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70-jährige Praktizierende verteidigt sich selbst gegen falsche Anklage

27. August 2014 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der Provinz Yunnan

(Minghui.org) Die Atmosphäre war angespannt am Morgen des 30. Juni 2014 im Bezirksgericht Panlong in Kunming. Ein Lastwagen fuhr vor und bewaffnete Polizisten traten heraus, um vor dem Gerichtsgebäude Stellung zu beziehen. Niemand durfte mit Handtaschen oder Handys das Gericht betreten. Die Ausweise der Zuschauer wurden eingescannt.

Dies alles geschah nicht etwa wegen der Verhandlung eines Terroristen oder Verbrechers, sondern wegen einer 70-jährigen pensionierten Lehrerin, die „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit, Nachsicht“ praktiziert. Frau Zhu Yaming wurde angeklagt, „eine Sekte verwendet zu haben, um die Ausübung der Staatsgewalt zu behindern“. Dies ist eine typische Anschuldigung in China gegenüber Falun Gong-Praktizierenden.

Frau Zhu betrat den Gerichtssaal begleitet von zwei bewaffneten Polizisten. Fünf ihrer Verwandten sahen ihr von ganz hinten auf der Galerie zu, wo man sie zu sitzen zwang.

„Ich habe keinerlei Ausübung der Staatsgewalt behindert“

Der Staatsanwalt verlas die Anklage. Er sagte, Frau Zhu sei am 10. Januar von der Polizei in Gewahrsam genommen worden, als sie Informationsmaterialien über die Verfolgung von Falun Gong verteilt habe. Die Polizisten, die sie verhaftet hatten, sagten aus, sie hätten 200 DVDs, 400 Bücher und 900 Broschüren beschlagnahmt. Diese Aussage wurde als Beweis für die Anklage verwendet.

Frau Zhu hatte keinen Rechtsanwalt und musste sich selbst verteidigen. Sie sagte, die Polizisten hätten bei der Angabe der Menge an Informationsmaterialien übertrieben. Sie habe höchstens 100 DVDs, 40 Bücher und 100 Broschüren. Das Verteilen von Informationsmaterial über Falun Gong würde nicht die Ausübung der Staatsgewalt verhindern, stellte sie klar. Die Verfassung schütze das Recht der Bürger, Material über verschiedene Ideen und Gedanken zu verteilen und anzunehmen.

Danach führte sie weiter aus: „Ich glaube, mein Fall betrifft die Glaubensfreiheit. Die chinesische Verfassung erlaubt den Bürgern, ihrem eigenen Glauben nachzugehen. Daran ist nichts Unrechtmäßiges. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und Sprachfreiheit, egal ob verbal oder in gedruckter Form. Artikel 36 der Verfassung garantiert das Recht, Informationen zu suchen, anzunehmen oder zu verbreiten, mit denen man sich identifiziert.“

„Falun Gong ist keine 'Sekte'“

Frau Zhu entkräftete außerdem die Lüge hinter der Anklage, „eine Sekte zu verwenden, um die Ausübung der Staatsgewalt zu behindern“. Sie bezog sich dabei auf einen Bericht vom 2. Juni im Legal Evening, dem Sprachrohr des Komitees der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) Peking, in dem es eine Liste von 14 religiösen Vereinigungen gab, die „offiziell als Sekte verboten sind“. Falun Gong war nicht dabei.

Die Liste kam von einem internen Dokument aus dem Jahr 2000, herausgegeben durch das Ministerium für Staatssicherheit, „Notiz der Staatssicherheit 2000 Nr. 39“. Von den 14 als „Sekte“ bezeichneten Organisationen wurden sieben vom Büro des Zentralkomitees der KPCh und dem Büro des Staatsrates benannt und sieben von der Staatssicherheit selbst. Falun Gong befand sich in keiner der beiden Listen, obwohl die landesweite Verfolgung 1999 begann. Anders gesagt, es gab von Anfang an nie eine Rechtsgrundlage für die Verfolgung von Falun Gong.

Als nächstes erzählte Frau Zhu davon, wie sie persönlich von Falun Gong profitiert habe. „Ich praktiziere Falun Gong um bei guter Gesundheit zu bleiben und ein guter Mensch zu sein, der immer zuerst an andere denkt“, erklärte sie.

Sie beschrieb dem Gericht ihre Krankheiten, an denen sie gelitten habe, bevor sie Falun Gong praktizierte: Schlaflosigkeit, Gastritis (Magenschleimhautentzündung), Enteritis (Dünndarmentzündung), Nierensteine, Cholezystitis (Gallenblasenentzündung) und Pharyngitis (Rachenentzündung). Kurz nachdem sie zu praktizieren begonnen hatte, verschwanden alle ihre Krankheiten.

„Seit über zehn Jahren nehme ich nun keine Medikamente und versuche immer, mich nach Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit, Nachsicht zu verhalten. Bei Konflikten suche ich immer zuerst bei mir nach Unzulänglichkeiten, statt andere zu beschuldigen. Ich kann aufrichtig sagen, dass Falun Gong keine Sekte ist!“

Richter beendet Anhörung, ohne Urteil zu verkünden

Der Vorsitzende Richter unterbrach Frau Zhu mehrere Male. Doch sie führte ihre Verteidigung unbeirrt zu Ende. Daraufhin vertagte der Richter die Anhörung. Er befahl Frau Zhu zu bleiben, um das Gerichtsprotokoll zu lesen, und verließ den Saal, ohne ein Urteil zu verkündigen. Einige Zeit später kehrte er zurück und erklärte Frau Zhu, sie könne das Protokoll unterschreiben und dann nach Hause gehen. Dort solle sie auf Nachricht warten für das weitere Vorgehen in ihrem Verfahren.

Ihre letzte Verhaftung im Januar fand nur sechs Monate nach ihrer Verhaftung im Juni 2013 statt. Beide Male wurde sie von der Polizei weggebracht, weil sie Informationsmaterialien über die Verfolgung von Falun Gong verbreitet hatte. Sie sah, wie ihre Wohnung durchsucht und danach geplündert wurde. Man nahm ihre persönlichen Besitztümer mit, einen Computer, MP3 und MP4 Player, DVDs sowie dutzende Falun Gong-Bücher. Zusätzlich erpresste man von ihrem Sohn 9.000 Yuan.

Dies ist ein weiteres Beispiel für Gesetze, die nur in den Köpfen der Justiz und der Staatsgewalt der KPCh existieren, wenn sie falsche Anklagen vorbringen wollen gegen Falun Gong-Praktizierende wie die 70-jährige Frau Zhu.

An der Verfolgung von Frau Zhu beteiligte Parteien:
Polizeistation Hongyun: +86-871-65813951, +86-871-65816499
Zhang Yun ( 张云), Unterpolizeistation Panlong: +86-871-63387951, +86-871-63387900, +86-871-63387892

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