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Zwei Praktizierende heimlich und ohne Beisein eines Rechtsanwalts verurteilt – Gericht streitet alles ab (Foto)

5. August 2014 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der Provinz Heilongjiang, China

(Minghui.org) Am 11. Juni 2014 wurden zwei Falun Gong-Praktizierende aus der Provinz Heilongjiang heimlich und ohne Rechtsbeistand vor Gericht gestellt. Als im Nachhinein der Anwalt einer der Praktizierenden das Gericht dazu befragte, stritt dieses alles ab. Jedoch wurden die Praktizierenden am Ende der Verhandlung sogar verurteilt.

Heimlich vor Gericht gestellt

Herr Guan Ri'an und Herr Zhang Yutang wurden am 2. und am 3. April in der Stadt Mudanjiang festgenommen und in die dortige Haftanstalt gebracht. Dann am 11. Juni 2014 stellte man die Praktizierenden heimlich vor das Bezirksgericht Aimin.

Drei Monate später, am 1. Juli 2014, ging Herrn Guans Anwalt zu dem Gericht, um wegen der Verhandlung zu fragen. Doch mehrere Gerichtsbeamte, Richter Wang Nan vom Strafgericht sowie der Vorsitzende Richter Zhang Ying bestritten alle, dass die Verhandlung jemals stattgefunden habe. Weiterhin stritten sie jegliche Beteiligung an diesem Fall ab.

Als der Anwalt bei der Abteilung für Fallregistrierungen nachfragte, stritten die Beamten dort ebenfalls die Existenz eines solchen Falles ab.

Der Anwalt traf sich mit Herrn Guan in der Haftanstalt um die Einzelheiten der heimlichen Verhandlung in Erfahrung zu bringen: Der Staatsanwalt war Wang Juan gewesen und die Verhandlung hatte über eine Stunde gedauert. Herr Guan hatte sich selbst verteidigt und beide Praktizierende hatten nachhaltig gegen die unrechtmäßige Verurteilung protestiert.

Herr Guan bestätigte auch den Versuch des Staatsanwaltes, sogenannte Beweise für die angeblichen Verbrechen der Praktizierenden zu finden. Dabei warf er ihnen vor, hoch technische Geräte gekauft zu haben, um Massennachrichten verschicken zu können. Der Anwalt betonte, dass seine Klienten keine unrechtmäßigen Nachrichten verschickt hätten. Das Versenden der Nachricht „Falun Dafa ist gut“ stelle nur die Ausübung der Meinungsfreiheit dar.

Frühere Verfolgung

Herr Zhuang Yutang, 59, ist Zimmermann aus der Stadt Mishan, Provinz Heilongjiang. Durch das Praktizieren von Falun Gong wurde er ein besserer Ehemann und Vater. Doch wegen der Verfolgung der friedlichen Praktik wurde er seit Juli 1999 mehrmals verhaftet, eingesperrt und unrechtmäßig verurteilt.

Zhang Yutang

Am 1. Dezember 1999 war Herr Zhang das erste Mal verhaftet worden, als er in Peking zur Zentralregierung ging. Dort forderte er sein Recht, Falun Gong zu praktizieren. Es gelang ihm zu entkommen, doch er wurde am nächsten Tag auf dem Platz des Himmlischen Friedens verhaftet. Man schlug ihn grausam und brachte ihn zurück nach Mishan. Später wurde er zu zwei Jahren Zwangsarbeit verurteilt.

Am 25. April 2002 war Herr Zhang erneut verhaftet und in der Haftanstalt Nr. 1 der Stadt Jixi eingesperrt worden. Dort wurde er grausam gefoltert, unter anderem mit Elektroschocks und dem Durchstechen seiner Finger mit Nadeln. Ende November 2003 brachte man ihn in das Gefängnis Mudanjiang. Dort wurde er grausam geschlagen, weil er Falun Gong nicht widerrief.

Am 12. August 2008 wurde Herr Zhang erneut verhaftet, jedoch nach zehn Tagen Untersuchungshaft wieder freigelassen.

Als Herr Zhang am 12. August 2011 seinen Neffen und seine Frau in einer Gehirnwäsche-Einrichtung besuchte, wurde er von den Beamten dort eingesperrt. Sie griffen ihn an und brachen ihm die Rippen.

Einer der Beamten, Chen Hailei, behauptete sogar, Herr Zhang hätte ihm die rechte Hand gebrochen und versuchte ihn auf Schadensersatz zu verklagen. Bei der Verhandlung Monate später konnte jedoch Chen die Fragen des Rechtsanwaltes nicht beantworten und zog seine Klage zurück. Währenddessen war Herr Zhang noch immer für fünf Monate in der Haftanstalt Mishan eingesperrt.

Herr Guan Ri'an war 2002 zu sechs Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden.

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