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Immer mehr Anwälte in China plädieren bei der Verteidigung von Falun Gong-Praktizierenden auf nicht schuldig (Grafik)

8. September 2014 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in China

(Minghui.org) Seitdem sechs Anwälte aus Peking - Ten Biao, Li Heping, Zhang Lihui, Li Shunzhang, Li Xiongbing und Wu Hongwei - im Jahr 2007 für Falun Gong-Praktizierende in Shijiazhuang auf nicht schuldig plädierten, ist das Konzept, dass „Falun Gong praktizieren in China legal ist“, zu einer allgemein bekannten Tatsache in der chinesischen Rechtsgemeinschaft geworden.

Immer mehr Anwälte haben die Verteidigung von Falun Gong-Praktizierenden übernommen.

Alleine in der ersten Hälfte des Jahres 2014 haben 320 Praktizierende, die durch 345 Anwälte vertreten wurden, in 147 von 312 (47%) Rechtsfällen auf nicht schuldig plädiert, laut der von dieser Website gesammelten Statistik.

Die Plädoyers auf nicht schuldig traten in 26 Verwaltungseinheiten auf Provinz-Ebene im Land auf:

 

Kein chinesisches Gesetz besagt, dass Falun Gong in China illegal ist. In der Tat heißt es im Artikel 36 der chinesischen Verfassung, dass chinesischen Bürgern Religionsfreiheit gewährt wird. Darüber hinaus steht Falun Gong nicht auf der Liste der 14 Sekten, einem internen Dokument des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit aus dem Jahr 2000.

Anwälte verteidigen Praktizierende

Der Anwalt, der die Praktizierende Frau Wang Yusi im Xigang Bezirksgericht in der Stadt Dalian, Provinz Liaoning, am 24. Juni 2014 verteidigte, erklärte dem Gericht, dass das Praktizieren von Falun Gong gegen kein vorhandenes chinesisches Gesetze verstoße.

Er erklärte, dass die Liste der 14 Sekten, die das Ministerium für Öffentliche Sicherheit veröffentlicht hatte, Falun Gong ausschließt. Der Artikel 300 des Strafrechts besagt, „das Sabotieren der Strafverfolgung einer Kult-Organisation“ gilt nicht für Falun Gong, und Praktizierende zu Gefängnisstrafen zu verurteilen, hat keine Rechtsgrundlage. Der Anwalt forderte das Gericht auf, die Praktizierende unverzüglich freizulassen.

Der Anwalt, der Frau Luo Jianrong im Linchuan Bezirksgericht in der Stadt Fuzhou, Provinz Jiangxi, am 17. Januar 2014 verteidigte, plädierte auf nicht schuldig. Seine Argumente wurden häufig von den Prozesszuschauern mit Beifall bedacht, von denen einer rief: „Falun Dafa ist rechtschaffen und ein spiritueller Glaube ist kein Verbrechen!“

Der Anwalt, der Frau Jin Xiaorong im Bezirksgericht östlich der Stadt Panzhihua, Provinz Sichuan, am 14. Mai 2014 verteidigte, stellte fest, dass Frau Jin eine spirituelle Weltanschauung ausübt, die nach chinesischem Recht legal ist. Er sagte, dass das Gericht keine Rechtsprechung über den Glauben eines Menschen habe.

Zwei Anwälte verteidigten Herrn Ye Shuhui und seine Ehefrau Frau Li Shufen und plädierten am 27. März 2014 auf nicht schuldig im Bezirksgericht der Entwicklungszone in der Stadt Dalian, Provinz Liaoning. Die Anwälte sagten, dass die beiden Praktizierenden kein Verbrechen begangen hätten, indem sie Falun Gong praktizierten; vielmehr sei es die Polizei gewesen, die eine strafbare Handlung begangen und die Menschenrechte der Praktizierenden verletzt hätte, weil sie Praktizierende auf fabrizierte Anschuldigung hin verhaftet hätte.

