(Minghui.org) Frau Zhang Yanmei aus Changchun in der Provinz Jilin wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Sie war am 27. Januar 2014 rechtswidrig festgenommen und am 22. Mai 2014 heimlich vor das Bezirksgericht Erdao gestellt worden.
An dem Gerichtsverfahren durfte weder ein Anwalt zur Verteidigung, noch ihre Familie teilnehmen. Der vorsitzende Richter war Zhao Junfeng und der Staatsanwalt war Jiang Shuai.
In Krankenhausbekleidung vor Gericht gestellt
Nachdem Frau Zhangs Familie von der Verhandlung erfahren hatte, gingen einige Angehörige zum Gericht und schafften es, in den Saal hineinzukommen. Sie sahen Frau Zhang in Krankenhausbekleidung auf der Anklagebank sitzen. Der Gerichtssaal war voller Agenten des Gerichts, vom Büro 610 und von der Polizeibehörde Erdao.
Frau Zhangs Familie wies darauf hin, dass es gegen das chinesische Gesetz sei, eine Person heimlich vor Gericht zu stellen und weder einem Anwalt noch der Familie zu erlauben, teilzunehmen. Die Gerichtspolizei brachte sie daraufhin in einen Versammlungssaal. Das Verfahren ging rasch weiter und endete nach 30 Minuten.
Der Richter ignorierte Frau Zhang, als sie ansprach, dass sie während des Verhörs gefoltert worden war. Sie wurde wegen des Besitzes von Büchern über Falun Gong, eines Computers und eines Druckers in ihrer Wohnung verurteilt.
Die gesamte Familie litt durch die Verfolgung
Frau Zhang ist im Gefängnis Xinkang eingesperrt. Ihre Gesundheit verschlechterte sich nach der Verhandlung. Sie hat fast 20.000 Yuan für medizinische Behandlung ausgegeben.
Aufgrund des Druckes durch die Verfolgung hatte Zhangs Mutter einen Herzanfall und wurde am 26. Mai ins Krankenhaus gebracht. Ihr Vater, der ohne Betreuung zurückblieb, musste am 11. Juni im Krankenhaus Chongzhu behandelt werden, da eine Thrombose wieder auftauchte.
Zhangs jüngere Schwester musste sich um ihre Eltern kümmern und auch Geld verdienen, um die Behandlungen zu bezahlen. Sie erfuhr enormen körperlichen und geistigen Stress.
Zhao Jungeng und Agenten des Büros 610 wurden von Zhangs Familie mit der Bitte aufgesucht, Frau Zhang zur medizinischen Behandlung freizulassen. Sie meinten, Frau Zhang sollte nicht eingesperrt bleiben, weil sie Tuberkulose und eine Herzerkrankung habe. Doch die Verantwortlichen weigerten sich, sie freizulassen und gingen der Familie aus dem Weg.
An höherer Stelle appellieren
Beamte des Bezirksgerichts Erdao informierten Frau Zhangs Familie nicht über das Urteil und sandten es direkt an sie selbst. Ihre Familie versuchte den Richter anzurufen, um das Urteil zu erfahren, doch dieser weigerte sich ans Telefon zu gehen. Erst am 20. Juni – vier Wochen später – erfuhren sie von dem Urteilsspruch.
Sowohl Frau Zhang als auch ihre Familie beschlossen, an höherer Stelle zu appellieren.
An der Verfolgung beteiligte Parteien: Zhao Junfeng (趙俊峰), vorsitzender Richter am Bezirksgericht Erdao : +86-431-88559449 (Büro), +86-13596088838 (Mobil); Jiang Shuai (蔣帥), Staatsanwalt am Gericht Erdao: +86-13904311665 (Mobil) Polizeibehörde Changchun: +86-431-88926474 (Büro)