(Minghui.org) Am 24. Juni 2014 fand die zweite Verhandlung gegen die Falun Gong-Praktizierende Zhang Yuzhuo im Mittleren Volksgericht der Provinz Liaoning statt. Frau Zhangs Familie beauftragte zu ihrer Verteidigung einen Anwalt aus Peking. Der Anwalt zeigte klar auf, wie das Gericht die Angeklagte in der ersten Verhandlung hereingelegt hatte. Laut seiner Aussage wurden keine konkreten Beweise für ein Fehlverhalten vorgebracht, stattdessen hätte man sich auf falsche Zeugen gestützt und auf eine Liste mit konfiszierten Gegenständen, die nicht unterschrieben war.
Der Anwalt wies darauf hin, dass Falun Gong nicht auf der Regierungsliste der „bösartigen Religionen“ steht und die Verfolgung von Falun Gong völlig unrechtmäßig ist.
Der Verteidiger erklärte im Gericht: „Eine ganz normale Frau wie Zhang Yuzhuo wird wie eine Terroristin behandelt, zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt und zwei Jahre lang werden ihr ihre Bürgerrechte entzogen. Frau Zhang ist eine gutherzige Frau und praktiziert Übungen, um sich gesund zu erhalten. Wie kann sie als Mörderin, Brandstifterin oder Terroristin behandelt werden? Bei einem solchen Urteil handelt es sich um Gesetzesmissbrauch und einen Verstoß gegen die Gerechtigkeit und das Gewissen.“
Die Staatsanwaltschaft Chaoyang empfahl, das ursprüngliche Urteil aufrechtzuerhalten. Der Richter hörte sich die Verteidigung des Anwalts an und verschob seine Entscheidung bis auf weitere Besprechungen.
Im April 2014 war Frau Zhang Yuzhuo von Beamten des Bezirksgerichts Shuangta zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ihre Familie reichte auf höherer Gerichtsebene Berufung ein.
An dem Morgen, an dem die Verhandlung angesetzt war, versammelten sich Frau Zhangs Familienangehörige und Freunde vor dem Gerichtsgebäude. Polizisten in Fahrzeugen machten Videoaufnahmen von ihnen. Nur zehn Personen durften das Gebäude für die Verhandlung um 09:00 Uhr betreten. Frau Zhangs Ehemann und Schwester durften nicht hinein.
Vier Polizisten führten am Eingang eine Sicherheitsüberprüfung durch und kontrollierten die Ausweise. Sechs oder sieben weitere Polizisten standen hinter der Eingangstür und beobachteten die Familienmitglieder ganz genau. Ein jüngerer Polizist schüchterte die Familie sogar ein. Der Anwalt musste ebenfalls eine genaue Durchsuchung über sich ergehen lassen, wobei auch jeder Winkel seiner Aktentasche genau inspiziert wurde.
Die Atmosphäre im Gerichtssaal war beklemmend und furchterregend. Die ersten beiden Reihen der insgesamt 30 Zuhörerplätz waren für Polizisten und Agenten in Zivil reserviert. Die Familienangehörigen und Freunde waren von Ordnungskräften umgeben. Einige Minuten nach Beginn der Verhandlung brachte ein Polizist jede Menge Handschellen herein und verteilte sie an seine Kollegen. Diese Aktion war ganz klar darauf ausgerichtet, die Familienangehörigen und Freunde von Frau Zhang einzuschüchtern.