(Minghui.org) Am 3. Dezember 2014 wurde der 75-jährige Falun Gong-Praktizierende Hao Erqin aus Urumqi vor das Bezirksgericht Saybagh gestellt, weil er mit Geldscheinen bezahlt hatte, auf denen Informationen über die Verfolgung von Falun Gong standen. Solche Geldscheine werden von Praktizierenden verwendet, um unentdeckt Informationen zu verbreiten.
Herr Hao wurde angeklagt, zwischen März und Juli 2014 mit 327 solchen Geldscheinen bezahlt zu haben an verschiedenen Orten.
Für die Verhandlung bat Herr Hao um zwei Gutachter. Nach einer fünfminütigen Unterbrechung wurde seine Bitte abgelehnt. Das Gericht bestimmte nur einen Gutachter für die Verhandlung.
Richterin Su Yonghuan befahl dem Rechtsanwalt, nur mit Ja oder Nein zu antworten. Daraufhin verlangte der Rechtsanwalt eine Entschuldigung von der Richterin für ihr Verhalten.
Nach 20 Minuten Pause ging die Verhandlung weiter. Die Richterin zog ihre Aufforderung zurück und so konnte der Rechtsanwalt für Herrn Hao auf nicht-schuldig plädieren.
Herr Hao ist ein pensionierter Angestellter des Wetteramtes Xinjiang. Am 4. Juli 2014 wurde er von Beamten des Bezirkspolizeiamtes Saybagh in Urumqi verhaftet. Wegen seines Bluthochdrucks ließ man ihn gegen Kaution frei. An 31. August reichte die Bezirksstaatsanwaltschaft Saybagh Klage gegen ihn ein.
Bereits im Juli 2001 wurde Herr Hao zu zwei Jahren Zwangsarbeit verurteilt, weil er in Peking für das Recht appelliert hatte, Falun Gong zu praktizieren.