Anwälte verteidigten am 3. April 2014 Frau Xu Shiying, Frau Liu Yuxiu und Frau Luo Baoqing im Decheng Bezirksgericht in der Stadt Dezhou, Provinz Shandong. Die Anwälte erklärten dem Staatsanwalt und dem Richter, dass sie es seien, die das Recht verletzt hätten.

Gegen Frau Cui Luning und Herrn Li Hao fand am 10. April 2014 in der Pudong Haftanstalt eine Verhandlung des Licangs Bezirksgerichts in der Stadt Qingdao, Provinz Shandong statt. Beide hatten an einer „Folternachstellung“ teilgenommen, die in China und im Ausland weit verbreitet war. Der Anwalt sagte dem Gericht, dass die „Folternachstellung“ der Praktizierenden ein Versuch gewesen war, die Anwendung von Folter zu beenden.

Frau Cao Shuqing wurde am 20. Februar 2014 vom Xingcheng Stadtgericht in der Provinz Liaoning vorgeladen. Der Staatsanwalt ließ ein Tonband als Beweis für Frau Caos Straftaten laufen. Aber auf dem Band waren Aufnahmen des ehemaligen Politbüromitglieds Bo Xilai, auf dem er seine Beteiligung an der Organentnahme an lebenden Falun Gong-Praktizierenden eingestand. Der Anwalt wies darauf hin, dass das Video deutlich zeige, dass Frau Cao unschuldig war.

Frau Yang Muhua wurde am 6. März 2014 vom Anning Stadtgericht in der Provinz Yunnan wegen der Verteilung von Shen Yun DVDs vorgeladen. Frau Yang erklärte ihre Unschuld und argumentierte, dass das Shen Yun-Programm die traditionelle chinesische Kultur fördere. Ihr Verteidiger wies auch darauf hin, dass eine stabile Gesellschaft gute Bürger wie die Praktizierenden brauche.

Herr Song Bingfu und seine Ehefrau Frau Zhang Ping wurden am 28. März 2014 vom Horqin Bezirksgericht in der Stadt Tongliao in der Inneren Mongolei vorgeladen, weil sie Shen Yun-DVDs verteilt hatten. Die ausgegebenen Shen Yun-DVDs wurden als Beweis vorgelegt und während des Prozesses abgespielt, so dass der Richter und der Staatsanwalt sprachlos waren. Der Anwalt argumentierte, dass das Paar der erfundenen Anklage der „Sabotage der Strafverfolgung einer Kult-Organisation" nicht schuldig sei und freigelassen werden sollte.

Frau Zhang Xiaoli wurde am 13. März 2014 vom Ganjinzi Bezirksgericht in der Stadt Dalian, Provinz Liaoning vorgeladen. Der Anwalt sagte, dass der Staatsanwalt das Gesetz ignoriert und Frau Zhang zu Unrecht beschuldigt hätte.

Frau Liang Guifen wurde am 8. Mai 2014 vom mittleren Volksgericht Maoming der Stadt in der Provinz Guangdong vorgeladen. Der Anwalt wies darauf hin, dass der oberste Richter „Doppelmoral“ anwenden würde. Er merkte an, dass der Richter vermieden hätte, fabrizierte Zeugenaussagen zu untersuchen, nicht ernsthaft bei der Sache war und die Rechtsfrage nicht berührte.

Herr Mu Zhitai und sechs andere Praktizierende wurden am 23. Januar 2014 vom mittleren Volksgericht der Stadt Mianyang in der Provinz Sichuan vorgeladen, nachdem sie anderthalb Jahre in der Haftanstalt festgehalten worden waren.

Die Anwälte erklärten, dass der Glaube der Praktizierenden an Falun Gong keine Personen verletzt oder ihnen körperliche Schäden zugefügt hätte. Daher lägen keine Beweise vor, die als „Verursachen von erheblichen Schäden für die Gesellschaft“ ausgelegt werden könnten.