(Minghui.org) Das Amtsgericht Minghang hielt am 14. Oktober 2014 eine Verhandlung gegen Frau Zhang Jixiu. Der zuständige Mitarbeiter des Gerichts, Huang Jiang, behinderte massiv die Arbeit ihres Anwalts. Über den Ausgang des Prozesses liegen derzeit keine Informationen vor. Frau Zhang ist immer noch in Haft.
Zwei Beamte der Polizeistation Caohang waren am 7. Mai 2014 um 08:00 Uhr zusammen mit Sekretär Zhu vom Nachbarschaftskomitee Shujianlu zur Wohnung von Frau Zhang gekommen. Sie hatten scheinheilig gesagt, dass sie ihnen einfach nur einige Fragen beantworten sollte. Als Frau Zhang einwilligte, nahmen sie sie mit und brachten sie dann in die Haftanstalt Fengxian. Ihre Festnahme wurde rückwirkend am 9. Juni 2014 genehmigt.
Nach ihrer Festnahme verhörten Beamte der Staatssicherheitsabteilung Minhang Frau Zhangs Familie. Die Angehörigen erklärten ihnen, dass Frau Zhang sowohl körperlich als auch geistig von Falun Gong profitiert hätte. Frau Zhang betreue ihren Mann, der an einer psychischen Krankheit leide. Auch ihre älteren und gebrechlichen Schwiegereltern benötigten ihre Pflege. Die Familie reichte aus diesen Gründen ein förmliches Ersuchen zur sofortigen Freilassung von Frau Zhang ein. Doch verfälschten die Polizisten das aufgezeichnete Gespräch der Familie und benutzte es als Beweis, um Frau Zhang zu verklagen. Ihre Familienangehörigen wurden sogar als Zeugen der Anklage aufgeführt. Das machte sie wütend.
Frau Zhangs Familie engagierte daraufhin zwei Anwälte für ihre Verteidigung. Der erste Anwalt ging zum Gericht des Bezirks Minhang und verlangte Akteneinsicht. Huang Jiang, der für diesen Fall zuständige Mitarbeiter, sagte ihm, dass die Akte nicht im Gericht zur Verfügung stehen würden. Der zweite Anwalt konnte schließlich Ende September die Akten einsehen, aber es war ihm nicht erlaubt sie zu kopieren und zu behalten. Abschnitt 47 der Strafprozessordnung legt eindeutig fest: „Verteidiger dürfen Auszüge lesen und Akten kopieren, wenn das Gericht es genehmigt.“ Frau Zhangs Anwalt kontaktierte sofort Huang Jiang und verlangte, seine gesetzlichen Rechte als Verteidiger ausüben zu können, ansonsten müsste er diesen Gesetzesverstoß dem Vorsitzenden Richter melden. Huang Jiang antwortete: „Na bitte, tun Sie das! Es wird Ihnen aber nichts nützen.“
In den letzten 15 Jahren war Frau Zhang wiederholt verfolgt worden. Im Februar 2000 sperrte man sie 15 Tage lang ein, danach wurde sie im Juli in ein Zwangsarbeitslager gebracht, wo sie eine zweijährige Haftstrafe absitzen musste. Frau Zhang wurde erneut im August 2010 in ein Zwangsarbeitslager gebracht, wo sie ein Jahr lang festgehalten wurde. Im November 2012 und im Februar 2014 hatte man sie zuletzt für jeweils 15 Tage eingesperrt.
Bezirksgericht Minhang:Huang Jiang (黄江): +86-21-64120000, Apparat 4011 (Büro)Staatssicherheitsabteilung Minhang: +86-21-34074800Polizeistation Caohang: +86-21-24063267, +86-21-24063266Leiter Yu Hongmin (俞鸿敏)Stellvertreter Wu Yongzhun (吴勇春)Nachbarschaftskomitee Sanshuiyuan: +86-21-34975606Komitee für Politik und Recht in Minhang: +86-21-64121700, +86-21-54132644Xue Zhihua (薛志华), Leiter des Büros 610Zhang Shiyang (张世扬), stellvertretender Leiter