(Minghui.org) „Rechtsausbildungsstätte Mishan“ – so lautet der offizielle Name einer Gehirnwäsche-Einrichtung in der Provinz Heilongjiang. Sie wurde 2010 ausschließlich für die „Umerziehung“ von Falun Gong-Praktizierenden eingerichtet.
Praktizierende, die in der Einrichtung eingesperrt waren, wurden gefoltert, geschlagen, eingeschüchtert, erpresst und als Geisteskranke abgestempelt, um sie von Falun Gong abzubringen.
Die folgenden Berichte zeigen die fortgeschrittene Verrohung des Personals dieser Einrichtung, aber auch Mut und Beherztheit eines Anwaltes, der klare Worte zur Verteidigung eines Falun Gong-Praktizierenden spricht.
In der Gehirnwäsche-Einrichtung Mishan: Frau Wei bleibt trotz Drohung standhaft
Frau Wei Jun, Lehrerin an der Mittelschule Nr. 65 in Daqing, hatte fünf Jahre Haft im Frauengefängnis Heilongjiang hinter sich. Dort war es den Wärtern nicht gelungen, sie „umzuerziehen“, sie hielt standhaft an Falun Gong fest. Und so wurde sie am 27. August 2013, als sie freigelassen werden sollte, stattdessen in die Gehirnwäsche-Einrichtung Mishan gebracht.
Frau Wei Jun und ihre Tochter |
Die Wärter dort verlangten von Frau Wei, eine Garantieerklärung zu schreiben. Darin sollte sie Falun Gong abschwören. Als sie sich weigerte, drohte man ihr: „Wenn du nicht schreibst, schneiden wir dich auf, holen deine Organe raus und verkaufen sie.“
Frau Wei wurde drei Tage und Nächte am Stück wach gehalten. Sie wurde geschlagen und eine Woche lang an Handschellen aufgehängt. Aus Protest gegen ihre Inhaftierung und die Folter trat sie in den Hungerstreik.
Herr Zhang vor Gericht erfolgreich verteidigt
Am 12. August 2011 ging Herr Zhang Yutang, 59, ein Zimmerer aus dem Dorf Tiexi, zu der Gehirnwäsche-Einrichtung Mishan. Er wollte dort die Frau seines Neffen zu besuchen.
Herr Zhang wurde eingesperrt und vier Mitarbeiter der Einrichtung schlugen ihn. Sie brachen ihm fünf Rippen.
Danach klagte man ihn wegen „Gefährdung öffentlicher Angelegenheiten“ an und stellte ihn am 12. Dezember 2011 vor Gericht.
Herrn Zhangs Rechtsanwalt betonte, dass die sogenannte „Rechtsausbildungsstätte Mishan“ weder eine staatlich zugelassene Behörde, noch eine rechtmäßige Lehranstalt sei. Sie sei nämlich nicht von der Bildungsbehörde untersucht und genehmigt worden. Zusätzlich sei sie nicht öffentlich aufgeführt und deshalb keine rechtlich anerkannte Institution. Daher könne es kein Verbrechen der „Gefährdung öffentlicher Angelegenheiten“ geben.
Der Anwalt bezog sich auf Artikel 8 des „Gesetzbuchs“ und Artikel 9 des „Administrativen Strafgesetzbuchs“. Dort steht, dass die Einschränkung der persönlichen Freiheit sowie Bestrafung nur nach dem Gesetz ausgeführt werden dürfen. Nur die Staatliche Ständige Kommission hat dieses Recht, niemand anderes.
Zum Schluss wurde die Klage gegen Herrn Zhang fallen gelassen.
An der Verfolgung beteiligte Personen:
Wang Kuixiu (王奎秀), stellvertretender Direktor des Komitees für Politik und Recht Mishan, Leiter der Gehirnwäsche-Einrichtung Mishan: +86-467-5241610 (Office), +86-467-5224331 (Privat), +86-13946862639 (Mobil)
Yu Xiaofeng (于晓峰), Leiter des Büro 610 Mishan, stellvertretender Leiter der Gehirnwäsche-Einrichtung Mishan: +86-467-5228610, +86-467-5241639, +86-13091583339 (Mobil), +86-15146782555 (Mobil)