(Minghui.org) Ein Bezirksgericht in der Stadt Qingdao führte am 10. April 2014 eine Verhandlung durch, in der die beiden Falun Gong-Praktizierenden Frau Cui Luning und Herr Li Hao angeklagt wurden. Man warf ihnen „Verrat von Staatsgeheimnissen“ vor.
Frau Cui und Herr Li waren am 2. Mai 2013 zusammen mit zehn weiteren Falun Gong-Praktizierenden verhaftet worden, weil sie Foltermethoden fotografiert hatten, die bei Falun Gong-Praktizierenden angewendet werden.
Medien der Kommunistischen Partei China (KPCh) berichteten einen Monat später über diesen Vorfall. Es wurde behauptet, die Praktizierenden hätten diese Folterdokumentationen in der Absicht erstellt, „die Durchsetzung des Rechts zu behindern“. Die Polizei änderte ihre Anklage später in „Verrat von Staatsgeheimnissen“ um. Jeder Praktizierende, der bei der Massenverhaftung festgenommen worden war, wurde während des Verhöres gefoltert.
Am 10. April, dem Tag der Verhandlung, wurden besondere Sicherheitsmaßnahmen ergriffen: Nur vier Angehörigen und drei Anwälten wurden die Teilnahme an der Verhandlung gestattet. Die Verhandlung fand im Gefängnis statt und diese Maßnahmen waren von der Gefängnisleitung angeordnet worden.
Während der Verhandlung plädierten Frau Cui und Herr Li auf „nicht schuldig“. Ihre drei Anwälte wiesen die vom Staatsanwalt Zhang Zhiyong aufgestellten Behauptung mit aller Kraft zurück. Die Anwälte führten aus, dass das Praktizieren von Falun Gong legal sei und dass es die Gesetze verletzen würde, wenn man Falun Gong als „bösen Kult“ bezeichne. Sie erklärten, dass die Nachstellung der Folterszenen ein Versuch war, die Folter zu beenden.
Die Anwälte enthüllten eine Vielzahl von Gesetzesverstößen: Die Verhörpersonen hatten nicht unterschrieben, die Verhörprotokolle waren an mehreren Stellen geändert worden, Polizisten hatten keinen Haftbefehl vorgelegt, als sie die Praktizierenden verhafteten, sie hatten keine Uniformen getragen, keinen Durchsuchungsbefehl vorgezeigt, als sie die Wohnungen der Praktizierenden durchsuchten, sie führten die Durchsuchung unter Abwesenheit der Angehörigen durch und den Angeklagten wurde keine Möglichkeit gegeben, festzustellen, welche Gegenstände beschlagnahmt worden waren.
Die Anwälte forderten das Gericht auf, ihre Mandanten freizusprechen und sie sofort freizulassen. Der Richter Wang Qiang unterbrach die Anwälte jedoch mehrfach bei ihrer Verteidigung und ließ es nicht zu, dass sie sich für ihre Mandanten einsetzten. Anstatt auf die Fragen der Anwälte zu reagieren, nahm der Staatsanwalt schließlich einfach ein vorgefertigtes Schriftstück zur Hand und verlas es. Der zweite Staatsanwalt hüllte sich in Schweigen.
Gegen 14:00 Uhr vertagte der Richter die Verhandlung und erklärte, dass das Urteil an einem anderen Tag verkündet werde.
Nach der Verhandlung bat die Ehefrau des Angeklagten Li Hao das Gericht darum, ihrem Mann zu erlauben, seine 10-jährige Tochter zu sehen. Es wäre das erste Mal gewesen. Das Gericht lehnte dies jedoch ab.
Die nächste Verhandlung fand am 10. April 2014 statt. Frau Cuis Anwalt Tang Tianhao war jedoch nicht mehr dabei. Er hatte den zuvor mit Cuis Ehemann geschlossenen Vertrag gekündigt. Die KPCh hatte starken Druck auf ihn ausgeübt.
Frühere Berichte:
Behörden in Qingdao manipulieren Rechtssystem, um Falun Gong-Praktizierende auszunutzen
Provinz Shandong: Polizei erfindet Anklage gegen eine Falun Gong-Praktizierende