(Minghui.org) Eine 67 Jahre alte Frau wurde am 18. Juli dieses Jahres festgenommen, weil sie mit ihren Mitmenschen über die Verfolgung von Falun Gong gesprochen hatte. Am 29. September stellte man sie vor Gericht und verurteilte sie wenige Tage später, ohne dass ihre Angehörigen davon erfuhren.
Am 18. Juli 2014 meldete der Besitzer der Ölmühle Lijun im Dorf Taizhuang die beiden Frauen Gong Huadong und Yi Shuling bei den Behörden. Polizisten nahmen die beiden Frauen fest, weil sie in dem Dorf Informationsmaterial über Falun Gong verteilt hatten. Danach sperrte man sie in das Untersuchungsgefängnis der Stadt Linyi ein.
Als Frau Gongs Familie feststellte, dass sie vor Gericht gestellt und verurteilt worden war, war es bereits zu spät, um Berufung einzulegen. So konnten die Angehörigen nur noch zusehen, wie sie in das Frauengefängnis der Provinz Shandong eingeliefert wurde.
Frau Gong sah blass und ausgemergelt aus, als ihre Angehörigen sie Anfang November besuchten.
Frau Gong hatte vor ihrer Pensionierung in der Firma Hengchang im Kreis Mengyin in der Provinz Shandong gearbeitet. In den 15 Jahren der Verfolgung von Falun Gong durch die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) war sie viele Male festgenommen, eingesperrt und Gehirnwäschen unterzogen worden. Zudem war sie zweimal zu Arbeitslager verurteilt worden.
Ende April 2000 wurde Frau Gong in eine Gehirnwäsche-Einrichtung gesperrt, die von ihrem ehemaligen Arbeitgeber, der Firma Hengchang, verwaltet wurde.
Später brachte man sie in eine Gehirnwäsche-Einrichtung, die vom Büro 610 der Stadt Mengxin betrieben wurde. Drei Beamte des Büros 610 verprügelten sie nach Lust und Laune. Sie zwangen sie, bei den Gehirnwäsche-Sitzungen widerliche Aufzeichnungen zu machen und Parolen zu rufen, die gegen Falun Gong gerichtet waren. Sie ließen sie in der brennenden Sonne stehen und sie musste sich in Abwasser hocken. Sie musste über lange Zeiträume hinweg gerade dastehen oder in der Hocke verweilen. Sie musste jeden Morgen militärähnlichen Drill mitmachen und durfte nicht schlafen.
Nach ihrer Freilassung erklärte Frau Gong weiterhin ihren Mitmenschen die wahren Hintergründe der Verfolgung von Falun Gong. Am 28. April 2001 schrieb sie „Falun Dafa ist gut“ auf eine Mauer. Deswegen befahl der Chef der Kreispolizei Mengyin ihre Festnahme und die ihres Mannes Yang Mintong.
Frau Gong wurde in die Gehirnwäsche-Einrichtung des Büros 610 des Kreises Mengyin gebracht, wo man sie mit Handschellen an einem Bettrahmen festkettete.
Sie wurde zu zwei Jahren Zwangsarbeit verurteilt und in das erste Frauenarbeitslager der Provinz Shandong gebracht. Auf dem Weg zum Arbeitslager stahlen ihr die Polizisten der städtischen Polizeibehörde Mengyin 500 Yuan, die sie bei sich hatte. Im Lager erlitt Frau Gong seelische Misshandlungen und körperliche Folter.
Am Abend des 17. Februar 2005 brachen Polizisten und Männer des Kreisbüros 610 Mengyin in Frau Gongs Wohnung ein. Sie bedrohten Frau Gongs Ehemann und durchsuchten die Wohnung. Sie konnten keine Beweise finden, um das Paar wegen seines Glaubens an Falun Gong anzuklagen. So stahlen sie Scheckbücher und Schmuck. Frau Gong wurde zum Verhör auf die Polizeiwache mitgenommen.
Das Büro 610 des Kreises Mengyin nahm zehntausend Yuan von ihrer Pension. Während der ständigen Schikanen und dauernden Verfolgung konnten Frau Gongs Vater und ihr Ehemann das Leiden nicht mehr ertragen; sie verstarben kurz nacheinander.
Täter:
Der Besitzer der Ölmühle Lijun im Dorf Taizhuang, Großgemeinde Changlu, Mengyin, kann telefonisch erreicht werden unter +86-15969967315.
Angestellte der Behörden, die Frau Gong Huadong in der Gehirnwäsche-Einrichtung der Firma Hengchang folterten: Wang Fapu, Li Qiansheng, Wang Zhiguo, Niu Shizhong und Kan Hongyi.
Beamte des städtischen Büros 610 Mengxin: Fang Simin, Li Zhiye, Lei Yancheng und Wang Wei.
Polizeichef der vierten Polizeiabteilung des Kreises Mengyin: Shi Kuang.