(Minghui.org) Gehirnwäscheeinrichtungen dienen nun anstelle der Zwangsarbeitslager zur Verfolgung von Falun Gong. Dieser Trend wurde in einer Analyse auf der Minghui-Website (http://en.minghui.org/html/articles/2014/1/13/144336.html) und in einem Bericht von Amnesty International im Dezember 2013 festgestellt.
Nach den Statistiken von Minghui fungierten im Jahr 2013 157 Gehirnwäscheeinrichtungen in 27 Provinzen zur Folterung von 737 Praktizierenden. Die Zahl der Praktizierenden, die in der zweiten Jahreshälfte 2013 in Gehirnwäscheeinrichtungen geschickt wurde, war vier Mal so hoch als die Zahl im ersten Halbjahr.
In den Gehirnwäscheeinrichtungen werden neue Foltermethoden, speziell Drogenverabreichung, angewandt. Durch diese Drogen verlieren die Praktizierenden das Bewusstsein und ihre Willenskraft, so dass sie von den Behörden viel leichter genötigt werden können, Erklärungen zur Aufgabe ihres Glaubens an Falun Gong zu unterschreiben.
Gehirnwäscheeinrichtungen sind verfassungswidrig
Diese Gehirnwäscheeinrichtungen, die offiziell als „Rechtsbildungszentren“ bezeichnet werden, sind illegale Einrichtungen. Sie werden oft willkürlich geschaffen, Formalitäten sind nicht notwendig. Zu dieser „Bildung“, die in Wirklichkeit Gehirnwäsche ist, kommt im Allgemeinen auch Folter. Jeder kann jederzeit festgenommen und für eine unangemeldete Zeit eingesperrt werden.
Ähnlich wie die Arbeitslager brechen die Gehirnwäscheeinrichtungen den Artikel 37 der chinesischen Verfassung:
„Die Freiheit der Person der Bürger der Volksrepublik China ist unantastbar.“
„Kein Bürger darf festgenommen werden ohne Genehmigung und Beschluss eines Staatsanwalts oder eines Gerichts und Festnahmen müssen von der Behörde für öffentliche Sicherheit erfolgen.“
„Rechtswidriger Entzug oder Einschränkung der Freiheit der Person eines Bürgers durch Inhaftierung oder andere Methoden ist verboten; die rechtswidrige Durchsuchung der Person eines Bürgers ist verboten.”
Wie die Zwangsarbeitslager auch unterstehen die Gehirnwäscheeinrichtungen der Kontrolle des Büro 610, um Praktizierende eigens einzusperren und zur „Umerziehung“ zu bewegen. Die Gehirnwäscheeinrichtungen sind einfacher zu betreiben und die Strafzeiten sind willkürlich.
Verstoß gegen das chinesische Gesetz und die Internationale Konvention
Im Absatz 5, Artikel 8 des Gesetzes der Volksrepublik China heißt es: „In Bezug auf Angelegenheiten des Entzugs der politischen Rechte von Bürgern oder zwingend erforderliche Maßnahmen und Strafen hinsichtlich der Beschränkung der Freiheit der Person darf nur das Landesrecht zur Anwendung kommen.“
China ist Mitunterzeichner des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Im Artikel 9 dieser Konvention steht:
„(1) Jedermann hat ein Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit. Niemand darf willkürlich festgenommen oder in Haft gehalten werden. Niemandem darf seine Freiheit entzogen werden, es sei denn aus gesetzlich bestimmten Gründen und unter Beachtung des im Gesetz vorgeschriebenen Verfahrens.
(2) Jeder Festgenommene ist bei seiner Festnahme über die Gründe der Festnahme zu unterrichten und die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen sind ihm unverzüglich mitzuteilen.
(3) Jeder, der unter dem Vorwurf einer strafbaren Handlung festgenommen worden ist oder in Haft gehalten wird, muss unverzüglich einem Richter oder einer anderen gesetzlich zur Ausübung richterlicher Funktionen ermächtigten Amtsperson vorgeführt werden und hat Anspruch auf ein Gerichtsverfahren…..“
Gehirnwäscheeinrichtungen inhaftieren und foltern Falun Gong-Praktizierende auf der Grundlage von Verwaltungsanweisungen des Büros 610. Während die Strafzeiten in den Arbeitslagern festgelegt waren, kann ein „Aufenthalt“ in einer Gehirnwäscheeinrichtung so lange dauern, bis der Praktizierenden seinen Glauben an Falun Gong aufgibt.
