(Minghui.org) Polizisten aus Chongqing befahlen der Gemeindeverwaltung, Falun Gong-Praktizierende am 21. September 2015 zu verhören und ihre Wohnungen zu durchsuchen.
Mu Chaoheng von der Staatssicherheitsabteilung und ein Dutzend Polizisten von der Staatssicherheit des Bezirks Jiangjin und der Polizeistation Dongcheng sowie Personal der Gemeindeverwaltung brachen am 21. September 2015 in die Wohnungen der Falun Gong-Praktizierenden Wen Qinghua, Cao Deqin und Wen Yuelian ein und beschlagnahmten persönliches Eigentum.
Die Praktizierenden wurden anschließend zur Polizeistation Dongcheng gebracht, von einem Dutzend Polizisten sowie Personal der Gemeindeverwaltung umstellt und gezwungen, sich Blutproben entnehmen zu lassen, Fingerabdrücke abnehmen zu lassen und Fotos machen zu lassen.
Die Praktizierenden wurden getrennt verhört. Man fragte sie, ob sie Strafanzeige gegen Jiang Zemin gestellt hatten, warum sie Jiang anklagen wollten, wer ihnen dies aufgetragen habe, wer beim Schreiben der Strafanzeige mitgeholfen habe und von wo sie die Strafanzeige versendet hatten.Außerdem wurden die Praktizierenden Li Youcheng, Li Yuanqin, Li Yuanqi, Guo Chuanfen und Tan Kezhen aus dem Bezirk Jiangjin am gleichen Tag von der Polizei schikaniert und ihre Wohnungen wurden durchsucht.
Praktizierende aus den Kleinstädten Baisha, Shimo und Lishi wurden ebenfalls schikaniert und bedroht. Ihre Wohnungen wurden von der Polizei und Personal der lokalen Gemeindeverwaltung durchsucht.
Die meisten der Polizisten waren in Zivil und beteiligten sich nicht direkt an der Durchsuchung oder den Verhören. Stattdessen wiesen sie das Personal der lokalen Gemeindeverwaltung dazu an. Einige Polizisten sagten, dass sie nicht länger Praktizierende verfolgen wollten und dass die Anweisungen von oben gekommen seien.
Einige Polizisten verrieten auch, dass die meisten Strafanzeigen gegen Jiang an die jeweiligen Polizeiabteilungen zurückgeschickt worden waren, wo die entsprechenden Praktizierenden lebten. Wenn dies wahr sein sollte, würde das bedeuten, dass Beamte der Obersten Volksstaatsanwaltschaft die Verfassung, die Gesetze und die Bürgerrechte verletzen.