(Minghui.org) Nach ihrer unrechtmäßigen Festnahme am 24. September 2012, wurden sechs Falun Gong-Praktizierende aus der Stadt Liaoyang, Provinz Liaoning, am 31. Mai 2013 vor das Bezirksgericht Baita gestellt.
Ihre Namen sind: Frau Liu Yanrong, Frau An Yongzhi, Frau Zhang Lixia, Frau Sheng Xiuqin, Frau Liu Yanli und Herr Zhao Delin.
Während der langwierigen Verhandlung, die von 14:00 bis 20:00 Uhr dauerte, lieferten die Verteidiger überzeugende Argumente gegen die Anschuldigungen.
Das Ergebnis war, dass der Richter nicht in der Lage war, ein Urteil zu sprechen. Außerdem gab er alle Unterlagen mit den nicht ausreichenden Beweisen zurück.
Dieses Rechtsergebnis wollte der Funktionär vom Büro 610 des Bezirks Baita, Ma Wenbo, nicht so stehen lassen. Er forderte die Polizei auf, noch mehr „Beweise“ gegen diese Praktizierenden zu fabrizieren. Es gelang ihm, einen zweiten Verhandlungstermin für den 25. Dezember 2013 anzuberaumen. Diese Gerichtsverhandlung sollte in der Haftanstalt der Stadt Liaoyang stattfinden sollte, wo die zu Unrecht Beschuldigten festgehalten wurden.
Höhepunkte der Verteidigung
Drei starke Argumente brachten die Anwälte bei ihrer Verteidigung der Falun Gong-Praktizierenden vor:
Erstens: Kein chinesisches Gesetz hat jemals die Definition von „Kult“ festgelegt. Obwohl das chinesische kommunistische Regime eine Liste von so genannten „Kultorganisationen“ führt, stand Falun Gong nie auf dieser Liste. Das bedeutet, dass kein Gericht die gesetzliche Befugnis hat, Falun Gong-Praktizierende anzuklagen, dass sie Teil eines Kultes seien, und es existiert kein Gesetz, das gegen Praktizierende verwendet werden kann.
Zweitens: Die chinesische Verfassung garantiert ihren Bürgern Glaubensfreiheit, deshalb haben Falun Gong-Praktizierende das Recht, ihr Glaubenssystem zu praktizieren. Dieses Recht kann von keiner Regierungsbehörde weggenommen werden, auch nicht von der Justiz.
Drittens: Der Glaube der Praktizierenden an Wahrhaftigkeit-Barmherzigkeit-Nachsicht führt in keinster Weise zu irgendwelchen Körperverletzungen oder Sachschäden anderer Personen. Daher sind jegliche Beweise, die angeblich behaupten, dass sie für die Gesellschaft erheblichen Schaden verursachen, im besten Fall eine Fälschung.
Am Ende ihres Schlussplädoyers betonten die Anwälte erneut, dass ihre Klienten kein Unrecht begangen haben, und sie forderten den Richter auf, die Praktizierenden freizusprechen.
Personen und Organisationen, die an der Festnahme und Verurteilung der Praktizierenden beteiligt waren:
Bezirksgericht Baita: +86-419-2952500 (Büro)
Liu Lihua (刘力华), Richter des Bezirksgerichts Baita: +86-419-2952577 (Büro), +86-13841989696 (Mobil)
Haftanstalt der Stadt Liaoyang: +86-419-3149101 (Büro des Direktors), +86-419-3149100 (Büro)
Qiu Jin (邱金), Direktor des Polizeiamtes der Stadt Liaoyang: +86-419-2128333 (Büro)
Ma Wenbo (马文博), Polizist des Büros 610, Polizeiamt des Bezirks Baita: +86-18241958569 (Mobil), +86-15041979993 (Mobil)
Sui Haigang (隋海刚), Leiter der Staatssicherheitsabteilung: +86-13941978822 (Mobil)
Zhou Wenju (周文举), Leiter des Polizeiamtes des Bezirks Baita: +86-15841900001 (Mobil)