Frau Liu Hui (40) ist eine ehemalige Sprachenlehrerin aus der Stadt Chengdu in der Provinz Sichuan. Nach vier Jahren im Frauengefängnis Chuanxi (ab Oktober 2006) wurde sie unmittelbar nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis für mehr als drei Jahre in die Gehirnwäscheeinrichtung Xinjin verlegt.
In dieser Zeit gaben die Wärter giftige Stoffe in ihr Essen, führten Zwangsernährungen mit hochkonzentriertem Salzwasser durch und setzten sie weiteren körperlichen und seelischen Misshandlungen aus.
Die Angestellten des Büros 610 schrien sie an: „Man darf heimgehen, wenn die Zeit im Arbeitslager um ist, aber hier ist das nicht so! Denk gar nicht daran, dass du heimgehen kannst, bevor du nicht ‚umerzogen‘ bist, oder du stirbst hier!“
Folter und seelische Misshandlung
Im April 2013 veröffentlichte das Magazin Lens in China einen 14 Seiten langen Artikel, in dem die Misshandlungen im Zwangsarbeitslager Masanjia aufgedeckt wurden. Der aufklärende Bericht gründete auf Interviews mit ungefähr 20 ehemaligen Gefangenen. Sie wurden Zwangsarbeit und verschiedenen Foltermethoden wie Tigerbank, Totenbett, Streckungen und Einzelzellenhaft unterzogen.
Solche Gräueltaten werden auch in den Gehirnwäscheeinrichtungen durchgeführt. Da der Schwerpunkt auf seelischem Missbrauch liegt, zielen diese Einrichtungen mehr auf die Willenskraft der Praktizierenden, um ihren Glauben zu zerstören. Zu ihren Foltermethoden gehören, Schocken mit Elektrostäben, Prügel, Stehen über einen langen Zeitraum hinweg, Aufhängen, extremen Witterungen aussetzen, Schlafentzug, Beschimpfung, Kopf in die Toilette tauchen, Herausziehen von Fingernägeln mit Zangen und sexueller Missbrauch.
Infolge dieser schwerwiegenden Misshandlungen trugen viele Praktizierende Behinderungen davon, bekamen Nervenzusammenbrüche, wurden psychisch gestört oder starben.
Herr Xie Deqing, ein pensionierter Ingenieur aus dem Institut für Gutachten und Entwicklung Chengdu in der Provinz Sichuan, wurde am 29. April 2009 in die Gehirnwäscheeinrichtung Xinjin (auch als Rechtsbildungszentrum der Stadt Chengdu bekannt) gebracht. Nach drei Wochen Folter war er ganz abgemagert und inkontinent. Er hatte Schwierigkeiten beim Essen und bekam akute Herzprobleme. Als er am 27. Mai 2009 im Alter von 69 Jahren starb, wurden sein Körper und seine Gliedmaßen rasch ganz dunkel, was ein Zeichen für das Versagen der inneren Organe ist.
Bevor Herr Xie Deqing von der Polizei verhaftet wurde, befand er sich in einem guten Gesundheitszustand |
Mehr als 100 Mitarbeiter des Büros 610 und der Ortspolizei erschienen bei seiner Beerdigung. Sie verprügelten den älteren Sohn von Herrn Xie und nahmen ihn und seinen jüngeren Bruder fest. Bereits am nächsten Tag wurde Herrn Xies Leichnam abgeholt und eingeäschert.
Staatssicherheit und Polizisten bei Herrn Xies Beerdigung |
Frau Liu Ying aus der Stadt Chengdu in der Provinz Sichuan wurde von September 2005 bis Januar 2006 in der Gehirnwäscheeinrichtung des Bezirks Chenghua inhaftiert. Sie wurde grausam verprügelt und bekam toxische Drogen gespritzt. Ihre Beine wurden gebrochen.
Frau Liu befand sich mehrmals am Rande des Todes. Ihre Familienangehörigen wurden nie darüber informiert. Nachdem sich ihr Vater immer wieder bei den Beamten über sie erkundigt hatte, wurde sie später freigelassen. Aufgrund des Missbrauchs in der Haft erlitt sie einen Nervenzusammenbruch.
Auch wenn die Arbeitslager vielleicht geschlossen sind, werden die Falun Gong-Praktizierenden nun in Gehirnwäscheeinrichtungen gebracht, die eine Art „schwarzes Gefängnis“ darstellen und deren Erfahrungsgeschichte noch schlimmer ist als die der Arbeitslager. Alle Verfolgungseinrichtungen, auch die Gehirnwäscheeinrichtungen, sollten abgeschafft werden.