(Minghui.org) Am 10. Januar 2014 stand ein achtjähriges Mädchen vor dem Bezirksgericht Xina, Stadt Luzhou und weinte laut. Sie rief ständig nach ihrer Mama, die sie mehr als halbes Jahr nicht gesehen hatte. Sie durfte aber nicht mit ihrer Mutter sprechen.
Frau Zhou Bangqin, die Mutter des Mädchens ist behindert. Am 10. Januar hatte eine Gerichtsverhandlung gegen sie stattgefunden, weil sie am 7. Juni 2013 anderen Menschen von ihren persönlichen Erlebnissen durch das Praktizieren von Falun Gong berichtet hatte. Die Polizeibeamten verhafteten sie ohne gesetzliche Grundlage und nahmen sie in Haft. Ihr Mann hat durch eine Schädigung des Gehirns eine geistige Behinderung und so war niemand da, der ihre kleine Tochter ausreichend betreuen konnte. Für den Schwiegervater von Frau Zhou war ihre Verhaftung ein schwerer Schlag, den er nicht verkraften konnte. Seine frühere Krankheit kehrte wieder zurück.
Behinderte Frau beginnt mit dem Praktizieren von Falun Gong
Frau Zhou Bangqin aus der Stadt Chishui, Provinz Guizhou, ist derzeit 37 Jahre alt. In ihrer Kindheit war sie oft krank. In der 5. Klasse der Volksschule bekam sie rheumatische Arthritis, bei der ihre Füße und Hände stark anschwollen und ihre Finger sich immer mehr verkrümmten. Zum Schluss waren alle Gelenke ihres Körper betroffen. Ihre Eltern trugen sie auf dem Rücken in die großen und kleinen Krankenhäuser in ihrer Gegend, aber niemand konnte ihre Krankheit heilen. Mit der Zeit verschlechterte sich ihre Krankheit weiter und sie hatte Schwierigkeit beim Gehen. Ihre Geschwister halfen ihr beim Wäsche- und Kopfwaschen und bevor sie sich duschte, musste sie jedes Mal Hormone einnehmen. Am Abend konnte sie wegen der Schmerzen nicht einschlafen und ihre Eltern hörten sie in der Nacht oft weinen. Zum Schluss waren ihre Hände so verkrümmt, dass sie keine Schüssel mehr in der Hand halten konnte. Alle ihre Nachbarn bemitleideten sie.
Zehn Jahre danach war Frau Zhou Bangqin an Füßen und Händen so schwer behindert, dass sie sogar beim Essen und Trinken Hilfe benötigte. Mit 25 Jahren war sie so hilflos, wie ein ein- oder zweijähriges Kind. Sie fühlte sich sehr elend und hatte niemanden außer ihren Eltern. Im Dorf lebte ein Mann, Dai Yunjia, der wegen einer Verletzung geistig behindert war. Sein Vater war alt (damals 84 Jahre alt) und krank; er konnte kaum für sich selbst sorgen. Außerdem war seine Familie sehr arm und so fand sich keine Frau für seinen Sohn. Da Frau Zhous Eltern jemanden finden wollten, der sich um ihre Tochter kümmerte, heirateten die beiden.
Im Alter von 29 Jahren, traf Frau Zhou einen gutherzigen Menschen, der ihr empfahl, Falun Gong zu praktizieren. Er erzählte ihr, dass viele Menschen durch das Praktizieren von Falun Gong gesund geworden waren und Falun Gong kostenlos weitergegeben würde. Daraufhin begann Frau Zhou Bangqin mit der Kultivierung im Falun Dafa. Nach einiger Zeit fühlte sie sich besser und konnte selbst den Haushalt übernehmen und sich um ihre Eltern kümmern. Viele ihrer Krankheiten wurden beseitigt. Früher musste ihr Mann sie auf dem Rücken zu ihren Eltern tragen. Später schaffte sie es, den langen Weg zu ihren Eltern alleine zu gehen. Schließlich bekam das Ehepaar eine Tochter. Sie ist derzeit acht Jahre alt und ein süßes und sehr intelligentes Mädchen.
Verhaftung wegen der Erklärung der wahren Umstände
Am 7. Juni 2013 sprach Frau Zhou Bangqin auf dem Markt in Baihe, Gemeinde Dagu, Bezirk Naxi, Stadt Luzou, Provinz Sichuan, mit den Menschen über ihre eigenen positiven Erlebnisse durch das Praktizieren. Sie verteilte auch kostenlose DVDs von Shen Yun mit traditioneller chinesischer Kultur an ihre Mitmenschen. Dabei wurde sie von den Polizeibeamten Li Jinlong und Ren Tianlun, verhaftet und in das Untersuchungsgefängnis Bezirk Naxi gebracht. Ihr Vater beantragte dort mehrmals eine Besuchserlaubnis, aber sein Antrag wurde jedes Mal zurückgewiesen. Auch für ihren Schwiegervater war ihre Verhaftung ein schwerer Schlag und seine alte Krankheit kehrte wieder zurück. Ihr geistig behinderter Mann konnte die Tochter nicht alleine betreuen. Eine glückliche Familie zerbrach.
In der Verhandlung beantragte der Staatsanwalt, Frau Zhou Bangqin zu einer Haftstrafe von drei bis fünf Jahren zu verurteilen. In seinem Plädoyer sagte ihr Anwalt: „Die chinesische Verfassung garantiert jedem Bürger Glaubensfreiheit; Falun Gong zu praktizieren gehört zur Glaubensfreiheit. Frau Zhou Bangqin hat nicht gegen das Gesetz verstoßen.“ Die Richterin fand keinerlei Argumente, um seine Begründung zurückweisen. Die Verhandlung dauerte von neun Uhr morgens bis um zwei Uhr nachmittags. Die Urteilsverkündung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. Frau Zhou Bangqin und zwei andere Praktizierende, die gleichzeitig verhandelt wurden, riefen im Gerichtssaal laut: „Falun Dafa ist gut“.
Frau Zhou Bangqin befindet sich weiterhin unschuldig in Haft. Ihre kleine Tochter vermisst sie sehr. Hoffentlich kann sie bald zu ihr nach Hause zurückkehren.