(Minghui.org) Am 16. Juli 2014 verhafteten Polizisten von der Polizeiwache Gaoguan in der Stadt Pianling die Falun Gong-Praktizierenden Zhao Fugui und seine Frau. Am 10. Dezember wurde vor Gericht über Herrn Zhao verhandelt. Zhaos Anwalt widerlegte alle Anklagepunkte, die der Staatsanwalt aufführte. Unfähig, Beweise oder eine Rechtsgrundlage für die Anklagepunkte vorzulegen, bekam der Staatsanwalt bei vielen Gelegenheiten einen roten Kopf.
Am Tag der Verhaftung bedrohte die Polizei Herrn Zhaos Frau auf der Polizeiwache. Da sie wussten, dass sie keinen Rechtsbeistand hatte, ließen sie sie in dem Glauben, ihren Mann zu unterstützen, Dokumente unterschreiben. Sie erkannte nicht, dass sie durch ihre Unterschrift zu einer Belastungszeugin wurde, anstatt der Verteidigung ihres Mannes zu dienen.
Während der Verhandlung forderte Zhaos Anwalt Wang Quanzhang den Staatsanwalt auf, Beweise vorzulegen, dass sein Klient an einem Kult beteiligt sei. Der Staatsanwalt sagte einfach, dass man bei einer Durchsuchung Gegenstände bei Herrn Zhao gefunden hätte. Und diese Gegenstände zeigten, dass er Falun Gong praktiziere. Daraufhin bat Rechtsanwalt Wang den Staatsanwalt ein Gesetz zu zitieren, dass Falun Gong als Kult einstuft. Hierzu war der Staatsanwalt nicht in der Lage. Daraufhin ordnete der Richter eine Unterbrechung der Verhandlung an.
Bevor der Richter die Verhandlung wieder aufnahm, ordnete er an, dass sich Rechtsanwalt Wang einer Sicherheitsprüfung unterziehen solle. Das ist ein sehr ungewöhnliches Verfahren und war offensichtlich dazu gedacht, den Anwalt einzuschüchtern. Zuerst lehnte dieser es ab, stimmte jedoch später zu, weil er Herrn Zhao nicht im Stich lassen wollte.
Wang zweifelte weitere Anklagepunkte des Staatsanwalts gegen Herrn Zhao an und verlangte, relevante Beweise und Gesetze zu sehen. Der Staatsanwalt konnte dem nicht nachkommen. Wang sagte: „Es gibt kein Gesetz, dass Falun Gong als Kult einstuft. In Wirklichkeit ist es ein verfassungsmäßiges Recht, Falun Gong zu praktizieren.“
Am Tag der Verhandlung durchsuchten die Gerichtsdiener die Familienangehörigen von Herrn Zhao und verboten ihnen, Mobiltelefone, Computer oder Taschen mit in den Gerichtssaal zu nehmen. Die Beamten selbst durften telefonieren. Sie nahmen mit ihren Mobiltelefonen auch Videos von den Familienangehörigen auf. Als sie auf die Videoaufnahmen angesprochen wurden, antworteten die Agenten: „Was ist, wenn wir es tun? Wenn Sie wollen, dann rufen Sie doch die Polizei!“