(Minghui.de) In der Nacht des 25. September 2013 wurden die beiden Falun Gong-Praktizierenden, Frau Wang Xinlian und Frau Du Shuhui aus dem Kreis Mian, Provinz Shaanxi, festgenommen und im Untersuchungsgefängnis Hantai eingesperrt. Ihre Familienangehörigen beauftragten einen Anwalt zu ihrer Verteidigung. Doch die Ämter für Öffentliche Sicherheit im Kreis Mian sagten, es sei Falun Gong-Praktizierenden nicht gestattet, Anwälte zu haben.
Ein Anwalt kämpft um Akteneinsicht
Am 04. März 2014 ging der Anwalt noch einmal zur Staatsanwaltschaft des Kreises Mian und erfuhr dort, dass die Prozessakten bereits dem Gericht übergeben worden waren. Er ging daraufhin zum Gericht und bat um Akteneinsicht. Der Vorsitzende Richter Li Mingyue behauptete, dass das Aktenmaterial noch nicht zu Protokoll genommen worden sei und lehnte sein Ersuchen ab.
Der Anwalt brachte vor, dass es sein Recht sei, die Akten einzusehen und kündigte an, er werde es der Aufsichtsbehörde melden. Li Minyue gab dann zu, dass die Akten tatsächlich zugestellt worden seien, weigerte sich aber, den Anwalt sie einsehen zu lassen. Der Anwalt forderte ihn auf, das Gesetz zu respektieren, doch ein Vizedirektor sagte, dass hier eine besondere Situation vorläge und dass sie nichts tun könnten, obwohl der Anwalt im Recht sei.
Der Anwalt suchte dann das Untersuchungsgefängnis für den Bezirk Hantai auf und beantragte, sich am 04. März 2014 mit seinen Klientinnen treffen zu können. Direktor Wu Hanlin sagte, dass er vom Kreisgericht Mian und der Polizeizweigstelle für den Bezirk Hantai benachrichtigt worden sei, dass der Anwalt fünf Zertifikate beibringen müsse. Außerdem müsse jede der Klientinnen zwei Anwälte beauftragen, bevor diese sich mit ihren Klientinnen treffen könnten.
Der Anwalt meldete diese unvernünftige Forderung an das Komitee für Politik und Recht, doch Ren Yuping, der stellvertretende Parteisekretär von Hanzhong erklärte, dass er kein Recht habe, sich in diese Sache einzumischen. Der Anwalt fragte wiederholt, wer denn für diesen Fall zuständig sei. Ren erwiderte: „Lassen sie mich nachfragen und ihnen innerhalb von 48 Stunden Bescheid geben.“ Am nächsten Tag machte sich Ren Ruping unerreichbar und so konnte der Anwalt in dieser Angelegenheit nichts ausrichten.
Rückblick: Festnahme und Wohnungsdurchsuchung im September 2013
Beamte der Staatssicherheitsabteilung beim Polizeidezernat des Kreises Mian hatten am 25. September 2013 eine Durchsuchung und Festnahme der Praktizierenden Zhang Liping und Wang Xinlian angeordnet. Ungefähr um 22 Uhr des nächsten Tages, drangen die Beamten in die Wohnungen ein und verhafteten außer Frau Wang und Frau Du Shuhui auch Frau Du Shuming. Frau Du Shuhui, 64, litt unter Epilepsie und war nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen. Doch die Beamten zerrten sie dennoch gewaltsam die Treppe hinunter in ihr Fahrzeug und nahmen sie mit auf die Polizeistation Chengdong. Die Praktizierenden wurden dann in das Untersuchungsgefängnis Hantai überführt.
Im Gewahrsam litt Frau Du wieder unter einer Gallenblasenentzündung und Epilepsie und gelangte dadurch in einen kritischen Zustand. Trotz ihres Zustandes lehnten das Büro 610 in Hanzhong und das Polizeidezernat des Kreises Mian es ab, sie freizulassen.
Ihre Familienangehörigen suchten das Polizeidezernat, die Staatsanwaltschaft und das Kreisgericht Mian auf, um ihre Freilassung zu beantragen. Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass ihr Fall am 13. Januar 2014 dem Gericht übergeben worden sei. Das Gericht sagte am 10. Februar, dass die Fälle wegen nicht ausreichender Beweise nicht angenommen und die Prozessakten an die Staatsanwaltschaft zurückgegeben worden seien. Die Staatsanwaltschaft jedoch konstatierte, ihr Fall sei mit Stand vom 18. Februar nicht zurückgegeben worden.
Frau Wang und Frau Du waren auch früher schon verfolgt worden
Frau Du Shuhui war früher Buchhalterin beim Städtebaubüro des Kreises Mian gewesen. Sie hatte vor ihrer Pensionierung unter schweren Krankheiten gelitten. Über 10.000 Yuan an Behandlungskosten waren ihr erstattet worden. Ein paar Monate, nachdem sie angefangen hatte, Falun Gong zu praktizieren, verschwanden all ihre Krankheiten und sie benötigte keine weiteren medizinischen Behandlungen mehr.
Obwohl sie in ihrer Abteilung wegen ihres Praktizierens von Falun Gong hochangesehen war, wurde sie vom Polizeidezernat 2001 zu Zwangsarbeit verurteilt. Im Zwangsarbeitslager wurde ihr der Schlaf entzogen, und es war ihr nicht erlaubt, die Toilette aufsuchen. 2006 war Frau Du noch einmal eingesperrt worden. Damals erlitt sie einen Rückfall ihrer Gallenblasenentzündung und kam zur Notfallbehandlung in ein Krankenhaus.
Frau Wang Xinlian, etwa 70, war früher schon einmal zu drei Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden. Sie wurde schwer gefoltert.
Für die Verfolgung dieser Frauen verantwortliche Parteien:
Direktor Ren Yuping (任玉平), Büro 610 in Hanzhong: +86-916-2626511, +86-13309161169 (Mobil); Abteilungsleiter Yao Jianguo (姚建国), Büro 610 (hochinvolviert in die Verfolgung von Falun Gong);
Li Mingyue (李明月), Vorsitzender Richter am Strafgericht im Kreis Mian: +86-13186307658 (Mobil).
Weitere Namen und Telefonnummern entnehmen Sie bitte dem chinesischen Originaltext.