(Minghui.org) Bei der Gerichtsverhandlung gegen zwei Praktizierende aus Yuzhou am 16. Oktober 2014 plädierten deren beiden Pekinger Anwälte auf nicht schuldig. Sie verteidigten das Recht der Praktizierenden, ihren Glauben auszuüben und Informationen über Falun Gong zu verbreiten.
Viele Einheimische, die von der negativen Propaganda der Kommunistischen Partei Chinas beeinflusst waren, erfuhren erst von diesen Rechtsanwälten, dass das Praktizieren von Falun Gong gegen keinerlei Gesetze verstößt.
Dennoch verurteilte das Gericht der Stadt Yuzhou am 8. Dezember 2014 beide Männer. Herr Dang Fuqiang wurde zu drei Jahren und Herr Zhang Zhende zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.
Als Herr Zhang die rechtliche Grundlage für die Verurteilung in Frage stellte, platzte ein Gerichtsbeamter heraus: „Weil eure Anwälte zu dreist waren. Sie wagten es sogar, euch zu verteidigen und zu sagen, dass ihr nicht schuldig wärt! Und ihr praktiziert immer noch Falun Gong!"
Sowohl Herr Dang wie auch Herr Zhang versicherten, dass sie Berufung einlegen würden.
Herr Dang ist in den Vierzigern und beim Arbeitsamt der Stadt Yuzhou angestellt. Am 28. März 2014 wurde er verhaftet, als er Shen Yun-DVDs über die traditionelle chinesische Kultur verteilte. Herr Zhang wurde am Nachmittag dieses Tages in einen Hinterhalt gelockt, als er seine Wohnung verließ.