe , Zhang Wei 86-13700892298 (mobil), Yang Tianxiang, Han Shaopei