(Minghui.org) Am 19. November 2013 fand im Bezirksgericht Jiaocheng der Provinz Shanxi ein Prozess gegen eine Falun Gong-Praktizierende statt. Die Angeklagte, You Liqin (51), hatte kein Verbrechen begangen. Sie war einfach nur ein Opfer der Umstände.
Es war auch nicht ihre erste Gerichtsverhandlung. Schon drei Wochen vorher hatte sie vor dem gleichen Gericht gestanden. Der Anwalt, den die Familie engagiert hatte, plädierte im Namen seiner Klientin auf nicht schuldig. Richter und Staatsanwalt hatten keine Fragen und machten auch keine Anmerkungen. Das Verfahren wurde vertagt. Das war am 29. Oktober.
An diesem 19. November um 10:00 Uhr morgens saßen ihre Verwandten und Freunde, insgesamt über zwanzig Leute, im Gerichtssaal und verfolgten das Verfahren.
Frau You kooperierte nicht mit dem Staatsanwalt. Der Staatsanwalt sagte, dass ihre Einstellung ihr Urteil beeinflussen würde. Ihr Anwalt meinte daraufhin, dass die Bemerkung des Staatsanwalts als Drohung aufgefasst werden könne. Diese Bemerkung könnte auch falsch verstanden werden. Es schiene, als würde er seiner Klientin erklären, sich für ein Verbrechen schuldig zu erklären, das sie nicht begangen habe.
Frau You präsentierte ihren Fall und erklärte, was auch immer ein Mensch mache, die himmlischen Wesen würden zusehen. Alles was wir machten, solle unseren moralischen und ethischen Maßstäben entsprechen, und wir sollten keine schlechten Dinge tun. Wir sollten nicht weiter Karma verursachen, welches wir in der Zukunft zurückzahlen müssten.
Während des Verfahrens blieb der vorsitzende Richter ruhig, während einer der Richter Fragen stellte.
Der Staatsanwalt verlas die Aussage ihres Mannes, allerdings nur zur Hälfte. Die Aussage sprach von regelmäßigen Reibereien aufgrund ihres Praktizierens von Falun Gong. Daraufhin erklärte ihr Mann dem Staatsanwalt: „Sie dürfen mich nicht aus dem Kontext gerissen zitieren. Lesen Sie, lesen Sie den ganzen Text.“ Der Staatsanwalt las die zweite Hälfte: „Obwohl wir stritten, glaube ich, dass meine Frau unschuldig ist und freigelassen werden sollte.“
Als der Staatsanwalt eine Liste von Anklagen präsentierte, sagte Frau You, dass alle Anklagen falsche Beschuldigungen seien. Sie meinte, dass die örtlichen Polizisten und Agenten der Staatsanwaltschaft keinerlei Beweise zu den Verbrechen hätten. Ohne solide Beweise könne aber der Fall nicht vor Gericht gebracht werden.
Frau Yous Anwalt erklärte, dass Falun Gong kein Kult sei. Er beschrieb die Praktik aus verschiedenen Perspektiven und fügte hinzu, dass das Verteilen von Informationsmaterial durch die Falun Gong-Praktizierenden kein chinesisches Gesetz verletzen würde. Deshalb müsse seine Klientin freigelassen werden.
Auch diesmal gab es keine Entscheidung. Die Anhörung wurde hastig vertagt.
Geschichte von Verhaftungen und Folterungen
Frau You wurde viele Male vom Büro 610 verhaftet, weil sie Falun Gong praktiziert und entsprechend den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht lebt.
Die letzte Verhaftung von Frau You ereignete sich am 29. Januar 2013, als die Polizisten des Bezirks Jiaocheng sie in der Nacht festnahmen. Sie war gerade dabei, Informationsmaterial zu verteilen. Im Dorf Zhaizi, das ein paar Meilen vom Bezirk Jiaocheng entfernt liegt.
Am 31. Januar 2013 wurde dann ihr Haus von Beamten des örtlichen Büros 610 durchsucht.
Rund um das chinesische Neujahr ging ihr Mann zu verschiedenen Behörden: zur Polizei, zum Komitee für Politik und Recht und zur Bezirksregierung. Überall forderte er ihre Freilassung. Jemand sagte: „Wir wollen helfen, doch ihre Frau weigert sich, die notwendigen Dokumente zu unterschreiben, deshalb können wir nichts machen.“
Sie verblieb 18 Monate im Frauenarbeitslager Xindian der Stadt Taiyuan. Die Wärter im Lager folterten sie durch Schlafentzug. Insassen wurden bestimmt, sie zu überwachen und zu schlagen, wann immer sie einschlief. Sie versuchten sie in eine schlechte Person „umzuerziehen“. Im September 2011 wurde sie freigelassen.