(Minghui.org) Am Nachmittag des 8. Mai 2002, als ich vor einer öffentlichen Telefonzelle gegenüber dem größten Einkaufszentrum auf der belebtesten Straße von Mudanjiang, Provinz Heilongjiang stand, packte mich von hinten ein gut gebauter Mann mittleren Alters. Das war der Beginn von sieben Jahren – 2.556 Tagen – Haft.
Mein Entführer war ein Polizist von der Polizeistation Yangming. Er verhaftete mich, weil ich Falun Gong praktizierte. Zuerst wurde ich sechs Monate lang festgehalten und dann zu sieben Jahren Haft verurteilt.
Im Gefängnis unterzog man mich drei ärztlichen Untersuchungen und Bluttests. Falun Gong-Praktizierende wurden härter behandelt als andere Häftlinge, sogar schlimmer als Schwerverbrecher. Die Praktizierenden dürfen keine Familienbesuche empfangen, keine notwendigen Dinge kaufen und auch nicht miteinander reden. Nur bei Falun Gong-Praktizierenden werden im Gefängnis Bluttests durchgeführt. Mir war nicht wohl dabei, als ich später vom Organraub an lebenden Praktizierenden erfuhr.
In der Polizeistation Yangming fragte ich, warum sie mich dorthin gebracht hätten. Noch bevor ich ausgesprochen hatte, schlugen fünf Polizisten auf mich ein. Sie beschlagnahmten 1.500 Yuan, die ich bei mir hatte, und mein Mobiltelefon.
Sie fesselten mich an einen Stuhl, und nach dem Abendessen verhörten sie mich. Ich antwortete jedoch nicht auf ihre Fragen. Sie schlugen mich, zogen mir die Schuhe aus und peitschten mit einem elektrischen Draht auf meine Füße. Es fühlte sich so an, als ob mich ein Tier beißen würde. Ich versuchte meine Füße nicht zu bewegen, um nicht an den Schmerz zu denken und schreien zu müssen. Die Polizisten peitschten auch auf meine Genitalien.
Um gegen die Misshandlung zu protestieren, trat ich in einen Hungerstreik. Die Polizisten öffneten ein Fenster, obwohl es in Nordostchina nachts immer noch kalt war, und schütteten mir kaltes Wasser über den Kopf. Da meine Kleider nass waren und der kalte Wind hereinblies, begann ich vor Kälte zu zittern.
Sie schlugen mir auch auf den Kopf und hörten erst damit auf, als ich Krampfanfälle bekam.
In der Nacht des 10. Mai wurde ich in die Strafanstalt Nr.2 in Mudanjiang gebracht.
Am nächsten Morgen brachten mich Wärter zum diensthabenden Büro und forderten mich auf, meinen Hungerstreik zu beenden. Da ich mich weigerte, wurde ich geschlagen und zwangsernährt.
Sie fesselten mir die Hände und Füße auf dem Rücken und banden die Handschellen und Fußfesseln dann zusammen. Meine Arme und Beine waren so weit es ging nach hinten gedehnt und ich musste die ganze Zeit über knien. Auch als ich zur Toilette musste, nahmen sie mir die Fesseln nicht ab. Stattdessen wurde einer der Häftlinge angewiesen, mir ein Gefäß für meinen Urin zu bringen. Als ich gegen Mittag wieder Krämpfe bekam, befreiten sie mich von den Fesseln. Ich konnte mich daraufhin lange Zeit nicht bewegen.
Folter-Illustration: Hände und Füße werden auf dem Rücken des Opfers gefesselt; Handschellen und Fußfesseln werden so eng wie möglich zusammengebunden; das Opfer muss knien.
Am nächsten Tag befahl mir ein Wärter, etwas zu essen, aber ich weigerte mich. Er schlug mir mit einem Kunststoffrohr auf das Gesäß, woraufhin ich ziemlich lange nicht mehr sitzen konnte.
In der Strafanstalt gab es täglich nur zwei Mahlzeiten, die immer aus Maisbrot und Suppe (hauptsächlich Salzwasser mit ein paar grünen Blättern) bestand. Einmal fand ich im Brot eine Fliege.
Ich musste auch Essstäbchen für den Export nach Japan verpacken.
