(Minghui.org) Nur wenige Tage nach einer Kundgebung im französischen Lyon veranstalteten Falun Gong-Praktizierende am 27. März 2014 vor der chinesischen Botschaft in Paris eine weitere Kundgebung.
Diese Aktionen trafen mit dem Besuch von Xi Jinping, dem Chef der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh), zusammen und die Praktizierenden forderten, dass die Haupttäter der Verfolgung von Falun Gong zur Verantwortung gezogen werden.
Falun Gong-Praktizierende sprechen am 27. März 2014 zu den Parisern vor der chinesischen Botschaft. |
Herr Alain Tang, Präsident des Falun Dafa-Vereins von Frankreich, sprach bei der Kundgebung: „Während der KPCh-Chef Xi Jinping Frankreich besucht, hat diese Kundgebung vor der chinesischen Botschaft eine große Bedeutung. Wir fordern Herrn Xi auf, die Haupttäter - Jiang Zemin, Luo Gan, Zhou Yingkang, Zeng Qinghong und Li Lanqing - zur Rechenschaft zu ziehen und die Verfolgung von Falun Gong in China zu beenden.“
„Mindestens 3.745 Todesfälle wurden bestätigt. Hundertausende Praktizierende wurden in Gefängnisse, Nervenheilanstalten, Arbeitslager und Gehirnwäsche-Einrichtungen eingesperrt“, fuhr er fort.
Dr. Harold King, ein französischer Vertreter von DAFOH (Doctors Against Forced Organ Harvesting, Ärzte gegen Organraub), rief zur sofortigen Beendigung des Organraubs an unschuldigen Menschen in China auf. Laut Dr. King stammen fast alle Organe für Transplantationen in China von Gefangenen, wobei viele davon politische Gefangene und hier wiederum in erster Linie Falun Gong-Praktizierende sind. Sie um ihrer Organe willen zu töten, verstößt gegen die grundlegende medizinische Ethik.
Herr Tang versprach, die Bemühungen zur Bloßstellung der KPCh-Verbrechen weltweit fortzusetzen, um die Verfolgung zu Ende zu bringen.
Bei der Kundgebung verdeutlichte er: „Die KPCh übt auf die westlichen Länder mit wirtschaftlichen und diplomatischen Mitteln Druck aus, um einer Verurteilung ihrer Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu entgehen.“
Diese Kundgebung am 27. März hätte fast nicht stattgefunden. Aufgrund des Drucks der KPCh hatte die Pariser Polizeibehörde einen Tag vor der Veranstaltung, am 26. März, den Antrag für die Kundgebung abgelehnt.
Der Falun Dafa-Verein von Frankreich reichte daraufhin beim Pariser Verwaltungsgericht eine dringende Klage ein. Am 26. März nachmittags veranstaltete das Gericht eine Anhörung.
Richterin Doumergue entschied, dass das von der Pariser Polizeibehörde verhängte Verbot rechtswidrig sei und die Freiheit der Willensäußerung und der Versammlung missachte. Sie ordnete an, dass die Polizeibehörde das Verbot aufheben und außerdem 1.500 Euro an den Falun Dafa-Verein von Frankreich zahlen müsse.
Dieses Urteil, das an den Falun Dafa-Verein sowie den Innenminister und in Kopie an den Direktor der Pariser Polizeibehörde ging, bestätigte die den Falun Gong-Praktizierenden verfassungsmäßig zustehenden Rechte und die Bedeutung, eine Kundgebung während des Frankreichbesuchs von Xi Jinping vor der chinesischen Botschaft abzuhalten.
Es folgt ein Auszug aus dem Gerichtsurteil:
„Die Behauptung des klagenden Vereins ist rechtens, dass […] diese Verweigerung eine schwerwiegende und klar rechtswidrige Verletzung der Freiheit zu protestieren und der Freiheit der Willensäußerung ist. Die Anwendung muss daher außer Kraft gesetzt werden. Der Polizeichef muss dringend aufgefordert werden, den Protest wie gefordert zuzulassen, unter den oben beschriebenen Bedingungen, ohne dass Geldstrafen und einstweilige Verfügungen aufgebürdet werden;“
(6. Feststellung):
„6. In Anbetracht der Umstände des Falls, wo der Staat die unterlegene Partei in dieser Instanz ist, muss angeordnet werden, dass dem Falun Dafa Verein Frankreich (Falun Dafa France) die Kosten von 1.500 Euro bezahlt werden müssen, so wie es im Artikel L.761-1 der Vorschriften der Verwaltungsjustiz gefordert ist.“
Anwalt Gabard, der rechtliche Vertreter des Falun Dafa Vereins Frankreich, begrüßte das Urteil. Er sagte, dass die Pariser Polizei die Bedeutung der Örtlichkeit heruntergespielt habe. Herr Gabard machte auch klar, dass die Kundgebung kein Protest gegen Herrn Xi war, sondern gegen die Strategie der Verfolgung von Falun Gong. Es sei nicht passend gewesen, dass die Pariser Polizei die Kundgebung hingestellt habe, als ob es eine gegenüber Herrn Xi feindselig gestimmte Veranstaltung sei.
Anwalt Gabard vor dem Verwaltungsgericht Paris nach der Anhörung am 26. März. |