(Minghui.org) Der Oberste Gerichtshof von China hat festgelegt, dass Richter, Staatsanwälte und Verteidiger bei Gerichtsverhandlungen nicht an Sicherheitsüberprüfungen teilnehmen müssen. Ungeachtet dessen wurde es zu einer sich wiederholenden Praktik chinesischer Gerichte, von Anwälten, die Falun Gong-Praktizierende verteidigen, eine Sicherheitsüberprüfung zu fordern; zum einen zur Einschüchterung, zum anderen als Möglichkeit, die Anwälte nicht in den Gerichtssaal zu lassen.
Am Morgen des 29. Oktober 2014 wurden zwei Verteidiger vom Gerichtspersonal aufgefordert, sich vor der Verhandlung gegen ihre Mandanten (drei Falun Gong-Praktizierende) einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Da die Anwälte sich weigerten, dieser ungesetzlichen Forderung nachzukommen, wurde ihnen der Eintritt in den Gerichtssaal verweigert. Der Richter hielt anschließend die Verhandlung ohne die Anwälte ab.
Die Verhandlung war ursprünglich für den 22. Oktober festgelegt worden. Doch da die Anwälte sich darüber beschwert hatten, dass die Staatsanwaltschaft und das Gericht des Landkreises Dayao ihnen verweigert hatten, die Akten ihrer Klienten einzusehen, wurde die Verhandlung auf den 29. Oktober verschoben.
Gegen 8:20 Uhr kamen über 40 Personen aus den drei Familien der angeklagten Praktizierenden beim Gericht an. Die Gerichtsverhandlung war auf 9:00 Uhr angesetzt. Nachdem sie durch die Sicherheitsüberprüfungen hindurchgegangen waren, bekamen sie vom Gerichtspersonal folgende Information: Der Verhandlungssaal sei voll besetzt. Alle bräuchten eine Eintrittserlaubnis, doch würden nur neun ausgegeben werden. Diese neun Personen mussten allerdings eine weitere Sicherheitsüberprüfung über sich ergehen lassen, bevor sie den Gerichtssaal betreten durften.
Als den neun Familienmitgliedern schließlich erlaubt wurde, den Gerichtssaal zu betreten, sahen sie, dass die letzten drei Reihen bereits mit Personen gefüllt waren, die sie nicht kannten. Diese Personen grüßten sich untereinander und schüttelten sich die Hände.
Der Gerichtsdiener riegelte den Vordereingang des Gerichtssaals ab, um keine weiteren Leute hereinzulassen.
Die drei Praktizierenden waren am 27. April verhaftet worden und befanden sich seit sechs Monaten in Untersuchungshaft. Die Praktizierenden Herr Zhu Zhongfu, Frau He Gaoqiong, und Frau Liu Yijun wurden gegen 9:00 Uhr von Polizisten der Staatssicherheit des Landkreises Dayao in den Gerichtssaal gebracht.
Herr Zhu trug Handschellen und Fußfesseln, sah abgemagert und schwach aus, und sein Haar war grau geworden.
Die Praktizierenden baten den Richter, nicht mit der Verhandlung zu beginnen, bevor ihre Anwälte da sind. Die Familienangehörigen standen auf und fragten den Richter, wieso fremde Personen mehr Plätze im Gerichtssaal einnähmen, als die Familienmitglieder. Doch der Richter ignorierte sowohl die Forderung der Praktizierenden als auch die Frage der Familienangehörigen. Deshalb verließen die Familienangehörigen aus Protest den Gerichtssaal.
Nach einer dreistündigen Verhandlung wurden die Praktizierenden mit einem Polizeiwagen in die Haftanstalt zurückgebracht. Alle trugen Handschellen.
Später erzählte Frau Liu Yijun ihrem Anwalt, dass Personal vom Gericht und der Staatsanwaltschaft des Landkreises Dayao nachmittags ins Haftzentrum gekommen war und von ihr gefordert hatte, das Verhandlungsprotokoll zu unterzeichnen. „Ich kann solch einen Schauprozess nicht anerkennen und deshalb habe ich gar nichts unterschrieben“, sagte sie ihrem Anwalt.
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An der Verfolgung beteiligte Personen:
Staatsanwaltschaft des Landkreises Dayao: +86-878-6222106Zhu Yanli (朱艳丽), Angestellter des Archivs der Staatsanwaltschaft: +86-13769257277,+86-878-6169952 (Büro)Polizeiabteilung von Dayao: +86-878-6227404Lu Wenhui (陆文辉), Polizist: +86-13708788373