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Acht Falun Gong-Praktizierende angeklagt, das Fernsehsignal unterbrochen zu haben (Provinz Hunan)

15. Januar 2015 |   Von einem Falun Dafa-Praktizierenden in der Provinz Hunan, China

(Minghui.org) Elf Bewohner des Kreises Changsha, Provinz Hunan, wurden im März 2014 in nur fünf Tagen hintereinander verhaftet, nachdem sie seit Monaten von der örtlichen Polizei überwacht worden waren. Zwei wurden kurz danach wieder freigelassen und eine dritte durfte zwei Monate später gehen, da sie sich in einem lebensbedrohlichen Zustand befand.

Die Staatsanwaltschaft des Kreises Changsha stellte die acht Verbleibenden am 17. November 2014 unter die Anklage „MP5 Player [1] benutzt zu haben, um Fernsehsignale zu stören“. Alle Angeklagten warten nun im Untersuchungsgefängnis auf die Verhandlung.

Die seit über 15 Jahren andauernde Verfolgung von Falun Gong durch das kommunistische Regime wird zum Teil durch das Monopol der staatlichen Medien aufrechterhalten. Medien werden benutzt, um die Hasspropaganda der kommunistischen Partei gegen die Praktik zu verbreiten. Den Falun Gong-Praktizierenden werden jedoch jegliche legalen Mittel für einen Protest bewusst versperrt. So greifen sie zu verschiedenen kreativen Methoden, um die Öffentlichkeit über Unterdrückung und Folterung von Praktizierenden für ihren Glauben zu informieren.

Eine solche Methode durch die Praktizierenden in Changsha war, kostenlose MP5 Player zu verteilen. Darauf waren Audio- und Videodateien, die die Verfolgung von Falun Gong aufzeigen.

So eine einfache Handlung berührte einen Nerv. Die örtlichen Behörden verfolgten daraufhin monatelang die Aktivitäten der verdächtigten Praktizierenden. Das führte schließlich im März zur Verhaftung und im November zur Anklage.

Anklage im Fall „F1307“

„F1307“ - so wird der Fall gegen die verhafteten Falun Gong-Praktizierenden bezeichnet. Das Ministerium für Öffentliche Sicherheit betrachtet ihn als sehr wichtig.

Die Familien der Praktizierenden erfuhren von verschiedenen Quellen, dass die Polizei es besonders auf die Benutzung und Verteilung von MP5 Playern durch ihre Angehörigen abgesehen hat. Obwohl MP5 Player nicht die technischen Kapazitäten besitzen, Fernsehsignale zu stören, klagt die örtliche Staatsanwaltschaft die Praktizierenden dennoch an, das Gerät benutzt zu haben, um die Fernsehprogramme zu unterbrechen. Wenn eine solche Tat bewiesen würde, zöge sie schwere Bestrafung nach sich.

Praktizierende wurden seit Monaten überwacht

Als das Amt für Öffentliche Sicherheit in der Provinz Hunan die „Geheiminformation“ erhielt, dass Herr Li Xuangang, 49, und Frau Yan Hong, 51, MP5 Player benutzen würden, um „das Fernsehsignal zu durchbrechen und Falun Gong Videos zu zeigen“, übergaben sie den Fall an das Ministerium für Öffentliche Sicherheit der Zentralregierung.

Der Fall wurde zur obersten Priorität für die Polizei in Hunan, und Anfang 2013 wurde schon bald eine Sondereinheit in den Kreis Changsha geschickt. Frau Yan galt als „Hauptverdächtige“.

Früher war Frau Yan in ihrer Stadt Abgeordnete des Volkskongresses gewesen, wurde jedoch entlassen, nachdem die Verfolgung von Falun Gong im Juli 1999 begonnen hatte. Sie hatte sechs Jahre im Gefängnis gesessen, weil sie sich weigerte, ihren Glauben aufzugeben. Als sie 2007 freigelassen wurde, war sie ausgemergelt und hatte aufgrund der erlittenen Folterungen fast ihr Augenlicht verloren.

Frau Yan eröffnete einen Frisierladen, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen, wurde jedoch ständig von der örtlichen Polizei belästigt, die sie sehr genau im Auge behielt.

Im März 2014, als sich die Verhaftungen ereigneten, waren Frau Yan und andere betroffene Praktizierende und deren Familien bereits über Monate hinweg überwacht und abgehört worden.

Die Verhaftungen vom März 2014

Frau Zhang Lingge und Frau Liu Chunxia verschwanden am 26. März 2014. Später fanden ihre Familien heraus, dass die beiden am Tag zuvor von der Polizei entführt worden waren.

Am 29. März gingen ungefähr ein Dutzend Beamte zum Haus von Frau Yan und ihrem Mann, dem 61-jährigen Guan Dengyang, und nahmen sie fest. Als die Beamten Frau Yan in ein Untersuchungsgefängnis brachten, war ihr Knöchel immer noch in der Heilungsphase von einer Verletzung durch einen früheren Autounfall. Dennoch legten ihr die Wärter schwere Fesseln an, wodurch ihr Knöchel anschwoll und blutete.

Die Polizei brach an diesem Nachmittag die Tür von Frau Zhou Deyuans Haus auf. Frau Zhou, 61, war nicht zuhause, nur ihr Sohn. Die Beamten nahmen persönliche Besitztümer mit und setzten ihren Sohn fest. Als Frau Zhou nach Hause kam, wurde sie verhaftet.

Später an diesem Tag brach die Polizei auch in die Häuser von weiteren Praktizierenden ein und nahmen die 70-jährige Zhao Yaling, die 55-jährige Zhang Furong, die 51-jährige Zhang Xinqi, den 61-jährigen Yao Dahua und den Mitarbeiter von Herrn Yao, dessen Name nicht bekannt ist, fest.

Frau Zhang Furong und Herrn Yaos Mitarbeiter wurden schon bald freigelassen. Frau Zhao bekam kurz darauf eine schlimme Infektion am Kopf und wurde zwei Monate später freigelassen.

Hier sind noch einmal die Namen der acht betroffenen Praktizierenden. Die drei Männer: Li Xuangang, Guan Dengyang und Yao Dahua werden im Untersuchungsgefängnis des Kreises Changsha festgehalten. Die fünf Frauen: Yan Hong, Zhou Deyuan, Frau Zhang Xinqi, Frau Zhang Lingge und Frau Liu Chunxia befinden sich weiterhin im Untersuchungsgefängnis Nr. 4 in der Stadt Changsha.

Die Untersuchungsgefängnisse Nr. 1, 2, 3 und 4 der Stadt Changsha befinden sich im selben Komplex (die vier Zeichen auf der rechten Seite zeigen ihre Namen).

[1] MP5 Player sind tragbare Geräte, mit denen man Musik spielen, mit einer eingebauten Kamera Fotos machen und Videos aufnehmen und abspielen kann.