Einmal kam ein hochrangiger Beamter in die Strafanstalt. Die Wärter sagten, er sei der Leiter des Büros 610 der Provinz Heilongjiang. Sie brachten mich zu einem Treffen mit ihm in einen Raum. Er wollte, dass ich meinen Glauben aufgab, aber ich weigerte mich. Er war so wütend, dass er schrie und mir eine harte Strafe androhte.
Am 29. Oktober 2002 verhandelte das Gericht in Mudanjiang meinen Fall, ohne dass meine Angehörigen darüber informiert wurden. „Ihr Leute [Falun Gong-Praktizierende] solltet schwere Strafen bekommen“, sagte ein Angestellter bei der Anhörung.
Das Gericht verurteilte mich zu sieben Jahren Gefängnis. Ich ging in Berufung, aber das Mittlere Volksgericht in Mudanjiang bestätigte das Urteil.
Am 6. Dezember 2002 wurde ich ins Gefängnis Mudanjiang gebracht, wo ich sechseinhalb Jahre verbringen musste.
Sie zwangen mich, allerlei schwere Arbeiten zu verrichten. In der Druckerei musste ich Pakete packen und umhertragen, Metallstäbe aus Abfällen aussortieren, Autositze weben und Fußbälle nähen. Einmal fiel ich aus dem oberen Etagenbett heraus und im Juli 2005 verletzte ich mir aus Erschöpfung den rechten Fuß.
Mein Protest gegen die Verfolgung im Frühjahr 2006 ging fast dreieinhalb Jahre weiter. Ich weigerte mich, eine Gefängnisuniform zu tragen, auf den Anwesenheitsappell zu reagieren und Zwangsarbeit zu leisten.
Einmal rief mich der Stationsaufseher in sein Büro. Ich weigerte mich, in die Hocke zu gehen, obwohl die Gefängnisregeln vorschrieben, dass Insassen in der Gegenwart von Gefängnisaufsehern oder Wärtern in der Hocke sitzen müssen. Der Aufseher rief Wärter herbei, um mich nach unten zu drücken, sodass ich schließlich auf dem Boden saß. Er trat mich immer wieder und befahl einem der Wärter, einen Elektrostab zu holen. Aus irgendeinem Grund kam der Wärter aber nicht mehr zurück. Zur Mittagszeit ließ der Aufseher mich dann gehen.
Am darauffolgenden Tag kam der politische Ausbilder zu mir und drohte, mich in Einzelhaft zu stecken. Er ließ meinen Wintermantel verbrennen. Daraufhin trat ich in Hungerstreik und die Wärter gaben meinem Protest nach. Ein Insasse sagte mir, dass ich die Übungen nachts machen könne. Ich begann wieder zu essen.
Im November 2006 wurde ich in den Bezirk Nr.13 verlegt. Der Leiter der dritten Kompanie befahl mir, Zwangsarbeit zu verrichten, aber ich weigerte mich. Er wollte mich in eine Einzelzelle bringen, aber auf dem Weg dorthin wurde er abberufen, sodass er mich in eine normale Gefängniszelle brachte.
Ich weigerte mich weiterhin, auf den Anwesenheitsappell zu reagieren und Zwangsarbeit zu verrichten. Die Wärter belästigten mich dann nicht mehr.
Im Februar 2007 wurde ich in den Bezirk Nr. 8 gebracht und die Wärter wollten, dass ich Zwangsarbeit verrichtete. Ich weigerte mich wieder und sie gaben auf.
Im Mai 2007 brachten sie mich in den Bezirk Nr. 7. Die Wärter drohten mir, mich in Einzelhaft zu stecken, aber ich gab nicht nach und nichts geschah.
Während ich eingesperrt war, starben mein Vater und mein Schwiegervater aufgrund des Drucks und der Sorge um mich.
Ich konnte meine Tochter nicht unterstützen. Die Polizei schikanierte sie, durchsuchte unsere Wohnung und überwachte ihr Telefon. Außerdem wurde sie in der Schule diskriminiert. Das einst kontaktfreudige und selbstbewusste Mädchen wurde zurückhaltend und manchmal auch paranoid. Ohne mein Einkommen konnte sie ihre Studiengebühren nicht bezahlen. Nur mithilfe von Verwandten konnte sie ihre Schulbildung fortsetzen.
Am 9. Mai 2009 wurde ich entlassen.
Früherer Artikel auf Chinesisch:http://www.minghui.org/mh/articles/2015/10/2/316730.html